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Lohnsteuerbescheinigung

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    Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo,

    ich bin seit 15 Jahren wieder erneut auf dem Arbeitsmarkt, mein neuer arbeitgeber möchte nun von mir eine Elster-Lohnsteuerbescheinigung mit Angabe der Identifikationsnummer.

    Wo bekomme ich diese her? Bzw. was muss ich veranlassen, um diese zu erhalten.

    LG

    #2
    AW: Lohnsteuerbescheinigung

    Guten Tag,
    grundsätzlich benötigt der Arbeitgeber "nur" die persönliche ID, mit dieser meldet er die Arbeitnehmer über ELStAm an, liegt hier vielleicht ein Hörfehler vor, wenn bisher keine Beschäftigung, dann gibt es ja auch keine Lohnsteuerbescheinigungen. Frag ihn doch nochmals und verweise sonst auf ELStAm
    kann keinen Link senden, sind "böse" Zeichen drinnen, gebe einfach mal ELStAm im Browser ein bzw. lass es den Arbeitgeber machen..
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Lohnsteuerbescheinigung

      Die persönliche Identifikationsnummer müsstest du 2008 vom Bundeszentralamt für Steuern erhalten haben, wenn du dich damals im Inland aufgehalten hast. Falls du das damalige Schreiben nicht mehr findest, gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich die Nummer erneut zuschicken zu lassen:

      http://www.steuertipps.de/steuererkl...euer-id-wieder
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Lohnsteuerbescheinigung

        Siehe auch :
        https://de.wikipedia.org/wiki/Elektr...male#Verfahren
        Mfg

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          #5
          AW: Lohnsteuerbescheinigung

          Du könntest auch in der Servicestelle des für dich zuständigen Finanzamtes vorstellig werden und lässt dir einen Ausdruck deiner ELStAM Daten aushändigen.

          Zum einen steht da auch deine ID Nummer drauf und zum anderen kannst du so direkt prüfen ob die Daten korrekt sind und falls nein, diese berichtigen lassen (sofern möglich).
          Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 21.10.2015, 08:09.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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          Kommentar


            #6
            AW: Lohnsteuerbescheinigung

            Hallo,
            die Finanzämter stellen eigentlich nur Bescheinigungen aus, wenn die gespeicherten ELSTAM nicht stimmen, ansonsten gilt -> gib dem AG deine ID-Nr. und er meldet dich an und ruft die ELSTAM ab.

            Tschüß

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              #7
              AW: Lohnsteuerbescheinigung

              @holzgoe

              Ich fürchte du verwechselst da etwas.

              Jeder Steuerpflichtige hat ein Anrecht darauf, dass ihm seine aktuellen ELStAM Daten ausgedruckt werden, damit er diese kontrollieren kann.
              Weiterhin hat jeder Steuerpflichtige das Anrecht zu erfahren, welche Arbeitgeber auf seine ELStAM Daten zugegriffen haben.


              Was du meinst ist die Bescheinigung nach §§ 39 Abs. 1 Satz 2 und 3 i. V. m. 39e Abs. 8 Einkommensteuergesetz. Das ist eine ganz andere Baustelle und wurde von mir nicht angesprochen.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
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                #8
                AW: Lohnsteuerbescheinigung

                Schon richtig, ändert aber nichts daran, dass der AG lediglich die ID-Nr., das Geburtsdatum sowie die Angabe, ob es das Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis benötigt und er auf mehr keinen Anspruch hat. Weiteres steht ihm nicht zu. Wenn der Arbeitnehmer dem AG den ELStAM "freiwillig" rausrückt, kann er das natürlich gerne tun und der Arbeitgeber hat damit die ersten beiden Angaben auf Papier und schließt rein spekulativ, aber in 90 % der Fälle sicherlich zutreffend, damit auf die Antwort "Hauptarbeitsverhältnis". Ergo: Der AG macht es sich einfach, der Arbeitnehmer wird sich nicht gleich mit dem Arbeitgeber anlegen wollen, also beißt der Arbeitnehmer zähneknirschend in den sauren Apfel und verursacht sich und dem Finanzamt unnötige Mehrarbeit, weil der Arbeitgeber es nicht gebacken bekommt.
                Zuletzt geändert von Picard777; 21.10.2015, 09:51. Grund: Korrektur: einmal AG zu viel anstatt Arbeitnehmer
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  AW: Lohnsteuerbescheinigung

                  und wir schreiben uns hier die Finger wund, der TE hat bisher kein einziges Mal geantwortet
                  Grüsse
                  Kontierung

                  in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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                    #10
                    AW: Lohnsteuerbescheinigung

                    @Picard777

                    da hast du vollkommen recht aber ich habe es schon oft genug erlebt, dass unsere lieben Mitbürger ihre ID nicht kennen bzw. nicht mehr wissen wo sie das damalige schreiben hingelegt haben.

                    In diesem Fall (war ja auch bei dem/der TE so) ist der Gang zum FA um sich die ELStAM Daten ausdrucken zu lassen einfach schneller und unkomplizierter als ein Antrag beim BZSt.

                    Ob der An diesen Ausdruck dann dem AG vorlegt oder nur ID und Geburtsdatum mitteilt ist seine Sache.
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Beamtenschweiß
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                      #11
                      AW: Lohnsteuerbescheinigung

                      Wenn @Whoopie06 15 Jahre lang dem Arbeitsmarkt fernbleiben konnte, spricht ziemlich viel dafür, dass ein Partner vorhanden ist, der ausreichend verdient.

                      Wahrscheinlich existiert sogar eine gemeinsame Steuererklärung, in der ihre 11-stellige ID drin steht.

                      Vielleicht hat sie das längst herausgefunden und überhaupt keinen Grund mehr, hier mitzulesen?
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Lohnsteuerbescheinigung

                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Wahrscheinlich existiert sogar eine gemeinsame Steuererklärung, in der ihre 11-stellige ID drin steht.
                        Wenn nicht in der Erklärung dann jedenfalls im Bescheid

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                          #13
                          AW: Lohnsteuerbescheinigung

                          Hallo,

                          noch eine Vermutung.
                          Vielleicht hat Whoopie06 es sich anders überlegt , will nicht mehr arbeiten und benötigt deshalb die ID-Nr. nicht mehr

                          Gruß FIGUL
                          Gruß FIGUL

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