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Abfindung aus Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung, wo eintragen?

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    Abfindung aus Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung, wo eintragen?

    Hallo,
    ich bin ratlos und teilweise schon verzweifelt.
    Ich war bis 31.12.2014 in einer Firma angestellt und durch einen gewonnenen Prozess habe ich im Juli 2015 eine Abfindung erhalten.
    Im Jahr 2015 habe ich ALG 1 bekommen und war nicht berufstätig.
    Nun habe ich eine Lohnsteuerbescheinigung von diesem Arbeitgeber erhalten in der folgendes steht:

    10. Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre (ohne 9.) und ermäßigt besteuerte Entschädigungen | 3.000,00
    11. Einbehaltene Lohnsteuer von 9. und 10. | 420,00
    12. Einbehaltener Solidaritätszuschlag von 9. und 10. | 23,10

    In den anderen Zeilen ist keine Eintragung vorhanden!
    Ich habe Steuerklasse 4 und mache die Einkommenssteuererklärung mit meinem Mann zusammen.
    Meine Frage, wo trage ich diese Zeilen im ElsterOnline ein?

    Vielen Dank schonmal vor ab, für die Hilfe

    #2
    AW: Abfindung aus Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung, wo eintragen?

    Das gehört in deine Anlage N, Seite 3 ab Zeile 17
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Abfindung aus Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung, wo eintragen?

      Vielen lieben Dank :-)

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        #4
        AW: Abfindung aus Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung, wo eintragen?

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Das gehört in deine Anlage N, Seite 3 ab Zeile 17
        Hallo Charlie24,

        auf der Suche nach einer Antwort auf die oben genannte Frage, habe ich mich im ELSTERFORUM angemeldet.
        Ich verzweifel, weil ich die Anlage N, Seite 3 etc. nicht finden kann.
        Es wäre sehr nett, wenn Sie mir einen Tipp geben könnten.

        Besten Dank im Voraus

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          #5
          AW: Abfindung aus Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung, wo eintragen?

          Also, es gibt natürlich auch in ElsterFormular eine Seite 3. Aber die ist überhaupt nicht identisch mit der Seite 3 von ElsterOnline.

          In ElsterFormular wird meiner Meinung nach einfach auf der ersten Seite der Anlage N die Lohnsteuerbescheinigung abgetippt.

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            #6
            AW: Abfindung aus Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung, wo eintragen?

            Wenn sich jemand an so ein Thema im Unterforum für das ElsterOnline-Portal dran hängt, dann kann das ja nicht passen, wenn er mit ElsterFormular arbeitet.
            Zuletzt geändert von Charlie24; 17.04.2016, 21:20.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Abfindung aus Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung, wo eintragen?

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Wenn sich jemand an so ein Thema im Unterforum für das ElsterOnline-Portal dran hängt, dann kann das ja nicht passen, wenn er mit ElsterFormular arbeitet.
              Pardon, wie darf ich diese Antwort verstehen?
              Ich hoffe, nicht so wie es rüberkommt.
              Ich hatte in so einem Forum eine andere Art der Beantwortung von Fragen erwartet.
              Aber trotzdem, vielen Dank für die Bemühungen.

              Herzliche Grüße

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                #8
                AW: Abfindung aus Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung, wo eintragen?

                Pardon, wie darf ich diese Antwort verstehen?
                Eine Antwort, die für ein Formular im ElsterOnline-Portal richtig ist, stimmt für ElsterFormular immer dann nicht, wenn in der Antwort auf Seiten verwiesen wird.

                Der Seitenaufbau der Formulare unterscheidet sich nämlich massiv, nur die Zeilennummern sind identisch.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Abfindung aus Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung, wo eintragen?

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Eine Antwort, die für ein Formular im ElsterOnline-Portal richtig ist, stimmt für ElsterFormular immer dann nicht, wenn in der Antwort auf Seiten verwiesen wird.

                  Der Seitenaufbau der Formulare unterscheidet sich nämlich massiv, nur die Zeilennummern sind identisch.
                  Sorry, habe ElsterOnline übersehen!

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                    #10
                    AW: Abfindung aus Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung, wo eintragen?

                    Hallo knipho,

                    gerade für neue User im Forum ist es wichtig, wenn sie Hilfe suchen, dass man dann Klarstellungen vornimmt, ob es nun um das Elsterformular oder Elster Onlineportal geht, weil man sonst leicht in die Irre geführt wird, viele lesen hier nur mit und verzweifeln dann vielleicht.
                    Deshalb ist es dann von den erfahrenen Nutzern keine Überheblichkeit oder Großtuerei, wenn nochmal nachgebessert wird und konkret hinweist -> siehe dein eigenes Erleben.

                    Tschüß

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