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    Vorsteuer zurückholen!

    Guten Abend,

    Ich habe leider kein passenden Thema gefunden, deshalb bitte ich um eure Hilfe.

    Ich muss für 2014 ein Einkommensteuererklärung abgeben, Vorsteuer wurde schon vom FA abgebucht. Ich bin halt etwas Irritiert wo ich den schon angegeben hatte das ich unter 17.500€ verdient habe. Ich war 2014 ein Monat Selbstständig davor war ich Azubi bekam auch Unterstützung vom Jobcenter.

    1. Jetzt habe ich den Hauptvordruck so wie Anlage N ausgefüllt, aber wo kann ich mein kleines Einkommen von meiner selbstständigen Tätigkeit angeben und die ganzen Reisekosten dazu? Ich möchte gerne mein Vorsteuer zurückholen.

    2. Ich habe eine Steuerfestsetzung bekommen. Ein Bescheid für Soli und Einkommensteuer für 2014. Die wollen mein Azubi gehalt und mein Selbsständige Arbeit zusammen versteuern, soll ich jetzt zum Anwalt? Ich ruf da mal morgen an.

    3. Elster zeigt mir ein Fehler an beim Lohnsteuerbescheinigung, ich soll noch lücken füllen wo die 0,00 unzulässig ist wo ich ja nicht alles ausfüllen kann, da ja nicht mein Lohnsteuerbescheinigung voll gefüllt ist. Ich kann nur das abschreiben was drauf steht.

    Danke für eure Hilfe.
    Zuletzt geändert von cptenkirk; 09.11.2015, 20:57.

    #2
    AW: Vorsteuer zurückholen!

    Zitat von cptenkirk Beitrag anzeigen
    soll ich jetzt zum Anwalt?
    Zum Steuerberater!

    Erschreckend wie wenig Du über das Steuersystem Bescheid weißt! Ein Steuerberater sollte Dir das wichtigste erklären können.

    3. Bitte beschreibe das Problem! Was hast Du ausgefüllt? Wie lautet die Fehlermeldung?

    Kommentar


      #3
      AW: Vorsteuer zurückholen!

      Danke für die schnelle Antwort.

      Das mit Elster hat sich erledigt, war ein Problem wegen der Religionanfrage.

      Die Idee mit dem Steuerberater ist gut, leider habe ich nicht genug Finanzen für sowas. Aber wo soll man denn die einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit Gewinn/Aufwendungen in Einkommensteuerklärung angeben? In der Anlage S ist nur Gewinn anzugeben?

      Kommentar


        #4
        AW: Vorsteuer zurückholen!

        Du musst auf alle Fälle eine Einnahme-Überschuss-Rechnung machen, die Du beim Finanzamt mit einreichst. In der werden Einnahmen und Ausgaben aufgeführt und der Gewinn errechnet. Dafür kannst Du auch die in ElsterFormular vorhandene EÜR verwenden.

        Kommentar


          #5
          AW: Vorsteuer zurückholen!

          Je nachdem, was du da als Selbständiger (freiberuflich oder gewerblich?) gemacht hast, gehört der Gewinn nicht in die Anlage S sondern in die Anlage G!
          Eine EÜR brauchst du immer!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Vorsteuer zurückholen!

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Je nachdem, was du da als Selbständiger (freiberuflich oder gewerblich?) gemacht hast, gehört der Gewinn nicht in die Anlage S sondern in die Anlage G!
            Eine EÜR brauchst du immer!
            Vielen Dank für dein Antwort.

            Die EÜR für 2014 wurde schon übernommen, danach kam die Vorsteueranmeldung, nachdem das FA sein Steuer bekam wurde ich als klein Unternehmer eingestuft.

            Sie sagten mir, ich soll nur noch Einkommensteuererklärung abgeben für 2014 und später für 2015 da ich ja als Kleinunternehmer eingestuft wurde.

            Irgendwie irritierend. Festsetzung des Steuer Bescheides ist sowieso Fehlerhaft weil da ein paar Angaben fehlerhaft sind.

            Grüße

            Kommentar


              #7
              AW: Vorsteuer zurückholen!

              Was willst du die ganze Zeit mit Vorsteuer, wenn du doch Kleinunternehmer bist? ! Deine Aussagen sind widersprüchlich.

              Ich kann nur einen Steuerberater empfehlen. ...
              Mfg

              Kommentar


                #8
                AW: Vorsteuer zurückholen!

                Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
                Was willst du die ganze Zeit mit Vorsteuer, wenn du doch Kleinunternehmer bist? ! Deine Aussagen sind widersprüchlich.

                Ich kann nur einen Steuerberater empfehlen. ...
                Hi,

                Ich wurde als Kleinunternehmer eingestuft nachdem ich den Steuervoranmeldung abgegeben hatte. Ich rufe dort morgen an, mal schauen was die sagen.

                Grüße

                Kommentar


                  #9
                  AW: Vorsteuer zurückholen!

                  Hallo,

                  >>>Ich war 2014 ein Monat Selbstständig

                  Und lag dein Umsatz unter 17500/12=1458 Euro? Denn nur dann wärst du Kleinunternehmer.


                  >>>Vorsteuer wurde schon vom FA abgebucht.

                  Weist du eigentlich, was Vorsteuer ist? Denn abgebucht wird die eigentlich nicht, vielmehr bekommt man diese Steuer ausgezahlt (von Ausnahmen wie Fehlbuchungen, Storno oder Rückabwicklungen mal abgesehen).


                  >>>Ich wurde als Kleinunternehmer eingestuft nachdem ich den Steuervoranmeldung abgegeben hatte.

                  Wie? Von wem eingestuft? Du kannst das doch frei wählen (solange du unter 17500 liegst natürlich).
                  Wichtiger ist aber, ob du Umsatzsteuer in Rechnung gestellt hast oder nicht. Was hast du denn in der Voranmeldung angegeben?

                  Grundsätzlich: Wenn du die Kleinunternehmerregelung beanspruchst, dann hast du mit Umsatzsteuer und Vorsteuer nichts zu tun (außer dass du natürlich bei Käufen Umsatzsteuer zahlen musst).

                  Fazit: Steuerberater wäre wirklich nicht schlecht, wenigstens im ersten Jahr (du kannst dann in Zukunft quasi abschreiben).

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    AW: Vorsteuer zurückholen!

                    Zitat von cptenkirk Beitrag anzeigen
                    Hi,

                    Ich wurde als Kleinunternehmer eingestuft nachdem ich den Steuervoranmeldung abgegeben hatte. [...]

                    Grüße
                    Diese Aussage macht genauso wenig Sinn wie der Rest, den du hier schreibst.

                    Auch wenn ich mich wiederhole : Geh zum Steuerberater. Steuerberater. Steuerberater.
                    Mfg

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