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Ich verstehe ELStAM nicht...

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    Ich verstehe ELStAM nicht...

    Hej,

    ich bin seit einigen Jahren selbstständig als Unternehmer tätig. Da es nicht sehr gut läuft, möchte ich es im nächsten Jahr nebenberuflich weiterführen und hauptberuflich einen 20-30 Stunden Teilzeitjob annehmen.

    Das letzte Mal, als ich Arbeitnehmer war, besorgte man sich eine Lohnsteuerkarte und legte sie beim Arbeitgeber vor.

    Nun gibt es ELStAM und ich kriege im Netz tausend Erklärungen, aber nicht raus, wie ES FUNKTIONIERT, sprich:
    gebe ich meinem Arbeitgeber einfach meine Steuernummer und Id-Nr und er macht den Rest selbst und ich mache meine Einkommenssteuererklärung wie gehabt?
    Oder muss ich dem Arbeitgeber etwas ausdrucken, wenn ja, was??

    Außerdem frage ich mich, ob ich dann ob der veränderten Arbeitssituation eine neue Steuernummer beantragen muss?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    #2
    AW: Ich verstehe ELStAM nicht...

    Du gibst Deinem Arbeitgeber einfach Deine ID-Nr. Ob das Finanzamt Dir eine neue Steuernummer zuteilt entscheidet es selbst, nämlich dann wenn die Steuererklärung für die Aufgabe der unternehmerischen Tätigkeit vorliegt.

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      #3
      AW: Ich verstehe ELStAM nicht...

      Ah ok, vielen Dank!

      Nachfrage: Da ich die unternehmerische Tätigkeit als Nebenjob weiterführen möchte, und es aber evtl. sein kann, dass ich in einigen Quartalen doch mal mehr als in meinem Hauptjob verdienen werde,
      muss ich sie trotzdem offiziell "aufgeben", wie du schreibst?

      Kommentar


        #4
        AW: Ich verstehe ELStAM nicht...

        Hallo mutha,

        dein Arbeitgeber benötigt nur deine Identifikationsnummer -> damit meldet er dich an und bekommt deine gespeicherten ELSTAM ->elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale aus der Datenbank geliefert und kann deinen Arbeitslohn ordnungsgemäß besteuern.

        Bist aber im falschen Unterforum gelandet, da du selbst ja kein Arbeitgeber bist oder ein Problem mit ELSTAM hast.

        Tschüß

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von mutha Beitrag anzeigen
        Ah ok, vielen Dank!

        Nachfrage: Da ich die unternehmerische Tätigkeit als Nebenjob weiterführen möchte, und es aber evtl. sein kann, dass ich in einigen Quartalen doch mal mehr als in meinem Hauptjob verdienen werde,
        muss ich sie trotzdem offiziell "aufgeben", wie du schreibst?
        Hallo mutha,

        solange du unternehmerisch tätig bist egal ob im Haupt- oder Nebenerwerb bleibt deine Unternehmersteuernummer erhalten. L.E.Fant meinte wenn du alles unternehmerische einstellst....

        Tschüß

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          #5
          AW: Ich verstehe ELStAM nicht...

          Ok Alles klar, vielen Dank!

          Sorry für das falsche Forum, es schien mir thematisch zu passen...

          Kann ich diesen Thread einfach löschen?

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            #6
            AW: Ich verstehe ELStAM nicht...

            Und am Ende des Jahres bekommst du von deinem Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung.
            Mit Hilfe derer kannst du dann die Anlage N ausfüllen.

            Ob du deine selbständige Tätigkeit hauptberuflich oder nebenberuflich ausgeübt wird, interessiert das Finanzamt weniger.
            Einzig für die Berechnung der Vorauszahlungen ist es von Belangen.
            Zuletzt geändert von Elster-Tester; 30.12.2015, 15:16.
            Mfg

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              #7
              AW: Ich verstehe ELStAM nicht...

              Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
              Hallo mutha,

              dein Arbeitgeber benötigt nur deine Identifikationsnummer -> damit meldet er dich an und bekommt deine gespeicherten ELSTAM ->elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale aus der Datenbank geliefert und kann deinen Arbeitslohn ordnungsgemäß besteuern.
              Die Antwort ist m.E. nicht ganz komplett: Der Arbeitgeber braucht die Identifikationsnummer, das Geburtsdatum und die Angabe, ob er Haupt- oder Nebenarbeitgeber ist (bei nur einem Arbeitsverhältnis natürlich Hauptarbeitgeber).
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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