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    Löschung Benutzerkonto

    Guten Tag,

    ich bekam von portal@elster.de folgende Mail:

    Sehr geehrter Herr ,

    wir haben am 10.10.2015 Ihr Benutzerkonto mit dem Kurznamen XYZ beim ElsterOnline-Portal gelöscht, da das dazugehörige Zertifikat abgelaufen ist.

    Beachten Sie bitte, dass nur das Benutzerkonto mit dem Kurznamen XYZ gelöscht wurde. Sofern Sie weitere Benutzerkonten bei ElsterOnline besitzen, sind diese weiterhin für Sie verfügbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihre Finanzverwaltung



    Ich weiß gar nicht, ob ElsterOnline überhaupt je genutzt habe. Ich habe eigentlich immer die Elster-Software benutzt. Kann ich die Software weiterhin nutzen, auch wenn mein ElsterOnline-Konto gelöscht wurde? Oder greift die Software auf das ElsterOnline-Konto zu?


    Vielen Dank.

    #2
    AW: Löschung Benutzerkonto

    Du kannst die Software natürlich weiter nutzen. Wenn Du allerdings mit Deiner Software AUTHENTIFIZIERT (= rein elektronisch) übermitteln möchtest oder musst (z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen oder Lohnsteueranmeldungen), brauchst Du ein Zertifikat. Ansonsten reicht auch die komprimierte Steuererklärung, d.h. elektronisch übermitteln und Kurzerklärung ausdrucken, unterschreiben und in den Briefkasten.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Löschung Benutzerkonto

      Kann ich die Software weiterhin nutzen, auch wenn mein ElsterOnline-Konto gelöscht wurde? Oder greift die Software auf das ElsterOnline-Konto zu?
      Wenn du mit Elster-Software das Programm ElsterFormular meinst, dann ist das kein Problem. ElsterFormular kannst du auch ohne Registrierung im ElsterOnline-Portal nutzen.

      Was allerdings ohne Online-Konto nicht bzw. nicht mehr geht, sind der Belegabruf und die authentifizierte Übermittlung der Steuererklärung, d. h., du musst deine Komprimierte Erklärung ausdrucken, unterschreiben und an das Finanzamt schicken.

      Zu langsam!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Löschung Benutzerkonto

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Was allerdings ohne Online-Konto nicht bzw. nicht mehr geht, sind der Belegabruf und die authentifizierte Übermittlung der Steuererklärung,
        Ok, danke. Dann melde ich mich lieber doch nochmal an.

        Kommentar

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