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USt.Voranmeldung Innergem. Erweb

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    USt.Voranmeldung Innergem. Erweb

    Hallo liebe Foristen,

    ich habe eine Frage bezüglich Umsatzsteuervoranmeldung / Innergemeinschaftlicher Erwerbe.
    Bisher ohne Innergemeinschaftlicher Erwerbe habe ich mit Elster meine Umsatzsteuervoranmeldung so gemacht:

    - In Feld 81 (19%) und Feld 86 (7%) habe ich meine Nettoumsätze eingetragen (Elster errechnet daraus die USt)
    - In Feld 66 habe ich die Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternemern ( Rechnungen an mich ) eingetragen.
    - Elster errechnet dann ein Guthaben bzw, eine Schuld.

    - Nun habe ich Ware im EU Ausland gekauft.
    - Ich besitze eine USt-ID-Nr
    - der Verkäufer aus dem EU Ausland hat meine USt-ID-Nr auf der Rechnung an mich berücksichtigt
    und keine USt. ausgewiesen.

    a) ist es richtig, dass ich auf den Rechnungsbetrag die USt. errechen muß (Rechnungsbetrag +7%)? 7% da es Nährmittel sind.
    b) den Rechnungsbetrag trage ich in Feld 93 ein, die errechnete Umsatzsteuer in Feld 61 richtig ?
    c) ich stelle fest, dass die Eintragung in Feld 93 und 61 keine Auswirkung auf die Berechnung der Umsatzsteuer hat
    (es hebt sich auf) ich habe Elster die Umsatzsteuer wie oben beschrieben mal mit und mal ohne Eintrag in
    Feld 93 und 61 berechnen lassen in der von Elster berechneten Umsatzsteuer macht es keinen Unterschied -ist das richtig?

    d) ist das alles, alles was bei einem innergeinschaftlichem Erwerb zu tun und zu beachten ist (Feld 93 und 61 füllen)
    oder gibt es noch weitere Dinge zu tun und zu beachten?

    Vielen Dank für die Hilfe.

    Gruß Marc

    #2
    AW: USt.Voranmeldung Innergem. Erweb

    Zitat von Tibergaard Beitrag anzeigen
    a) ist es richtig, dass ich auf den Rechnungsbetrag die USt. errechen muß
    Eigentlich nicht, denn auch in diesem Fall errechnet ElsterFormular die Steuer.

    Zitat von Tibergaard Beitrag anzeigen
    b) den Rechnungsbetrag trage ich in Feld 93 ein, die errechnete Umsatzsteuer in Feld 61 richtig ?
    Ja.

    Zitat von Tibergaard Beitrag anzeigen
    c) ... in der von Elster berechneten Umsatzsteuer macht es keinen Unterschied -ist das richtig?
    Ja. Analog zum Einkauf innerhalb Deutschlands ist auch der Einkauf innerhalb Europas umsatzsteuerneutral.

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      #3
      AW: USt.Voranmeldung Innergem. Erweb

      Guten Abend vielen Dank für die Antwort(en) :-)

      Was mich wundert ist, wenn ich USt. Ausgaben in Höhe von 500€ habe und dem USt Einnahmen von 200€ gegenüberstehen ergibt das ein Guthaben von 300€.
      Wenn ich nun im EU Ausland Waren kaufe für z.B. 100€ (Nährmittel 7%) kann ich doch 7€ Vorsteuer in Deutschland angeben.
      Somit müßte doch meine USt Ausgaben 507€ betragen und das Guthaben somit 307€. So ist es aber nicht - warum ?
      In der Zusammenfassung von Elster werden die Vorsteuerausgaben aus Feld 66 und 61 zwar aufgeführt, jedoch machen sich die "7€" nicht bemerkbar es bleibt ein Guthaben von 300€ und nicht 307€.
      Gruß Marc

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        #4
        AW: USt.Voranmeldung Innergem. Erweb

        Du hast doch selber gesagt:

        Zitat von Tibergaard Beitrag anzeigen
        - der Verkäufer ... hat ... keine USt. ausgewiesen
        Was Du nicht bezahlt hast kriegst Du natürlich auch nicht zurück. Somit wird dieser Erwerb genauso behandelt wie ein Erwerb im Inland. Du hast am Ende genau gleichviel Geld in der Tasche.

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          #5
          AW: USt.Voranmeldung Innergem. Erweb

          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Somit wird dieser Erwerb genauso behandelt wie ein Erwerb im Inland.
          Nö, wird er nicht ganz.

          Der Erwerber errechnet auf den Netto-Eingangsumsatz die zutreffende USt und führt sie ab. Unter den weiteren Bedingungen des ggf. möglichen Vorsteuerabzuges zieht er diese USt als Vorsteuer wieder ab. Unterm Strich hat der innergemeinschaftliche Erwerber in diesem Fall umsatzsteuerlich neutral gehandelt.

          Ob der Verkäufer Umsatzsteuer ausgewiesen hat, ist dabei egal.
          Mit freundlichen Grüßen

          Ronald

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            #6
            AW: USt.Voranmeldung Innergem. Erweb

            Zitat von Ronald_Fe Beitrag anzeigen
            Ob der Verkäufer Umsatzsteuer ausgewiesen hat, ist dabei egal.
            Har er aber nicht:

            Zitat von Tibergaard Beitrag anzeigen
            der Verkäufer aus dem EU Ausland hat meine USt-ID-Nr auf der Rechnung an mich berücksichtigt
            und keine USt. ausgewiesen

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              #7
              AW: USt.Voranmeldung Innergem. Erweb

              Selbst wenn er welche ausgewiesen HÄTTE, würde das deutsche Finanzamt KEINE italienische Mehrwertsteuer erstatten.
              Mfg

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                #8
                AW: USt.Voranmeldung Innergem. Erweb

                Trotzdem: die deutsche Umsatzsteuer, die ja erklärt werden muss, kann als Vorsteuer gegengerechnet werden. Wie wenn im Inland eingekauft worde wäre.

                Kommentar


                  #9
                  AW: USt.Voranmeldung Innergem. Erwerb

                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                  Trotzdem: die deutsche Umsatzsteuer, die ja erklärt werden muß, kann als Vorsteuer gegengerechnet werden. Wie wenn im Inland eingekauft worde wäre.
                  Ja, DAS stimmt allerdings.

                  Trotzdem: Ob der Verkäufer Umsatzsteuer ausgewiesen hat, ist bei innergemeinschaftlicher Lieferung bzw. innergemeinschaftlichem Erwerb egal. Täte sie der Verkäufer trotzdem ausweisen, wäre es ein Fall in Richtung § 14c UStG, wovon der Käufer keinen Nutzen hätte.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Ronald

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                    #10
                    AW: USt.Voranmeldung Innergem. Erweb

                    Hallo,

                    das kann schon sein.
                    Aber warum soll ich etwas erklären, das ich gleichzeitig gegenrechne?
                    ist ja wohl ABM und für die Katz
                    Wer denkt sich so einen Humbug aus?

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      AW: USt.Voranmeldung Innergem. Erweb

                      Naja, der ausländische Verkäufer erklärt ja seinen Finanzbehörden ganz konkret, an wen er aufgrund einer USt-ID-Nr. steuerfrei geliefert hat. Wenn dann beim Erwerber keine innergemeinschaftlichen Erwerbe auftauchen dann können die beiden evtl. schon mal Schwierigkeiten kriegen.
                      Oder anders gesagt: es geht einfach um die Kontrolle.

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                        #12
                        AW: USt.Voranmeldung Innergem. Erweb

                        Hallo zusammen,

                        zunächst einmal Danke für die Infos. Somit hab ich ja alles richtig gemacht, wenn ich nach dem innergemeinschaftlichen Erwerb "nur" Feld 93 mit der Nettosumme und Feld 61 mit der "angenommenen" USt. fülle.

                        Ich dachte es wäre komplizierter - na hoffentlich sieht mein Finanzamt das auch so ;-).

                        @ FIGUL genau das frage ich mich auch, nachdem ich festgestellt habe, dass die auf den Innergem. Erwerb errechnete USt. keine Auswirkung auf meine USt Voranmeldung hat.
                        Warum erkläre ich sie dann bzw. rechne ich (oder Elster) sie gegen.

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                          #13
                          AW: USt.Voranmeldung Innergem. Erweb

                          Könnte ja z. B. auch sein dass Du nur teilweise Vorsteuerabzug hast.

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                            #14
                            AW: USt.Voranmeldung Innergem. Erweb

                            Hallo,

                            grundsätzlich wollte man mit dieser Regelung die Besteuerung von der Lieferung auf den Erwerb übertragen.
                            Vorher war es doch so Bsp. Frankreich liefert steuerfrei an Deutschland als Ausfuhr ins Drittland. Bei Grenzübertritt musste Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden, die als Vorsteuer in Deutschland beantragt wurde.
                            Jetzt liefert Frankreich steuerfrei an Deutschland als innergem. Lieferung, in Deutschland wird diese Lieferung als Erwerb besteuert, aber gleichzeitig erhält im Normalfall der Unternehmer diesen Betrag als Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb wieder.
                            Damit bleibt es für den Unternehmer ertragsneutral.

                            Tschüß

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                              #15
                              AW: USt.Voranmeldung Innergem. Erweb

                              Hallo,

                              das ist ja das Irrationale.
                              Erst steuerfrei geliefert. (innergemeinschaftlich). Dann der Erwerb doch versteuert. Dann hol ich mir per Vorsteuer diese Steuer wieder.
                              Ich weiß, dass es so läuft.
                              Trotzdem ist es ein bürokratischer Aufwand und für die Katz imho.
                              OT. Siehe Betrug mit Umsatzsteuer

                              Gruß FIGUL
                              Gruß FIGUL

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