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Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

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    Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

    Hallo,

    zur Information

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    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    #2
    AW: Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

    Da wird viel angekündigt, mal sehen, was davon rüberkommt!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

      Im Prinzip wird jetzt das was die Finanzämter in der Praxis bereits größtenteils so gehandhabt haben, endlich mal im Gesetz verankert.
      z.B. vollmaschinelle Bearbeitung oder Risikoregeln. Oder die punktuelle und stichprobenartige Prüfung.
      Wird von den Finanzämtern schon längst so praktiziert.
      War bisher nur mehr oder weniger Grauzone, weil nicht im Gesetz verankert.
      Mfg

      Kommentar


        #4
        AW: Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

        Interpretiere ich das richtig?

        Die Vereinfachungen für uns Steuerpflichtige werden sich im Wesentlichen darauf beschränken, dass noch seltener Belege eingereicht werden müssen bzw. Belege künftig auch elektronisch übermittelt werden können.

        Außerdem werden einige zusätzliche Belege zum Abruf bereit gestellt, das ist allerdings schon früher angekündigt worden.

        Wenn ich beim Paket 5: Elektronische Datenübermittlung durch Dritte lese:

        ... Die Steuerpflichtigen behalten aber weiter die Herrschaft über ihre Steuererklärungsdaten, denn die Daten von dritter Seite werden nur zur Information übermittelt. ...
        dann habe ich das auch schon ganz anders gehört, nämlich so, dass die Finanzämter vorrangig anhand der elektronisch übermittelten Daten Dritter prüfen.


        Wer sich eines Steuerberaters bedient, wird sich mit der Abgabe der Erklärungen noch mehr Zeit lassen können als bisher. Steht da zumindest so drin:

        Das Gesetzesvorhaben sieht Neuerungen zu den Abgabefristen für Steuererklärungen vor. Diese Neuregelungen betreffen aber nur die Bürgerinnen und Bürger, die ihre Steuererklärung vom Steuerberater oder mit sonstiger professioneller Hilfe machen lassen. Ganz knapp kann man hierzu sagen: Die Regeln dienen dem gemeinsamen Interesse der Finanzverwaltung und der Beraterschaft an sorgfältig erstellten Steuerklärungen und einem kontinuierlichen Arbeitsablauf in den Beratungskanzleien und den Finanzämtern.
        Davon habe ich jetzt als Bürger, der seine Erklärungen selbst verfasst, nun mal leider gar nichts.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Interpretiere ich das richtig?

          Die Vereinfachungen für uns Steuerpflichtige werden sich im Wesentlichen darauf beschränken, dass noch seltener Belege eingereicht werden müssen bzw. Belege künftig auch elektronisch übermittelt werden können.

          Außerdem werden einige zusätzliche Belege zum Abruf bereit gestellt, das ist allerdings schon früher angekündigt worden.

          Wenn ich beim Paket 5: Elektronische Datenübermittlung durch Dritte lese:



          dann habe ich das auch schon ganz anders gehört, nämlich so, dass die Finanzämter vorrangig anhand der elektronisch übermittelten Daten Dritter prüfen.


          Wer sich eines Steuerberaters bedient, wird sich mit der Abgabe der Erklärungen noch mehr Zeit lassen können als bisher. Steht da zumindest so drin:



          Davon habe ich jetzt als Bürger, der seine Erklärungen selbst verfasst, nun mal leider gar nichts.
          Von der Frist haste nix, aber vielleicht wird Dein Bescheid am Bearbeiter vorbeirauschen schneller als die Formel1!
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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