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Rückerstattung?

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    Rückerstattung?

    Für die Jahre 2006 - 2010 hatte ich den für mein Kind erhaltenen Kindesunterhalt versehentlich als durch mich selbst bezogenen Unterhalt eingetragen und musste dafür natürlich Steuern zahlen.
    Da ich nie verheiratet war und nie für mich selbst Unterhalt bezogen habe sondern nur das Kind seinen Kindesunterhalt bekommen hat, war diese Angabe falsch.
    Es waren etwa 3.600 - 4.200 Euro pro Jahr, die somit fälschlich auf mein zu versteuerndes Einkommen mit angerechnet wurden.
    Gibt es eine Möglichkeit, die dafür zu viel bezahlten Steuern noch rückerstattet zu bekommen?

    #2
    AW: Rückerstattung?

    Mit der Frage bist du hier sicher falsch.
    Hier geht es um die elektronische Steuererklärung und nicht darum, ob das Finanzamt deine alten Steuerbescheide noch berichtigen kann.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Rückerstattung?

      Da musst Du Dich an Deinen Bearbeiter oder Deinen steuerlichen Berater wenden. Tendenziell dürften die Jahre verjährt sein, ganz besonders dann, wenn die Erklärungsabgabe im jeweiligen Folgejahr erfolgte.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar

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