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Dringend: Gesonderte Festellung der Einkünfte sofort nachreichen?!

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    #16
    AW: Dringend: Gesonderte Festellung der Einkünfte sofort nachreichen?!

    @Kloebi und Elster-Tester: Eine Anlage G werde ich aber nicht einreichen. Das ist ja alles lange erledigt. Ich soll lediglich diese gesonderte Feststellung nachreichen.
    In dieser steht nun aber eigentlich nichts drin. Aber auch das ist ja eine Information.

    Ich hoffe damit konnte ich meine Verwirrung noch mal näher erklären.
    So scheint es ja dann jetzt aber richtig zu sein.
    Für 2015 schicke ich dann Mantelbogen, Anlage G und EÜR an mein aktuelles FA und wieder diese gesonderte Feststellung (ohne jeglichen Eintrag ) an das alte FA.


    Gruß,
    Canna

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      #17
      AW: Dringend: Gesonderte Festellung der Einkünfte sofort nachreichen?!

      mach was du willst.

      Du brauchst aber 2 inhaltsgleiche Anlagen G. Eine für die Einkommensteuererklärung und eine für die Feststellungserklärung. Dein Wohnsitz-FA braucht keine Anlage EÜR. Die braucht nur das Betriebs-FA.

      Wie beratungsresistent kann man denn sein. Das sind die künftigen Führungskräfte?
      Zuletzt geändert von Kloebi; 13.01.2016, 09:28.

      Kommentar


        #18
        AW: Dringend: Gesonderte Festellung der Einkünfte sofort nachreichen?!

        Hey Kloebi.
        "Du brauchst aber 2 inhaltsgleiche Anlagen G. Eine für die Einkommensteuererklärung und eine für die Feststellungserklärung"
        Das war mir neu. Meine Sachbearbeiterin hat davon am Telefon auch nichts erwähnt. Vielleicht weil sie die Anlage G für 2014 schon von meinem neuen FA bekommen haben. Wer weiß das schon.
        Die Auskunft am Telefon ist meist auch wenig hilfreich. Aber für 2015 werde ich das dann gleich mit da hin schicken. Danke für den Hinweis.

        Dein anderer Kommentar ist wohl kaum das Tippen wert. Nur so viel: Wenn du nächstes Mal persönlich beleidigend werden willst guck doch einfach mal in den Spiegel, ich bin mir sicher da entdeckst du den ein oder anderen Makel. Und wenn du es dann laut aussprichst, interessiert es den der es hört vielleicht sogar. Ich bin hier weil ich Hilfe in einer Sache brauchte, von der ich keine Ahnung habe, weil es meine erste Steuererklärung ist und man das ja leider nirgendwo lernt. Davon auf meine Führungskraft-Qualitäten schließen zu wollen, ohne irgendeine Ahnung in welchem Bereich ich überhaupt arbeite, ist wohl nicht ernst zu nehmen.

        Schönen Tag.

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          #19
          AW: Dringend: Gesonderte Festellung der Einkünfte sofort nachreichen?!

          Um es nochmal anders zu sagen, vielleicht wird Dir dann klarer, was Kloebi meinte:

          Wenn Dein Wohnsitzfinanzamt abweicht von dem Finanzamt, wo Du dein Gewerbe betrieben hast, dann ist beim Betriebsfinanzamt eine gesonderte Feststellungserklärung einzureichen zusammen mit der Gewinnermittlung und der Anlage G. Der Gewinn oder Verlust kommt dort in die Zeile 4.

          Zu einer Einkommensteuererklärung gehören ALLE Anlagen, zu denen etwas zu erklären ist. Wenn Du gewerbliche Einkünfte hast an welchem Ort auch immer, dann gehört dazu AUCH die Anlage G. Wenn der gewerbliche Gewinn aber "extern" gesondert festgestellt wird, ist dieser Gewinn in der Einkommensteuererklärungs-Anlage G in Zeile 7 einzutragen.

          Schaue dir mal die Anlage G an, dann wird es ggf. klarer.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #20
            AW: Dringend: Gesonderte Festellung der Einkünfte sofort nachreichen?!

            Auch wenn ihr alle Recht habt, für @Canna ist das verständlicherweise nur schwer zu begreifen.

            Aus ihrer Sicht hat sie ihre Steuererklärung für das Jahr 2014 ja bereits vollständig eingereicht, wenngleich natürlich beim falschen Finanzamt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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