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Belegabruf im EOP bereits möglich!

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    Belegabruf im EOP bereits möglich!

    Anders als im letzten Jahr, wo das bis 21. Januar gedauert hat, ist heuer der Belegabruf für 2015 im ElsterOnline-Portal offenbar bereits seit einigen Tagen freigeschaltet.

    In der Regel sind aber außer den Stammdaten gegenwärtig noch keine Belege verfügbar. Bekanntlich haben die Datenübermittler bis 29.02.2016 Zeit, ihre Daten für 2015 zu übertragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    #2
    AW: Belegabruf im EOP bereits möglich!

    Hallo,

    wozu ist dieser Hinweis gut?
    Was nützt mir der Belegabruf, wenn noch keine Belege vorhanden sind.
    Meine Stammdaten habe ich auch im Kopf

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Belegabruf im EOP bereits möglich!

      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Hallo,

      wozu ist dieser Hinweis gut?
      Was nützt mir der Belegabruf, wenn noch keine Belege vorhanden sind.
      Meine Stammdaten habe ich auch im Kopf

      Gruß FIGUL
      Das Gleiche dachte ich mir auch, als ich den Belegabruf gestartet hatte.

      Danke aber an Charlie24 für diesen Hinweis
      Zitat von Charlie24
      In der Regel sind aber außer den Stammdaten gegenwärtig noch keine Belege verfügbar. Bekanntlich haben die Datenübermittler bis 29.02.2016 Zeit, ihre Daten für 2015 zu übertragen.

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        #4
        AW: Belegabruf im EOP bereits möglich!

        Soweit inzwischen bekannt, soll der Abruf von Belegen für 2015 ab der letzten Januarwoche technisch möglich sein, natürlich nur für bis dahin bereits übermittelte Belege.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          AW: Belegabruf im EOP bereits möglich!

          Hallo,

          @Charlie24

          Zitat:
          Soweit inzwischen bekannt, soll der Abruf von Belegen für 2015 ab der letzten Januarwoche technisch möglich sein, natürlich nur für bis dahin bereits übermittelte Belege.

          Ja potzblitz. Das ist doch eine Sensation. Noch eine größere Sensation wäre es wenn der Abruf für bis dahin NICHT übermittelte möglich wäre.

          Ergo: Der Beitrag hat NULL Informationswert

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Belegabruf im EOP bereits möglich!

            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
            Hallo,

            @Charlie24

            Zitat:
            Soweit inzwischen bekannt, soll der Abruf von Belegen für 2015 ab der letzten Januarwoche technisch möglich sein, natürlich nur für bis dahin bereits übermittelte Belege.

            Ja potzblitz. Das ist doch eine Sensation. Noch eine größere Sensation wäre es wenn der Abruf für bis dahin NICHT übermittelte möglich wäre.

            Ergo: Der Beitrag hat NULL Informationswert

            Gruß FIGUL
            Lieber FIGUL,

            ab wann sollten denn Ihrer Meinung nach die Informationen über Lohnsteuerbescheinigung und über die Krankenversicherung über den Belegabruf abrufbar sein?

            Grüße
            bambus

            PS: der Belegabruf funktioniert, rein technisch betrachtet, bei mir schon. Jedoch nur für die Stammdaten und Religionszugehörigkeit, die benötige ich nicht unbedingt...

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              #7
              AW: Belegabruf im EOP bereits möglich!

              Hallo bambooshadow,
              bis Ende Februar haben alle Institutionen Zeit, ihre Bescheinigungen zu übermitteln.
              Daher ist das Vorhandensein von brauchbaren Belegen bei vorherigem Abruf rein zufällig;
              bzw. abhängig der Geschwindigkeit der Übermittler.
              Gruß, Basteltyp

              ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
              ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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                #8
                AW: Belegabruf im EOP bereits möglich!

                z.B.
                https://de.wikipedia.org/wiki/Lohnsteuerbescheinigung

                https://www.buhl.de/steuernsparen/lohnersatzleistungen/

                -> und schon immer ist es der 28.02.xxxx, ein Schaltjahr ist nirgends erwähnt (29.02.2016).
                Zuletzt geändert von stiller; 15.01.2016, 20:40.
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
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                  #9
                  AW: Belegabruf im EOP bereits möglich!

                  Mit dem 29. Februar magst du recht haben, mit dem 28. Februar jedoch nicht! Bestimmte Datenübermittler dürfen sich nämlich sogar bis zum 1. März Zeit lassen!

                  § 22a EStG (Auszug)

                  Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, die landwirtschaftliche Alterskasse, die berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die Pensionskassen, die Pensionsfonds, die Versicherungsunternehmen, die Unternehmen, die Verträge im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b anbieten, und die Anbieter im Sinne des § 80 (Mitteilungspflichtige) haben der zentralen Stelle (§ 81) bis zum 1. März des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem eine Leibrente oder andere Leistung nach § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a und § 22 Nummer 5 einem Leistungsempfänger zugeflossen ist, unter Beachtung der im Bundessteuerblatt veröffentlichten Auslegungsvorschriften der Finanzverwaltung folgende Daten zu übermitteln
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    AW: Belegabruf im EOP bereits möglich!

                    Und ? Die Belege können vorher (vor dem 28.02. oder 01.03.) nicht abgerufen werden, sind wir uns wenigstens in diesem Punkt einig?
                    Gruss (S)stiller
                    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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                      #11
                      AW: Belegabruf im EOP bereits möglich!

                      Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                      Und ? Die Belege können vorher (vor dem 28.02. oder 01.03.) nicht abgerufen werden, sind wir uns wenigstens in diesem Punkt einig?
                      Meine Informationen dazu:
                      Voraussichtlich in der letzten Januar - Woche können die Belege abgerufen werden (soweit sie zu diesem Zeitpunkt auch bereits vom Datenübermittler abgeschickt wurde ).
                      Mfg

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Belegabruf im EOP bereits möglich!

                        Hallo,

                        warum sind eigentlich so viele Leute so gierig nach Belegen?
                        Die eilig abgeschickten Erklärungen liegen dann sowieso einige Wochen
                        in dem Gär-Ordner des Servers zum Reifen.
                        Gruß, Basteltyp

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                          #13
                          AW: Belegabruf im EOP bereits möglich!

                          Zitat von Basteltyp Beitrag anzeigen
                          warum sind eigentlich so viele Leute so gierig nach Belegen?
                          Gute Frage!
                          Ich muss bis Mitte April warten, bis meine Bank ihre Steuerbescheinigung raus rückt.
                          Mfg

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Belegabruf im EOP bereits möglich!

                            Und ? Die Belege können vorher (vor dem 28.02. oder 01.03.) nicht abgerufen werden, sind wir uns wenigstens in diesem Punkt einig?
                            Wenn ich mir die Historie meiner eigenen Belegabrufe in der Vergangenheit anschaue, dann war im letzten Jahr die Rentenversicherung am schnellsten, das gilt auch heuer. Da habe ich nämlich schon den schriftlichen Beleg erhalten.

                            Dann kam meine private Krankenversicherung etwa Mitte Januar.

                            Ende Januar folgte dann die Lohnsteuerbescheinigung meines früheren Arbeitgebers für meine Versorgungsbezüge.

                            Am letzten Drücker, also am 28. Februar hat dann mein Anbieter die Daten zur Riester-Rente übermittelt.

                            Ergebnis ist, dass ein Abruf aller Belege erst am Ende des Monats Februar erfolgreich möglich ist.

                            In dem Punkt sind wir uns natürlich einig! Es benötigen aber nicht alle Steuerpflichtigen alle von mir angesprochenen Belege, bei vielen stehen deshalb die benötigten Belege bereits früher zur Verfügung.

                            Insgesamt ist das dennoch alles unbefriedigend! Wenn der Belegabruf in der Praxis eine echte Hilfe für die Steuerpflichtigen werden soll, was die Politik ja offenbar anvisiert, dann müssen ab 2017 alle Belege Ende Januar verfügbar sein!

                            Das gilt auch für die Steuerbescheinigungen der Banken, die zwar nicht alle brauchen, deren zeitige Beschaffung aber gegenwärtig tatsächlich ein leidiges Thema ist.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              AW: Belegabruf im EOP bereits möglich!

                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Wenn ich mir die Historie meiner eigenen Belegabrufe in der Vergangenheit anschaue, dann war im letzten Jahr die Rentenversicherung am schnellsten, das gilt auch heuer. Da habe ich nämlich schon den schriftlichen Beleg erhalten.

                              Dann kam meine private Krankenversicherung etwa Mitte Januar.

                              Ende Januar folgte dann die Lohnsteuerbescheinigung meines früheren Arbeitgebers für meine Versorgungsbezüge.

                              Am letzten Drücker, also am 28. Februar hat dann mein Anbieter die Daten zur Riester-Rente übermittelt.

                              Ergebnis ist, dass ein Abruf aller Belege erst am Ende des Monats Februar erfolgreich möglich ist..

                              Insgesamt ist das dennoch alles unbefriedigend! Wenn der Belegabruf in der Praxis eine echte Hilfe für die Steuerpflichtigen werden soll, was die Politik ja offenbar anvisiert, dann müssen ab 2017 alle Belege Ende Januar verfügbar sein!
                              Das gilt auch für die Steuerbescheinigungen der Banken, die zwar nicht alle brauchen, deren zeitige Beschaffung aber gegenwärtig tatsächlich ein leidiges Thema ist.
                              Dann wende Dich bitte an die speziellen Seite, um ein Gesetz zu ändern!
                              Ein Elster-Problem sehe ich nicht.
                              Gruss (S)stiller
                              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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                              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
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