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We oft muss ich die Anlage V ausfüllen?

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    We oft muss ich die Anlage V ausfüllen?

    Ich bin als beschränkt Steuerpflichtiger mit Auslandswohnsitz nun zu Elster Online verdonnert, Steuerformulare per Post werden nicht mehr akzeptiert, Software für beschränkt Steuerpflichtige gibt es offenbar nicht. Ein Alptraum!

    Bisher habe ich die Formulare über Elster Formular ausgedruckt (PDF), ausgefüllt und per Post eingeschickt. Immer jeweils Est 1 B für die Grundstücksgemeinschaft (meine Frau und ich) plus mit Anlage V. Dazu noch jeweils einmal Est 1 C für jeden einzeln und jeweils die Anlage V noch einmal angehängt. Ich nehme an, dass dies mehr oder weniger richtig war, denn es kam nie eine Beanstandung vom Finanzamt.

    Dies bei Elster Online nun genau so zumachen, würde nun aber bedeuten, dass ich die Anlage V dreimal ausfüllen muss. Ich habe keine Möglichkeit entdeckt, die Anlage V, die als Anhang beim Formular Est 1 B erstellt habe, gesondert zu speichern und dann fertig ausgefüllt den neuen Formularvorgängen Est 1C anzuhängen.

    Das kann aber doch wohl nicht stimmen. Was mache ich falsch? Hat jemand eine hilfreiche Idee?

    #2
    AW: We oft muss ich die Anlage V ausfüllen?

    Wer sagt denn, dass Du als Jemand, der "nur" Vermietungseinkünfte hat, elektronisch übermitteln MUSS ? Das halte ich für ein Gerücht. Oder hast Du doch noch irgendwo gewerbliche oder selbständige oder land- und forstwirtschaftliche Einkünfte in der Hinterhand ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: We oft muss ich die Anlage V ausfüllen?

      Beschränkt steuerpflichtig wegen Auslandswohnsitz. Für diese Kategorie treuer Steuerzahler hält Elster nichts gutes bereit.

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        #4
        AW: We oft muss ich die Anlage V ausfüllen?

        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        Wer sagt denn, dass Du als Jemand, der "nur" Vermietungseinkünfte hat, elektronisch übermitteln MUSS ? Das halte ich für ein Gerücht. Oder hast Du doch noch irgendwo gewerbliche oder selbständige oder land- und forstwirtschaftliche Einkünfte in der Hinterhand ?
        Gesondert und einheitliche Feststellungen sind unabhängig von den Einkünften elektronisch zu übermitteln.
        Ggfs Antrag wegen Härtefall möglich.

        Die beschränkten Einkommensteuererklärungen sollte man aber noch auf Papier abgegeben können.
        Mfg

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          #5
          AW: We oft muss ich die Anlage V ausfüllen?

          Dies bei Elster Online nun genau so zumachen, würde nun aber bedeuten, dass ich die Anlage V dreimal ausfüllen muss. Ich habe keine Möglichkeit entdeckt, die Anlage V, die als Anhang beim Formular Est 1 B erstellt habe, gesondert zu speichern und dann fertig ausgefüllt den neuen Formularvorgängen Est 1C anzuhängen.
          Das ist so, aber es würde auch nicht wirklich etwas bringen, wenn du die Anlage V aus der Feststellungserklärung in den eigenen Erklärungen verwenden könntest.

          In den eigenen Erklärungen sind ja nur noch die in der Feststellungserklärung ermittelten Überschussanteile der Beteiligten in Zeile 25 der Anlage V einzutragen, weitere Angaben müssen da nicht gemacht werden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: We oft muss ich die Anlage V ausfüllen?

            Zitat von Netma Beitrag anzeigen
            Ich bin als beschränkt Steuerpflichtiger mit Auslandswohnsitz nun zu Elster Online verdonnert, Steuerformulare per Post werden nicht mehr akzeptiert, Software für beschränkt Steuerpflichtige gibt es offenbar nicht. Ein Alptraum!

            Bisher habe ich die Formulare über Elster Formular ausgedruckt (PDF), ausgefüllt und per Post eingeschickt. Immer jeweils Est 1 B für die Grundstücksgemeinschaft (meine Frau und ich) plus mit Anlage V. Dazu noch jeweils einmal Est 1 C für jeden einzeln und jeweils die Anlage V noch einmal angehängt. Ich nehme an, dass dies mehr oder weniger richtig war, denn es kam nie eine Beanstandung vom Finanzamt.

            Dies bei Elster Online nun genau so zumachen, würde nun aber bedeuten, dass ich die Anlage V dreimal ausfüllen muss. Ich habe keine Möglichkeit entdeckt, die Anlage V, die als Anhang beim Formular Est 1 B erstellt habe, gesondert zu speichern und dann fertig ausgefüllt den neuen Formularvorgängen Est 1C anzuhängen.

            Das kann aber doch wohl nicht stimmen. Was mache ich falsch? Hat jemand eine hilfreiche Idee?
            1. Du machst eine Feststellungerklärung mit Anlage VuV, da wird jedem sein Anteil festgestellt.
            2. Du machst eine (oder 2) Einkommensteuererklärung mit Anlage VuV und trägst nur den Anteil der Feststellung ein.

            War auf Papier so und ist elektronisch nicht anders.
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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              #7
              AW: We oft muss ich die Anlage V ausfüllen?

              Stiller,

              heißt das ich muss die Anlage V bei der Einkommenssteuer gar nicht ausfüllen, sondern nur die Anteile eintragen? In meiner ursprünglichen Frage geht es ja darum, ob man die Anlage V tatsächlich dreimal ausfüllen muss und es nict doch eine Möglichkeit gibt, sie zu speichern und dann in einer anderen Steuererklärung wieder zu verwenden. Das wäre ja eigentlich das einfachste. Scheint aber bei Elster nicht vorgesehen zu sein.

              UNd ist es richtig, dass ich die Einkommenssteuererklärung noch auf Papier abgeben kann?

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                #8
                AW: We oft muss ich die Anlage V ausfüllen?

                Auch wenn deine Frage nicht an mich gerichtet ist und eigentlich auch schon zweimal beantwortet wurde:

                In der Feststellungserklärung füllst du die Anlage V vollständig aus und ermittelst so die Einkünfte der Gemeinschaft aus der Vermietung, die dann gemäß der Anlage FB auf euch aufgeteilt werden.

                In den Einkommensteuererklärungen füllst du bei den Anlagen V nur noch Zeile 25 aus und trägst dort den jeweiligen Einkünfteanteil, der auf dich bzw. deine Frau entfällt ein. Mehr muss und soll da nicht eingetragen werden.

                Die Einkommensteuererklärungen kannst du nach wie vor auf Papier machen, wobei ich darin jetzt keinen wirklichen Vorteil sehe, nachdem du dich wegen der Notwendigkeit, die Feststellungserklärung elektronisch zu übermitteln, bereits im EOP registriert hast.

                Wenn du die Einkommensteuererklärungen einmal im Portal angelegt hast, kannst du die Daten des Vorjahres problemlos in eine Erklärung für ein neues Jahr übernehmen. Das geht schneller als das Ausfüllen von anderen Formularen
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: We oft muss ich die Anlage V ausfüllen?

                  Charlie24 - das war nun wirklich eine klare und hilfreiche Antwort. Herzlichen Dank.

                  Die Mängel des Elster Systems stehen dabei auf einem anderen Blatt.

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                    #10
                    AW: We oft muss ich die Anlage V ausfüllen?

                    Die Mängel des Elster Systems stehen dabei auf einem anderen Blatt.
                    Die Schwächen des deutschen Steuerrechts, die u. a. im Ausland wohnenden beschränkt steuerpflichtigen Bürgern keine Ehegattenzusammenveranlagung erlauben, kann man m. E. nicht dem Elster-System anlasten.

                    Die Verwaltung muss sich nun mal an die Gesetze halten, diese Vorgabe kann man (leider) auch nicht über die Software umgehen. Wenn der Gesetzgeber das nicht vereinfacht, wird es bei den 3 Erklärungen jährlich bleiben.

                    Ihr könnt natürlich eure Immobilien hier in Deutschland auch verkaufen oder leer stehen lassen, aber das müsst allein ihr entscheiden.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: We oft muss ich die Anlage V ausfüllen?

                      Charlie24 - das mag so sein. Mir ging es auch eher um einen technischen Aspekt. Dass das deutsche Steuerrecht hoffnungslos verbiestert ist, steht auf einem anderen Blatt.

                      Man kann Elster aber doch einiges anlasten. Wir machen hier in GB seit Jahren elektronische Steuererkärungen und die Formulare und das Verfahren ("self assessment") ist im Vergleich zu Elster wie der Unterschied zwischen einem Rolls Royce und einem alten Opel. Es ist absolut nicht einzusehen, warum ein identisches Formular (Anlage V) dreimal eingereicht werden muss. Wenn es nun unbedingt dreimal eingereicht werden muss, warum kann man es dann nicht abspeichern und dreimal verschicken, statt dass man es dreimal jungfräulich aufrufen und neu ausfüllen muss? Es ist, in meinen Ausländeraugen, schlicht ein absurdes, dilettantisches Verfahren.

                      N

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