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Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

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    #16
    AW: Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

    Zitat von JamesBondoo7 Beitrag anzeigen
    Vielleicht mal aus der Praxis zur Aufklärung:

    Normalerweise hat eine Kleinuntenehmer kein USt-ID. Aber er kann sie sehr wohl bekommen, wenn er denn möchte.

    Klingt kompliziert, ist es auch, aber ich erkläre es mal.

    Ein "normaler" Regelbesteuerer hat beim Finanzamt ein U-Signal. Das ist das "normale" Umsatzsteuersignal, welches der EDV der Finanzverwaltung sagt: Regelbesteuerung. Das sorgt unter anderem auch dafür, dass die monatliche Abgabe von USt-Voranmeldungen automatisch überwacht wird.

    Etwas anderes ist das "US-Signal". Das steht für "Umsatzsteuer-Sondertatbestände". Und das Signal ist selten. Sehr selten sogar. Vielleicht 1-2 % aller Umsatzsteuersignale sind US-Signale.

    Bei US-Signalen wird aber nicht überwacht, dass USt-Voranmeldungen abgegeben werden. Die Signale sind nur dazu da, dass ein Kleinunternehmer (oder ein Unternehmer der ausschließlich vorsteuerschädliche Umsätze tätig; z.B. ein Arzt) seine innergemeinschaftlichen Erwerbe in der BRD mit 19 % versteuern kann. Natürlich OHNE Vorsteuerabzug.

    Das Gesetz ist aber so geschrieben, dass er eben nur DANN eine USt-Voranmeldung abgeben muss, wenn solche Erwerbe auch getätigt wurde.

    Das System mit dem U-Signal / US-Signal dürfte in ganz Deutschland so (oder so ähnlich) laufen.

    Ohne irgendeine Form von USt-Signal (U, US, oder sonstwas) bekommst du keine USt-ID.

    Du läufst damit nur als "Sonderling".

    Weiß ich aber auch nur, weil ich damit täglich zu tun habe.
    Das bedeutet also, wenn ich beispielsweise im April innergemeinschaftliche Erwerbe hatte, hätte ich für April auch eine USt-Voranmeldung machen müssen? Im Mai dann wieder keine, wenn ich da keine innergemeinschaftliche Erwerbe hatte? Was würde denn jetzt auf einen zu kommen, wenn man das nicht gemacht hat?

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      #17
      AW: Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

      Zitat von lumpenerna Beitrag anzeigen
      Das bedeutet also, wenn ich beispielsweise im April innergemeinschaftliche Erwerbe hatte, hätte ich für April auch eine USt-Voranmeldung machen müssen? Im Mai dann wieder keine, wenn ich da keine innergemeinschaftliche Erwerbe hatte? Was würde denn jetzt auf einen zu kommen, wenn man das nicht gemacht hat?
      Ja, so hätte man es machen müssen.

      Ausgangsfrage war aber, ob man allein aufgrund der zugeteilten USt-Id-Nr. regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen vornehmen muß. Dazu wurde bisher kaum etwas gesagt und: Nein, es müssen nicht allein deshalb UStVA eingereicht werden.

      Sobald man jedoch i.g. Erwerbe tätigte, muß man diese auch als Kleinunternehmer in der entsprechenden UStVA (und zusätzlich in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung natürlich) erklären.

      I. g. Erwerbe sind beim Leistungserbringer i. g. Lieferungen. Sie sind nur nach Angabe der USt-Id-Nr. des Empfängers möglich. Über die erbrachten i. g. Lieferungen erstattet der Leistungserbringer regelmäßig Meldung an eine Zentralstelle (unter Angabe der USt-ID-Nr. und der Umsatzhöhe an diese Nr.). Mit diesen Daten, die der deutschen Finanzverwaltung aus allen EG-Ländern zur Verfügung stehen, kann nun der einzelne Steuerpflichtige, somit der USt-ID-Besitzer, geprüft werden, ob er diese Umsätze in der UStVA angegeben hat. Hat er dies nicht, drohen die üblichen Sanktionen: Schätzung, Verspätungszuschlag, Zwangsgeld - je nachdem.
      Mit freundlichen Grüßen

      Ronald

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        #18
        AW: Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

        Zitat von Ronald_Fe Beitrag anzeigen
        Ja, so hätte man es machen müssen.

        Ausgangsfrage war aber, ob man allein aufgrund der zugeteilten USt-Id-Nr. regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen vornehmen muß. Dazu wurde bisher kaum etwas gesagt und: Nein, es müssen nicht allein deshalb UStVA eingereicht werden.

        Sobald man jedoch i.g. Erwerbe tätigte, muß man diese auch als Kleinunternehmer in der entsprechenden UStVA (und zusätzlich in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung natürlich) erklären.

        I. g. Erwerbe sind beim Leistungserbringer i. g. Lieferungen. Sie sind nur nach Angabe der USt-Id-Nr. des Empfängers möglich. Über die erbrachten i. g. Lieferungen erstattet der Leistungserbringer regelmäßig Meldung an eine Zentralstelle (unter Angabe der USt-ID-Nr. und der Umsatzhöhe an diese Nr.). Mit diesen Daten, die der deutschen Finanzverwaltung aus allen EG-Ländern zur Verfügung stehen, kann nun der einzelne Steuerpflichtige, somit der USt-ID-Besitzer, geprüft werden, ob er diese Umsätze in der UStVA angegeben hat. Hat er dies nicht, drohen die üblichen Sanktionen: Schätzung, Verspätungszuschlag, Zwangsgeld - je nachdem.
        Danke nochmal für deine ausführliche Erklärung. Genau das war meine Ausgangsfrage.

        Nehmen wir mal den Fall an, ich habe in den Monaten Februar bis April Dienstleistungen für ein schweizer Unternehmen erbracht und dafür Betrag X in Rechnung gestellt und erhalten (3 Monate / 3 Rechnungen). Diese Beträge X wurden ohne MwSt ausgestellt, da ja das Reverse-Charge Verfahren greift (der Leistungsempfänger ist steuerpflichtig, Sitz in der Schweiz). Entsprechend musste ich ja auch keine Steuern hier in Deutschland dafür bezahlen. Soweit richtig?
        In der Umsatzsteuervoranmeldung wäre ja jetzt nur vermerkt gewesen, dass ich sonstige Leistungen im Ausland erbracht habe die (hier) nicht versteuert werden müssen. Ist dadurch dann jetzt trotzdem mit (hohen Strafen) zu rechnen? Oder trifft das eher zu, wenn ICH der Leistungsempfänger gewesen wäre und durch die vergessen Voranmeldung dem Staat bisher Steuern entgangen wären?
        Ich weiß, dass das sicher so pauschal nicht ohne weiteres beantwortet kann, aber evtl gibt es da Erfahrungswerte an denen man sich orientieren kann.

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          #19
          AW: Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

          Ich will mich da in den Thread nicht komplett hineindenken, aber warum hast Du ausgerechnet die Schweiz genommen ? Die gehört nicht zur EU und damit ist das Thema USt-ID hier eigentlich erledigt.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #20
            AW: Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
            Ich will mich da in den Thread nicht komplett hineindenken, aber warum hast Du ausgerechnet die Schweiz genommen ? Die gehört nicht zur EU und damit ist das Thema USt-ID hier eigentlich erledigt.
            Alternativ können wir auch Luxemburg nehmen. Konkret das Amazon Partnerprogramm. Leistungsempfänger ist Amazon mit Sitz in Luxemburg. Leistungserbringer bin ich mit Sitz in Deutschland.

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              #21
              AW: Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

              Zitat von lumpenerna Beitrag anzeigen
              Diese Beträge X wurden ohne MwSt ausgestellt, da ja das Reverse-Charge Verfahren greift
              Vielleicht fällt ja in der Schweiz Umsatzsteuer an. In Luxemburg jedenfallst nicht, denn Du bist Kleinunternehmer. Auch der Leistungsempfänger muss nichts versteuern.

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                #22
                AW: Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

                Zitat von lumpenerna Beitrag anzeigen
                Alternativ können wir auch Luxemburg nehmen. Konkret das Amazon Partnerprogramm. Leistungsempfänger ist Amazon mit Sitz in Luxemburg. Leistungserbringer bin ich mit Sitz in Deutschland.
                Hallo lumpenerna,

                also so einfach kannst du es dir auch nicht machen -> picard777 hat es deutlich gesagt die Schweiz ist nicht in der EU aber Luxemburg schon.
                Und nur innerhalb der EU gibt es innergemeinschaftliche Erwerbe und Lieferungen.
                Wo hast du denn wirklich Umsätze ? Du schreibst nehmen wir mal an.....
                Dann schreibst du plötzlich du erbringst Leistungen -> da gibt es aber keinen innergemeinschaftlichen Erwerb.
                Was soll das ??

                Tschüß

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                  #23
                  AW: Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

                  Ich vermute mal der TE ist wieder ein Student, der sich auf diesem Wege seine Hausaufgaben machen lassen möchte.

                  Sollte ich mit dieser Vermutung falsch liegen, so habe ich für den TE nur einen Rat: Geh zum Steuerberater !
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
                  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                  Kommentar


                    #24
                    AW: Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

                    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                    Hallo lumpenerna,

                    also so einfach kannst du es dir auch nicht machen -> picard777 hat es deutlich gesagt die Schweiz ist nicht in der EU aber Luxemburg schon.
                    Und nur innerhalb der EU gibt es innergemeinschaftliche Erwerbe und Lieferungen.
                    Wo hast du denn wirklich Umsätze ? Du schreibst nehmen wir mal an.....
                    Dann schreibst du plötzlich du erbringst Leistungen -> da gibt es aber keinen innergemeinschaftlichen Erwerb.
                    Was soll das ??

                    Tschüß
                    Hallo,

                    ich schildere das ganze nochmal ausführlich, was meine Ausgangsfrage ("Muss ich als Kleinunternehmer mit USt-IdNr eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?") entsprechend etwas erweitern wird. Und nein, das dient keinen Hausaufgaben und ja, mein Steuerberater kontaktiert mich heute, ich wollte nur vorher etwas Wissen darüber haben, damit ich ihm das Problem, bzw meine Frage(n) besser schildern kann.

                    Also:
                    Ich bin Kleinunternehmer seit Mitte letzten Jahres.
                    Ich habe mir direkt bei der Anmeldung eine Ust-IdNr ausstellen lassen.

                    Im Jahr 2014 hatte ich keine nennenswerten Umsätze. Nur rund 3 Rechnungen, innerhalb von Deutschland, umsatzsteuerfrei. -> Alles soweit problemlos.

                    In 2015, ab Januar, fing ich an über das Amazon Partnerprogramm Geld durch Affiliates zu verdienen, in dem ich Werbung auf Amazon auf meinen Webseiten geschaltet habe und durch Verkäufe Provision erhalte. Amazon hat seinen Sitz in Luxemburg. Die Rechnung an Amazon erfolgt damit in das EU Ausland.
                    Meine Rechnungen hatte ich umsatzsteuerfrei ausgestellt anhand dieser Hinweise (http://www.nightprogrammer.org/selbs...euern-buchen//) - Stichwort Reverse-Charge.
                    Frage 1) Im Internet gab es widersprüchliche Angaben, ob Kleinunternehmer überhaupt auf Reverse-Charge zurückgreifen dürfen und die Steuerschuld an Amazon "schieben" können. Wäre das korrekt?
                    Frage 2) Wäre da dann jetzt in jedem Monat, in dem ich Amazon Umsätze generiert und ausgezahlt bekommen hatte, eine Umsatzsteuervoranmeldung nötig gewesen oder ist für mich nur eine jährliche Meldung ausreichend? (Das war meine Anfangsfrage im Forum gewesen)

                    Ebenfalls habe ich Februar/2015, März/2015 und April/2015 eine Dienstleistung an ein schweizer Unternehmen ausgeübt, die Rechnung ebenfalls umsatzsteuerfrei ausgestellt und ebenfalls keine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben, da ich davon ausgegangen bin, dass ich das hier ebenfalls erst mit der jährlichen Steuererklärung mache.
                    Frage 3) War das entsprechend richtig?

                    Das wäre mein Fall jetzt im Detail. Natürlich mit der grundsätzlichen Frage, wie das jetzt bei weiteren Dienstleistungen wäre, die ich vllt mal nach Frankreich oder in ein anderes EU Land ausüben würde: Steuerschuld an den Empfänger abgeben - korrekt oder nicht (mit Hinblick auf meinen Kleinunternehmerstatus)? Und monatliche Voranmeldung nötig als Kleinunternehmer mit Ust-IdNr, oder jährlich ausreichend?

                    Ich hoffe es ist nachvollziehbar geschildert. Sollte das ganze zu ausschweifend für das Forum sein, ziehe ich das sonst alles zurück.

                    Viele Grüße
                    Zuletzt geändert von lumpenerna; 04.12.2015, 12:14.

                    Kommentar


                      #25
                      AW: Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

                      Das weicht jetzt doch erheblich von der ursprünglichen Schilderung ab, wo es noch hieß:

                      Ja die Umsätze habe ich bisher alle in Deutschland gemacht. Die UST-ID Nummer hatte ich damals nur direkt mitgeben lassen. Deshalb war jetzt meine Frage, ob ich mich alleine durch diese Nummer schon zur Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet habe (da ich diese nie gemacht habe und nur zufällig eben auf diesen Hinweis gekommen bin).
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #26
                        AW: Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

                        1.) Die Wahl eines Steuerberaters ist da mehr als richtig
                        2.) Umsätze als Kleinunternehmer sind rein rechtlich gesehen nicht "steuerfrei". Die Steuer wird nur nicht erhoben. Das ist mit Bezug aufs Ausland nicht ganz unwichtig, weil dort für einen Regelbesteuerer (also Nicht-Kleinunternehmer) in der Tat steuerfreie Umsätze auftauchen könnten.

                        Ich muss gestehen, ich habe keine Ahnung was "Affiliates" ist bzw. sind.

                        Ich weiß, im www steht viel Müll zur Kleinunternehmerschaft. Besonders wenn da auch noch das Ausland mitspielt. Aber hier kann und darf dir nur ein Steuerberater weiterhelfen. Deine Ausgangsfrage, die im weitesten Sinne etwas mit Elster zu tun hatte, hat man dir ja hier beantwortet. Alles weitere ist einfach "zu viel". Bitte frag einfach deinen Berater. Was die USt und Kleinunternehmer betrifft, ist das Internet wie Dr. Google: Finger weg von Selbstdiagnosen
                        Zuletzt geändert von JamesBondoo7; 04.12.2015, 13:04.
                        Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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                          #27
                          AW: Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

                          Abgesehen davon, daß das Problem tatsächlich nur noch in homöopatischer Dosis mit Elster zu tun hat - es scheint dem Fragesteller schonmal unklar zu sein, wer Leistungserbringer und -empfänger ist.

                          Die USt-Id-Nr. hat nur für den Leistungsempfänger Sinn.

                          Wer Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist, ist danach nur von der Erhebung der USt in Deutschland befreit. Steht so schon in den ersten Worten des § 19. Erbringt der deutsche Kleinunternehmer einen Umsatz in einem anderen Land als in Deutschland, ist es nicht ausgeschlossen, daß Umsatzsteuer anfällt. Diese Umsatzsteuer wird zwar sehr wahrscheinlich analog § 13 ff. UStG von Leistungsempfänger abgeführt, aber sie fällt eben grundsätzlich an.

                          Gründe, wonach man allein durch den Besitz einer USt-Id.-Nr. zur Abgabe von UStVA verpflichtet ist, gibt es keine. Tätigt man allerdings innergemeinschaftliche Erwerbe, dann muß man für diesen Zeitraum auch als Kleinunternehmer eine UStVA abgeben (monatlich bzw. vierteljährlich).
                          Mit freundlichen Grüßen

                          Ronald

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                            #28
                            AW: Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

                            Zitat von Ronald_Fe Beitrag anzeigen
                            Wer Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist, ist danach nur von der Erhebung der USt in Deutschland befreit
                            § 1a Abs. 1 Nr. 3b gilt analog aber sicher auch in den anderen EU-Staaten.

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                              #29
                              AW: Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

                              Ich habe viele nützliche Tipps auf dieser Seite gefunden:

                              https://rechnungsvorlage-kleinunternehmer.de

                              Die wollte ich einfach mal mit euch teilen, da ich denke, sie könnte einigen hier helfen.

                              Es gibt dort bspw. auch eine Rechnungsvorlage zum kostenlosen Download.

                              VG

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                                #30
                                AW: Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

                                Zitat von ElToro Beitrag anzeigen
                                Ich habe viele nützliche Tipps auf dieser Seite gefunden:

                                ...

                                Die wollte ich einfach mal mit euch teilen, da ich denke, sie könnte einigen hier helfen.

                                Es gibt dort bspw. auch eine Rechnungsvorlage zum kostenlosen Download.

                                VG
                                Habs gemeldet (wegen der Werbung, ansonsten ist der Beitrag ja off topic)

                                Kommentar

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