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Tipps 8 Monate Arbeit und dann 4 Monate studiert

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    Tipps 8 Monate Arbeit und dann 4 Monate studiert

    Moin liebe Community,

    normalerweise habe ich meine Steuererklärungen immer ohne Probleme hinbekommen, diesesmal allerdings gibt es ein paar Besonderheiten zu denen ich gerne ein paar Tipps hätte. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.


    Aaaaalsoo:
    Ich habe bis zum 31.08 gearbeitet und bin täglich 22 Kilometer zur Arbeit gefahren.


    Dann war ich eine Woche Arbeitslos gemeldet und ab dem 7.09 begann ich mein Studium und bin ein Monat lang täglich 150 Kilometer hin und 150 Kilometer zurück gefahren. Ab dem 01.10 bin ich dann umgezogen in eine Wohnung in der Nähe meiner Uni.

    Kann ich den Umzug bzw. die Mieten für meine neue Wohnung absetzen? Wo gebe ich Informationen zu meinem Studium an? Muss ich angeben dass ich Bafög (monatlich 400€) bekomme ?
    Lohnt es sich die Fahrtkosten die ich während meiner Arbeitszeit hatte anzugeben?

    Was könnte ich noch in meiner Steuernmeldung angeben?



    Vielen Dank im Voraus!!
    Zuletzt geändert von derschüler; 08.01.2016, 17:11.

    #2
    AW: Tipps 8 Monate Arbeit und dann 4 Monate studiert

    Du möchtest Steuerberatung und keine Tipps zu ElsterFormular, Steuerberatung ist hier aber nicht zulässig!

    Gib deine Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung in ElsterFormular ein, die neue Version steht ab Mitte Januar 2016 zur Verfügung. Mache Angaben zur Entfernungspauschale und zu deinen sonstigen Werbungskosten.

    Was dein Studium bzw. die steuerliche Behandlung der Kosten dafür angeht, kannst du dich auf verschiedenen Seiten selbst schlau machen:

    https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/...-absetzen.html

    http://www.studis-online.de/StudInfo...n-absetzen.php

    Es gibt noch weitere Seiten. Was Fahrtkosten zur Hochschule angeht, hat sich die Rechtslage ab 2014 geändert, das nur als Hinweis.

    Das BAFÖG ist grundsätzlich steuerfrei und auch keine Lohnersatzleistung. Es könnte aber sein, dass es z. B. bei den Kosten einer doppelten Haushaltsführung anteilig gegenzurechnen wäre. Das sind aber alles Steuerrechtsfragen, die dir nur ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beantworten darf.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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