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Versorgungsbezug in Anlage N - Keine Steuerberechnung möglich

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    Versorgungsbezug in Anlage N - Keine Steuerberechnung möglich

    Hallo,
    ich habe meinen Versorgungsbezug aus Firmenrente gem. Jahresbescheinigung in die Felder der Anlage N eingetrage, sowohl im Brutto (3) als auch in den Zeilen für Versorgungsbezug (8). Ebenso im Feld Bemessungsgrundlage. Die Plausiprüfung hatte auch nichts zu beanstanden.
    Dann forderte ich eine Steuerberechnung an. Dies wurde mit der Begründung
    - Steuerberechnung nicht möglich, da Versorgungsbezug eingetragen wurden aber kein Brutto -
    Liegt hier noch ein Programmfehler vor oder sollte ich doch noch was übersehen habe?
    Viele Grüsse und Dank für eure Antwort
    Kkdt1

    #2
    AW: Versorgungsbezug in Anlage N - Keine Steuerberechnung möglich

    Da bei mir Versorgungsbezüge berechnet werden, gehe ich bei dir von einem Eingabefehler aus.

    Bitte beachten, dass für die Eintragung von Versorgungsbezügen drei Eingabemöglichkeiten (8, 8a, 9b usw.) bestehen, die miteinander korrespondieren.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 18.01.2016, 11:02.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Versorgungsbezug in Anlage N - Keine Steuerberechnung möglich

      Negativ
      Siehe meine Beschreibung.

      Arbeite schon einige Jahre mit Elster - binalso nicht ganz unbeleckt.

      Trotzdem vielen Dank.
      Aber das muss was anderes sein.

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        #4
        AW: Versorgungsbezug in Anlage N - Keine Steuerberechnung möglich

        Was genau wurde den wo in welche Zeile eingetragen?
        Mfg

        Kommentar


          #5
          AW: Versorgungsbezug in Anlage N - Keine Steuerberechnung möglich

          Hallo,
          also es wurden folgende Einträge in Anlage N vorgenommen:
          Zeile 3 = Brutto
          Zeile 4 = einbehaltene Steuer
          Zeile 5 = Soli (0,00)
          Zeile 6 = KiSt AN
          Zeile 7 = KiSt EG (0,00)
          Zeile 8 = wie Zeile 3
          Zeile 25 = KV AN
          Zeile 26 = PV AN
          Zeile 29 = Bemessungsgrundlage für Zeile 8 (wie Zeile 8)
          Zeile 30 = Jahr (2014)
          Also aus meiner Sicht alles korrekt.
          Wenn ich die Anlage N rausnehme, läuft alles. Also wir machen eine gemeinsame Erklärung.
          Vielleicht habt ihr ja noch einen Tipp. DANKE.

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            #6
            AW: Versorgungsbezug in Anlage N - Keine Steuerberechnung möglich

            Wenn es nur einen Versorgungsbezug gibt, müssen die Einträge unter folgenden Nummern der Lohnsteuerbescheinigung stehen:

            3. Bruttolohn 4. Lohnsteuer 5. Soli (6. eventuell Kirchensteuer) 8. Versorgungsbezug in 3. enthalten 29. Bemessungsgrundlage zu 8. 30. Maßgebendes Kalenderjahr (31. nur bei unterjährigem Beginn 2015)

            Aufgrund der Fehlermeldung würde ich den Betrag unter 3. neu eingeben. Nicht, das etwa dort nur eine ausgegraute Zahl aus einer Datenübernahme aus dem Vorjahr steht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              AW: Versorgungsbezug in Anlage N - Keine Steuerberechnung möglich

              Hallo,
              genau das hab ich auch schon gemacht.
              Hab keine Übernahme aus Vorjahr gemacht, sondern alles komplett neu erfasst.

              - - - Aktualisiert - - -

              Ah Leute,

              ich glaube, dass ich die Ursache gefunden habe.
              Nach dem Motto -Wer lesen Kann und auch liest, ist klar im Vorteil-.

              In den Hinweisen stand:
              Haben Sie nur Lohnsteuerbescheinigungen erhalten, die mit der Steuerklasse 6 versehen sind,
              füllen Sie bitte neben diesen eine zusätzliche Lohnsteuerbescheinigung aus (bei Ehegatten mit
              Steuerklasse 4, sonst 1) und tragen dort folgende Werte ein:
              Lohnsteuerklasse 1 oder 4
              Dauer Dienstverhältnis 01013112
              Bruttoarbeitslohn 0,00
              Lohnsteuer 0,00
              Solidaritätszuschlag 0,00
              KiSt 0,00

              Warum das so ist, keine Ahnung. Habs einfach mal gemacht und danach ging es. Ob die Berechnung jetzt richtig ist, weiß ich nicht - sieht aber plausibel aus.
              Vielen Dank und vielleicht hilft es ja jemand anderem auch noch.

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                #8
                AW: Versorgungsbezug in Anlage N - Keine Steuerberechnung möglich

                Steuerklasse 6 ist natürlich eher ungewöhnlich bei einem Versorgungsbezug, noch dazu wenn kein anderes Arbeitsverhältnis vorliegt.

                Grundsätzlich sind das Problem und die Lösung dazu aber bekannt und werden seit Jahren in der Ausfüllhilfe beschrieben. Nur wäre ich im vorliegenden Fall einfach nicht darauf gekommen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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