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Kindergeld bei 2 Kindern und Scheidung

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    Kindergeld bei 2 Kindern und Scheidung

    Hallo liebe Gemeinde,
    ich hoffe bei euch bekomme ich meine Antworten.

    Meine Steuererklärung ist jetzt fertig aber warum sehe ich nirgendwo die Werbungskosten in der Berechnung ?
    Eingetragen sind diese.
    Werden diese nicht angezeigt ??

    Gruss Lukas
    Zuletzt geändert von lukas2405; 21.01.2016, 21:13.

    #2
    AW: Kindergeld bei 2 Kindern und Scheidung

    So wie ich es richtig verstanden habe, muss ich das Kindergeld, bei beiden Kindern um die Hälfte reduzieren und eintragen.
    Richtig, dein Kindergeldanspruch beträgt 50%, das waren 2015 bei 2 Kindern jeweils 1.128,00 €

    Ob die Kinderfreibeträge richtig auf deiner Lohnsteuerbescheinigung stehen, was der Fall ist (2 x 0,5 = 1,0), spielt keine Rolle

    - - - Aktualisiert - - -

    Meine Steuererklärung ist jetzt fertig aber warum sehe ich nirgendwo die Werbungskosten in der Berechnung ?
    Wahrscheinlich liegen sie unter 1.000,00 €!

    Beiträge wesentlich durch teilweises Löschen zu verändern, ist für das Verständnis bereits gegebener Antworten nicht gut!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Kindergeld bei 2 Kindern und Scheidung

      Vielen Dank für deine Antwort.
      Du warst zu schnell nmit der Antwort und das Problem hatte sich erledigt ))

      Wenn die Werbungskosten unter 1000 € liegen, werden diuese also nicht aufgelistet aber trotzdem erstattet ??

      Kommentar


        #4
        AW: Kindergeld bei 2 Kindern und Scheidung

        Hallo lukas2405,

        Werbungskosten werden niemals erstattet -> sie können deine Steuerlast mindern.
        Aber ein Problem als Arbeitgeber hast du offensichtlich nicht -> in diesem Forum bist du nämlich gelandet.
        Ich verschiebe dich mal.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          AW: Kindergeld bei 2 Kindern und Scheidung

          Zitat von lukas2405 Beitrag anzeigen
          Vielen Dank für deine Antwort.
          Du warst zu schnell nmit der Antwort und das Problem hatte sich erledigt ))

          Wenn die Werbungskosten unter 1000 € liegen, werden diuese also nicht aufgelistet aber trotzdem erstattet ??
          Werbungskosten werden nie erstattet.
          Wenn sie über 1001 liegen, könnte maximal eine Steuerminderung herauskommen.

          Die Nachfragen zu Werbungskosten haben aber mit Kindern und Scheidung wohl nichts zu tun, oder?
          Zuletzt geändert von stiller; 21.01.2016, 21:50. Grund: Scheidung und Kinder
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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            #6
            AW: Kindergeld bei 2 Kindern und Scheidung

            Ok ich will mich mal verständlich ausdrücken, meine die Entfernungspauschale

            Kommentar


              #7
              AW: Kindergeld bei 2 Kindern und Scheidung

              Zitat von lukas2405 Beitrag anzeigen
              Ok ich will mich mal verständlich ausdrücken, meine die Entfernungspauschale
              Und was hat das jetzt mit Kindergeld bei 2 Kindern und Scheidung zu tun?
              Bitte eröffne einen neuen thread!
              Gruss (S)stiller
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              Kommentar


                #8
                AW: Kindergeld bei 2 Kindern und Scheidung

                Zitat von lukas2405 Beitrag anzeigen
                meine die Entfernungspauschale
                Die Antworten die Du bekommen hast sind zutreffend!

                EDIT: falls das unklar war: Werbungskosten wirken sich erst dann aus, wenn sie 1000 Euro übersteigen.
                Zuletzt geändert von L. E. Fant; 21.01.2016, 22:08.

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