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Problem mit Lohnsteuerjahresausgleich

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    Problem mit Lohnsteuerjahresausgleich

    Hallo Zusammen,

    ich habe folgendes Problem, ich habe in diesem Jahr meine Ausbildung beendet. Innerhalb der ausbildung (das erste halbe jahr) habe ich keine Lohnsteuer zahlen müssen weil ich zu wenig verdient habe. Dann war ich 2 Monate Arbeitslos. Die letzten 4 Monate habe ich dann eine neue Arbeit gefunden.

    Meine Werte setzen sich wie folgt zusammen.

    Gesamtes Bruttogehalt des Jahres : 14.760 €
    Werbungskosten : 3.161 €
    Zu versteuerndes Einkommen : 11.599 €
    Insgesamt gezahlte Steuern : 1.288,04 €

    Wenn ich nun die 11.599€ in den Lohnsteuerrechner des BMF eingebe steht da das ich 6,48€ Steuern zahlen muss.

    Das würde für mich heißen ich bekomme (1288,04 € - 6,48 € =) 1281,56 € zurück.


    So jetzt zeigt mir die Steuerberechnung aber an das ich von diesen 11.599€ aufeinmal 528€ Einkommenssteuer zahlen muss??????? Warum muss ich den nun soviel zahlen obwohl mein Jahresbruttogehalt nur knapp über der 11.406€ Lohnsteuergrenze liegt???

    Ich versteh das einfach nicht


    Hoffe ihr könnt mir helfen
    Danke
    ASCHM

    #2
    AW: Problem mit Lohnsteuerjahresausgleich

    Man merkt, dass du von Steuern absolut keine Ahnung hast.
    Du kannst doch kein zu versteuerndes Einkommen in einen Lohnsteuerrechner eingeben.
    In einem Lohnsteuerrechner gibt man den Bruttoarbeitslohn ein.

    Desweiteren gibt's seit Jahrzehnten keinen Lohnsteuerjahresausgleich mehr. Das ganze nennt sich jetzt Einkommensteuererklärung.

    Und was meinst du mit "11.406€ Lohnsteuergrenze" ?

    Der Grundfreibetrag liegt je nach Jahr irgendwo zwischen 8.000 und 9.000 Euro.

    Ich würde dir zu einem Lohnsteuerhilfeverein raten.

    Mit welchem Programm arbeitest du eigentlich?
    Du bist in diesem Unter-Forum wohl falsch.

    PS: Anlage Vorsorgeaufwand hast zu nicht zufällig vergessen?
    Zuletzt geändert von Elster-Tester; 11.01.2016, 00:32.
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: Problem mit Lohnsteuerjahresausgleich

      Du hast Probleme mit den Begrifflichkeiten. Zum ersten ist es schon mal vollkommen unverständlich, dass solche Fragen immer wieder im Arbeitgeberforum landen, denn Du bist ja offenbar Arbeitnehmer.

      Einen Lohnsteuerjahresausgleich, wie Du ihn meinst, gibt es schon seit Jahrzehnten nicht mehr.

      Zitat von ASCHM Beitrag anzeigen
      Lohnsteuerrechner des BMF eingebe steht da das ich 6,48€ Steuern zahlen muss ... 528€ Einkommenssteuer
      Fällt Dir was auf? Scheinbar gibt es einen Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer!

      EDIT: Elster-Tester war schneller.

      Kommentar


        #4
        AW: Problem mit Lohnsteuerjahresausgleich

        Wenn so ab Mitte Januar ElsterFormular für das Jahr 2015 verfügbar ist, solltest du das installieren und deine Erklärung dort anlegen.

        Dann kommst du zu realistischen Ergebnissen, was deine mögliche Steuererstattung für das Jahr 2015 angeht. Alles andere bringt nichts!

        https://www.elster.de/elfo_home.php
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Problem mit Lohnsteuerjahresausgleich

          Hallo ASCHM,

          dass du im Arbeitgeberforum komplett falsch bist -> haben meine Vorredner ja schon mitgeteilt.
          Ich verschiebe dich mal in ein passenderes.

          Tschüß

          Kommentar


            #6
            AW: Problem mit Lohnsteuerjahresausgleich

            Hallo,

            Ja richtig keine Ahnung von Steuern deswegen frag ich hier nach. Hab die Erklärung mit Elster Online ausgefüllt.

            Ich dachte ich berechne was ich tatsächlich 2015 Brutto verdient habe, ziehe Werbungskosten ab und setze diesen Betrag dann in einen Lohnsteuerrechner ein. Und die Lohnsteuer die dort dann steht ziehe ich von meiner gezahlten Lohnsteuer ab und raus kommt der Rückzahlungsbetrag. So wurde es mir erklärt.

            Warum ist das nicht so?

            Außerdem habe ich das mit der Anlage Vorsorgeaufwand nicht ganz verstanden was ich dort eintragen soll?

            Kommentar


              #7
              AW: Problem mit Lohnsteuerjahresausgleich

              Zitat von ASCHM Beitrag anzeigen
              Ich dachte ich berechne was ich tatsächlich 2015 Brutto verdient habe, ziehe Werbungskosten ab und setze diesen Betrag dann in einen Lohnsteuerrechner ein. Und die Lohnsteuer die dort dann steht ziehe ich von meiner gezahlten Lohnsteuer ab und raus kommt der Rückzahlungsbetrag. So wurde es mir erklärt.

              Warum ist das nicht so?
              Weil in die Lohnsteuertabelle schon diverse Pauschalen eingearbeitet sind. Und weil der, der dir das so erklärt hat, anscheinend noch weniger Ahnung hat wie du.

              Zitat von ASCHM Beitrag anzeigen
              Außerdem habe ich das mit der Anlage Vorsorgeaufwand nicht ganz verstanden was ich dort eintragen soll?
              Hast du die denn nun ausgefüllt oder nicht? In deiner Rechnung oben tauchen jedenfalls nur Werbungskosten auf, aber keine Sonderausgaben.
              Im Übrigen: Man muss bei Anlage Vorsorgeaufwand nur eins wissen, nämlich dass man bei der Frage nach steuerfreien AG-Zuschüssen Ja angibt. Bei allen anderen Zeilen steht eigentlich dabei, aus welcher Zeile der Lohnsteuerbescheinigung sie übernommen werden. Die hast du doch schon, oder? (Wenn nein, bei deinem Kenntnisstand ist es Wahnsinn, zu versuchen, die Formulare ohne auszufüllen).

              Eine Alternative wäre ElsterFormular, da kann die LStB Zeile für Zeile erfasst werden und die Eintragungen erfolgen automatisch, bis auf das Ja in Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand.

              Im Übrigen ist dir hoffentlich klar, falls du während der 2 Monate Arbeitslosigkeit ALG1 bezogen hast, dass das zwar steuerfrei ist, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

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                #8
                AW: Problem mit Lohnsteuerjahresausgleich

                Zitat von ASCHM Beitrag anzeigen
                Hallo,

                Ja richtig keine Ahnung von Steuern deswegen frag ich hier nach. Hab die Erklärung mit Elster Online ausgefüllt.

                Ich dachte ich berechne was ich tatsächlich 2015 Brutto verdient habe, ziehe Werbungskosten ab und setze diesen Betrag dann in einen Lohnsteuerrechner ein. Und die Lohnsteuer die dort dann steht ziehe ich von meiner gezahlten Lohnsteuer ab und raus kommt der Rückzahlungsbetrag. So wurde es mir erklärt.

                Warum ist das nicht so?

                Außerdem habe ich das mit der Anlage Vorsorgeaufwand nicht ganz verstanden was ich dort eintragen soll?
                Nun ja ... bei einem Lohnsteuerrechner gibt es ja auch keine Anlage Vorsorgeaufwand! Man kann den Progressionsvorbehalt auch nicht ohne weiteres berechnen.

                Wenn man in den Gesetzlichkeiten ausreichend bescheid weiß, dann kann man mit einem Lohnsteuerrechner durchaus die festzusetzende ESt ausrechnen. Aber wer sich so gut auskennt, der nimmt gleich das richtige Programm.
                Mit freundlichen Grüßen

                Ronald

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                  #9
                  AW: Problem mit Lohnsteuerjahresausgleich

                  Lohnsteuer und Einkommensteuer sind halt doch nicht das selbe. Ein Lohnsteuerrechner rechnet dann doch die Lohnsteuer aus und nicht die Einkommensteuer.

                  Ich empfehle dir einen Lohnsteuerhilfeverein.

                  Nicht nur weil du keine Ahnung von Steuern hast, sondern auch weil du mehr Steuern zahlst, wenn du die Anlage Vorsorgeaufwand nicht ausfüllst.
                  Mfg

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                    #10
                    AW: Problem mit Lohnsteuerjahresausgleich

                    Ich empfehle unabhängig von anderen Empfehlungen hier die Verwendung von ElsterFormular -EF- und nicht des ElsterOnline-Portals -EOP-.

                    Für Anfänger ist ElsterFormular mit der integrierten Lohnsteuerbescheinigung allemal einfacher auszufüllen als das Formular im Portal.

                    Außerdem ist die Steuervorausberechnung in EF einfacher aufzurufen als im EOP, wo man die Versendeprozedur starten muss, um überhaupt zur Steuerberechnung zu kommen.

                    Neben dem Hauptvordruck werden in jedem Fall die Anlagen N und Vorsorgeaufwand benötigt, vielleicht auch noch die Anlage VL bei vermögenswirksamen Leistungen und geringem Einkommen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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