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Entgeldersatzleistungen / Arbeitslosengeld 1

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    Entgeldersatzleistungen / Arbeitslosengeld 1

    Guten Tag zusammen,

    ich sitze gerade vor meiner ersten Einkommenssteuererklärung, rückwirkend für das Jahr 2012.

    Im diesem Jahr war ich vom 01.01. bis einschl. dem 31.05. in einem handelsüblichem nicht-selbstständigem Dienstverhältnis und den Rest des Jahres leider arbeitslos.
    Für den Zeitraum vom 18.09.2012 bis 31.12.2012 habe ich somit Entgeldersatzleistungen (ALG-I) von der Agentur für Arbeit bezogen.
    Diese muss ich ja in Anlage N, Seite 1, ab Zeile 29 bei der Einkommenssteuererklärung angeben.

    Meine Frage ist nun, muss ich für diese Bezüge auch einen Beleg / einen Leistungsnachweis bei der Einkommenssteuererklärung mit einreichen?

    Onkel Google gibt mir da widersprüchliche Aussagen, manchmal heißt es "ja, Belege dafür müssen immer mit abgegeben werden", andere sagen "nein, wird automatisch von der Agentur für Arbeit an das FA übermittelt".

    Zur Auswahl hätte ich den Leistungsnachweis für das Kalenderjahr 2012 und den Bewilligungsbescheid über das ALG-I.

    -> Was und in welcher Form muss denn bei der Steuererklärung mit eingereicht werden?


    Vielen Dank für eure Mühen,

    MfG

    Jannes K.

    #2
    AW: Entgeldersatzleistungen / Arbeitslosengeld 1

    Hallo jkn87,

    reiche es mit ein für 2012 und du machst nichts falsch.
    Im allgemeinen wird es von der Arbeitsagentur elektronisch übermittelt, falls es 2012 noch nicht der Fall war ->siehe oben.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Entgeldersatzleistungen / Arbeitslosengeld 1

      Und zwar den Leistungsnachweis für das Kalenderjahr 2012, nicht den Bewilligungsbescheid!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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