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Erste Steuererklärung nach Ausbildung

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    Erste Steuererklärung nach Ausbildung

    "Hi
    ich würde nun gerne bald meine erste Steuererklärung für das Jahr 2015 machen.
    Jedoch habe ich hierzu ein paar Fragen und hoffe das ihr mir helfen könnt.
    kurz.
    Frage 1:
    Zum 16.06 habe ich meine Ausbildung abgeschlossen und wurde in meinem Betrieb fest übernommen
    In dem ersten halben Jahr (2015), während meiner Ausbildung habe ich 4624,98€. brutto verdient
    und in der anderen Hälfte, inklusive Weihnachtsgeld 12300€
    Ich habe gehört, dass Leute die Mitte eines Jahres vom Ausbildungsverhältnis in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen worden sind, die Lohnsteuer des letzen Jahres erstattet bekommen, in anderen steht das ich was zurück zahlen muss, was stimmt nun ?
    Frage 2
    Ich habe für eine Strecke einen Fahrtweg von 72 Kilometer
    In meiner Azubi Zeit hatte ich ein ticket für 238 €, was meine Eltern über ihr Konto abgebucht haben In meiner Festanstellung beziehe ich das Ticket über die Firma, wird auch von deren Konto abgezogen in höhe von 258 €
    Was hier von bzw. kann ich überhaupt hier an Fahrtkosten/-entfernung absetzen ?
    ++Noch eine Notiz am Rande : Der Lohnsteuer Jahres-Ausgleich wurde ende des Jahrer auf meiner Dezember Abrechnung ausgeführt
    Ich hoffe doch as ihr mir helfen könnt
    LG

    #2
    AW: Erste Steuererklärung nach Ausbildung

    Zitat von Silence03 Beitrag anzeigen
    "Hi
    ich würde nun gerne bald meine erste Steuererklärung für das Jahr 2015 machen.
    Jedoch habe ich hierzu ein paar Fragen und hoffe das ihr mir helfen könnt.
    kurz.
    Frage 1:
    Ich habe gehört, dass Leute die Mitte eines Jahres vom Ausbildungsverhältnis in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen worden sind, die Lohnsteuer des letzen Jahres erstattet bekommen, in anderen steht das ich was zurück zahlen muss, was stimmt nun ?
    Frage 2
    Ich habe für eine Strecke einen Fahrtweg von 72 Kilometer
    In meiner Azubi Zeit hatte ich ein ticket für 238 €, was meine Eltern über ihr Konto abgebucht haben In meiner Festanstellung beziehe ich das Ticket über die Firma, wird auch von deren Konto abgezogen in höhe von 258 €
    Was hier von bzw. kann ich überhaupt hier an Fahrtkosten/-entfernung absetzen ?
    ++Noch eine Notiz am Rande : Der Lohnsteuer Jahres-Ausgleich wurde ende des Jahrer auf meiner Dezember Abrechnung ausgeführt
    Ich hoffe doch as ihr mir helfen könnt
    LG
    Hallo silence03,


    Zu Frage 1 -> im WWW wird viel erzählt, das wäre schön wenn ein Azubi im letzten Ausbildungsjahr in seiner Festanstellung dann plötzlich alles erstattet bekommt.
    Es ist durchaus in der Konstellation möglich, dass man einen gewissen Betrag Lohnsteuer als Einkommensteuer Rückerstattung bekommt, habe ich bei zwei meiner Kinder auch so gehabt.
    Wenn der Arbeitgeber aber schon in der Dezemberabrechnung einen internen Lohnsteuerausgleich gemacht hat, wird wahrscheinlich nicht mehr allzu viel rüberkommen bei der Einkommensteuererklärung.

    Zu Frage 2 -> Es gibt die Entfernungspauschale für Fahrten Wohnung Arbeitsstätte einfache Entfernung mal 0,30 €. Aber da musst du mit eigenem PKW, oder Fahrrad oder als Mitfahrer unterwegs sein.
    Oder bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln die tatsächlichen dir entstandenen Kosten.

    Fazit -> fülle mal eine Einkommensteuererklärung aus und mach eine Steuerberechnung und du siehst was konkret herauskommt.

    Tschüß

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      #3
      AW: Erste Steuererklärung nach Ausbildung

      In meiner Festanstellung beziehe ich das Ticket über die Firma, wird auch von deren Konto abgezogen in höhe von 258 €.
      Ob nach Durchführung des Lohnsteuerjahresausgleichs durch den Arbeitgeber überhaupt noch eine Steuererstattung realistisch erscheint, hängt davon ab, wer die Kosten für dein Job-Ticket im Ergebnis trägt.

      Ist das dein Arbeitgeber oder bist das letztlich doch du selbst?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Erste Steuererklärung nach Ausbildung

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Ob nach Durchführung des Lohnsteuerjahresausgleichs durch den Arbeitgeber überhaupt noch eine Steuererstattung realistisch erscheint, hängt davon ab, wer die Kosten für dein Job-Ticket im Ergebnis trägt.

        Ist das dein Arbeitgeber oder bist das letztlich doch du selbst?
        Mein Arbeitgeber kommt für die Kosten des Tickets auf.

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          #5
          AW: Erste Steuererklärung nach Ausbildung

          In diesem Fall wird da wohl keine Rückerstattung mehr rauskommen.

          Du kannst ja mal probeweise im ElsterOnline-Portal eine Erklärung für 2015 anlegen und die Steuer berechnen lassen.

          Wenn das Ergebnis 0 ist oder sogar eine kleine Nachzahlung rauskommt, was es manchmal wegen der 12%-igen Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug gibt, musst du die Erklärung ja nicht absenden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Erste Steuererklärung nach Ausbildung

            Vielleicht einfach mal das Faktische eines Taschenrechners oder von Stift und Papier dagegen sprechen lassen.

            Kosten ÖPNV 12 mal ca. 250€, sind 3000€.
            Einfache Entfernung 72km, geschätzt 220 Arbeitstage, mal 0,30€ sind 4752€, gedeckelt auf 4500€, sind unzweifelhaft mehr als die realen Ticketkosten, also kommt die Entfernungspauschale zum Tragen.
            4500€ minus (steuerfreie) Fahrtkostenübernahme durch den AG von 3000€ sind immer noch 1500€.
            Selbst ohne weitere Werbungskosten bleiben da noch 500€ über der WK-Pauschale.

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              #7
              AW: Erste Steuererklärung nach Ausbildung

              Habe ich glatt übersehen! Außerdem ist es wohl so, dass der Arbeitgeber die Fahrtkosten erst nach dem Ende der Ausbildung, also ab Juni oder Juli übernommen hat.

              Die Chancen für eine Steuererstattung sind also höher als gedacht!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Erste Steuererklärung nach Ausbildung

                Zitat von Silence03 Beitrag anzeigen
                "Hi
                ich würde nun gerne bald meine erste Steuererklärung für das Jahr 2015 machen.
                Jedoch habe ich hierzu ein paar Fragen und hoffe das ihr mir helfen könnt.
                kurz.
                Frage 1:
                Zum 16.06 habe ich meine Ausbildung abgeschlossen und wurde in meinem Betrieb fest übernommen
                In dem ersten halben Jahr (2015), während meiner Ausbildung habe ich 4624,98€. brutto verdient
                und in der anderen Hälfte, inklusive Weihnachtsgeld 12300€
                Ich habe gehört, dass Leute die Mitte eines Jahres vom Ausbildungsverhältnis in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen worden sind, die Lohnsteuer des letzen Jahres erstattet bekommen, in anderen steht das ich was zurück zahlen muss, was stimmt nun ?
                Frage 2
                Ich habe für eine Strecke einen Fahrtweg von 72 Kilometer
                In meiner Azubi Zeit hatte ich ein ticket für 238 €, was meine Eltern über ihr Konto abgebucht haben In meiner Festanstellung beziehe ich das Ticket über die Firma, wird auch von deren Konto abgezogen in höhe von 258 €
                Was hier von bzw. kann ich überhaupt hier an Fahrtkosten/-entfernung absetzen ?
                ++Noch eine Notiz am Rande : Der Lohnsteuer Jahres-Ausgleich wurde ende des Jahrer auf meiner Dezember Abrechnung ausgeführt
                Ich hoffe doch as ihr mir helfen könnt
                LG
                Bzgl. Fahrtkosten:
                Wenn Du gerade erst fertig bist mit der Ausbildung, hattest Du vielleicht noch Fahrten zu Berufsschule? Jene dürfen mit mehr abgerechnet werden, als die normalen Fahrtkosten, da die Fahrt zur Berufsschule als Reise betrachtet wird, s. https://www.buhl.de/steuernsparen/fa...en-von-azubis/

                Nach dieser Quelle dürfte man sogar noch weitere Kosten absetzen, für Verpflegungsmehraufwendungen:
                http://www.steuer-schutzbrief.de/ste...en-lassen.html

                Oder hier:
                http://www.akademie.de/wissen/reisek...ls-reisekosten

                Ich bin der Meinung, dass dies auch für Berufsschultage gelten müsste (zusätzlich zu den Fahrtkosten):
                - 12 € für den Kalendertag, an dem der ArbN ohne Übernachtung außerhalb seiner Wohnung mehr als 8 Stunden von seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist; beginnt die auswärtige berufliche Tätigkeit an einem Kalendertag und endet am nachfolgenden Kalendertag ohne Übernachtung, werden 12 € für den Kalendertag gewährt, an dem der ArbN den überwiegenden Teil der insgesamt mehr als 8 Stunden von seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist.
                (- 24 € für jeden Kalendertag, an dem der ArbN 24 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist
                - jeweils 12 € für den An- und Abreisetag, wenn der ArbN an diesem, einem anschließenden oder vorhergehenden Tag außerhalb seiner Wohnung übernachtet)

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                  #9
                  AW: Erste Steuererklärung nach Ausbildung

                  Hallo,

                  Ist ja nichts Neues

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: Erste Steuererklärung nach Ausbildung

                    Hallo!
                    Ich frage mich, ob es sinnvoll ist für 2015 eine Steuererklärung zu machen.
                    Ich hab am 1.7.2015 mit dem Referendariat begeonnen. Enden wird es voraussichtlich zum August 2017.

                    Die Frage ist: Lohnt es sich besser erst nach dem Referendariat die erste Steuererklärung zu machen? Kann ich dann von den letzten vier (?) Jahren alle Werbungskosten absetzten (und somit absetzen, wenn ich auch mehr verdiene)?
                    Ich habe mir zum Beispiel Ende 2015 einen Laptop gekauft. Und gehe seit Oktober 2015 für ein Jahr zum Repititor. Kann ich diese Kosten auch für das Jahr 2017 absetzten. Oder ist es besser das jetzt zu tun?

                    Viele herzliche Grüße
                    Maria

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                      #11
                      AW: Erste Steuererklärung nach Ausbildung

                      Hallo,

                      Die Werbungskosten kannst du nur in dem Jahr absetzen, in dem sie angefallen sind.
                      Abschreibung beachten!!

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        AW: Erste Steuererklärung nach Ausbildung

                        Achso, okay! Ich hatte mal gehört, dass wenn man das erste Mal die Steuererklärung macht, man die letzten vier Jahre berücksichtigen kann! Vllt bezog sich das auf bestimmte Werbungskosten?

                        Auf jeden Fall schon mal, vielen Dank für deine Antwort, FIGUL!

                        Grüße!

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                          #13
                          AW: Erste Steuererklärung nach Ausbildung

                          Zitat von -maria- Beitrag anzeigen
                          wenn man das erste Mal die Steuererklärung macht, man die letzten vier Jahre berücksichtigen kann
                          Auch wenn Du schonmal für 2010 eine Steuererklärung gemacht hättest, dann könntest Du jetzt trotzdem die für 2012 noch abgeben!

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Erste Steuererklärung nach Ausbildung

                            Hallo,

                            am besten mit dem ältesten möglichen Jahr beginnen,
                            dann kann man sich mit Datenübernahme 'hocharbeiten'.
                            Gruß, Basteltyp

                            ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
                            ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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                              #15
                              AW: Erste Steuererklärung nach Ausbildung

                              Zitat von -maria- Beitrag anzeigen
                              Achso, okay! Ich hatte mal gehört, dass wenn man das erste Mal die Steuererklärung macht, man die letzten vier Jahre berücksichtigen kann! Vllt bezog sich das auf bestimmte Werbungskosten?

                              Auf jeden Fall schon mal, vielen Dank für deine Antwort, FIGUL!

                              Grüße!
                              Da hast du etwas gehört, und völlig falsch verstanden.

                              Richtig ist, dass man als Antragsveranlagung 4 Jahre Zeit hat , seine Steuererklärung abzugeben.
                              Steuererklärung 2012 muss bis 31.12.2016 beim Finanzamt eingegangen sein. Ansonsten ist es verjährt.
                              Für Pflichtveranlagung gilt was anderes.

                              Aber das Zu-und Abflussprinzip gilt für alle Aufwendungen in der Steuererklärung.
                              Für jedes Jahr eine eigene Steuererklärung. Aufwendungen dürfen nur berücksichtigt werden, insoweit sie im jeweiligen Jahr auch gezahlt wurden.

                              Ausnahme : Abschreibung von WG
                              Mfg

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