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Lohnsteuerbescheinigung - Dauer des Verhältnisse

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    Lohnsteuerbescheinigung - Dauer des Verhältnisse

    Hallo! Hoffe jemand kann mir helfen. Mache gerade die Lohnsteuerbescheinigung 2015 und kann im Feld 1 zu Lohndaten nicht das Datum 01.01.2015 eingeben? Kennt sich da wer aus?

    #2
    AW: Lohnsteuerbescheinigung - Dauer des Verhältnisse

    Hallo KWV,

    wenn du uns verraten würdest mit welchem Programm du arbeitest wäre es einfacher.
    Ich vermute jetzt einfach mal du hast die Software Elsterformular.
    Wenn du dir das genau ansiehst gehört dort nicht 01.01.2015 hinein sondern es heißt doch Dauer des Dienstverhältnisses TTMM TTMM also vom 0101 bis 3112 im klassischen Normalfall.

    Tschüß

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      #3
      AW: Lohnsteuerbescheinigung - Dauer des Verhältnisse

      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
      Hallo KWV,

      wenn du uns verraten würdest mit welchem Programm du arbeitest wäre es einfacher.
      Ich vermute jetzt einfach mal du hast die Software Elsterformular.
      Wenn du dir das genau ansiehst gehört dort nicht 01.01.2015 hinein sondern es heißt doch Dauer des Dienstverhältnisses TTMM TTMM also vom 0101 bis 3112 im klassischen Normalfall.

      Tschüß
      Mein Gott! Vielen Dank! Wer lesen kann ist klar im Vorteil! Vielen Dank es hat geklappt!!!!!

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        #4
        AW: Lohnsteuerbescheinigung - Dauer des Verhältnisse

        Hallo KWV,

        super -> wenn alle Probleme so schnell vom Tisch kommen ->ist es doch ok.
        Auf alle Fälle bist du einer der wenigen Anfänger, die das richtige Unterforum getroffen haben.

        Tschüß

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          #5
          AW: Lohnsteuerbescheinigung - Dauer des Verhältnisse

          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          Auf alle Fälle bist du einer der wenigen Anfänger, die das richtige Unterforum getroffen haben.
          Das ist wahr!

          Vielleicht liegt das aber am allgemeinen Trend, Fragen hier einzustellen

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            #6
            AW: Lohnsteuerbescheinigung - Dauer des Verhältnisse

            Jeder AN oder AG füllt eine oder mehr Lohnsteuerbescheinigungen aus, die Frage ist eben nur - wo?.
            Solange unsere AN noch immer eine Lohnsteuererklärung im AG-Forum abgeben möchten, wundert mich nichts mehr.
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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