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Gibt es eine "Günstigerrechnung"in ElsterFormular?

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    Gibt es eine "Günstigerrechnung"in ElsterFormular?

    Hallo,
    ich mache seit Jahren mit elster meine Steuererklärung...ohne Probleme. Jetzt stoße ich aber doch an meine "technische-Kenntnis-Grenze".
    Meine Mann und ich sind verheiratet und haben eine Tochter. Bisher hatten wir immer Splittingtarif / Zusammenveranlagung. In 2015 ist es aber so, dass mein Mann komplett Krankengeld bezogen hat und auch den Behindertenpauschbetrag ansetzen kann.
    Gibt es eine Möglichkeit alles wie immer in elster zu erfassen und dann eine Art Günstigerrechnung anzustoßen oder muss ich von Anfang an zwei getrennte Steuererklärungen erfassen?
    Ich wäre sehr dankbar für Hilfe.

    #2
    AW: Gibt es eine "Günstigerrechnung"in ElsterFormular?

    Hallo,

    eine solche Funktion bietet Elster nicht (darf nicht sein, dass ist der Konkurrenz vorbehalten).

    Du hast aber schon die richtige Idee, nämlich einmal eine Zusammenveranlagung und daneben dann zwei Einzelveranlagungen zu erstellen und die Ergebnisse zu vergleichen.
    So Aufwändig ist das eigentlich nicht, sind ja immer die selben Daten. Außerdem kannst du die erste Erklärung kopieren, dann musst du einmal nur ergänzen/löschen (mit den Daten der Ehefrau geht das leider nicht so einfach, die musst du händisch zur ersten Person machen).

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Gibt es eine "Günstigerrechnung"in ElsterFormular?

      Hallo, danke . Da ich weiß, dass ich sehr viel nachzahlen muss, verschiebe ich die Steuerklärung auf das maximale Datum. Eigentlich ist es ungerecht, dass wenn der Hauptverdiener die ganze Zeit nur ca. 67 % des Gehaltes bekommen hat , eben mal so 2500 Euro nachzuzahlen. Den Vorauszahlungsbescheid schicken die ja auch gleich mit. Dem Vorauszahlungsbescheid werde ich dann eh widersprechen, da mein Mann jetzt bald wieder die Arbeit aufnehmen wird und dann alles wieder normal läuft. es ist halt immer nur das Krankengeld, was uns in die Nachzahlung bringt.

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        #4
        AW: Gibt es eine "Günstigerrechnung"in ElsterFormular?

        Die Einbeziehung des steuerfreien Krankengelds in den Progressionsvorbehalt kann man auch als einen Beitrag zur Steuergerechtigkeit ansehen, das ist immer eine Frage der Betrachtungsweise.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Gibt es eine "Günstigerrechnung"in ElsterFormular?

          Zitat von fantagi Beitrag anzeigen
          Den Vorauszahlungsbescheid schicken die ja auch gleich mit. Dem Vorauszahlungsbescheid werde ich dann eh widersprechen, da mein Mann jetzt bald wieder die Arbeit aufnehmen wird und dann alles wieder normal läuft.
          Wenn du dir und dem Finanzamt Arbeit ersparen willst, dann kannst du das in deinem Anschreiben gleich mit aufnehmen. Dann sparst du dir den Einspruch.
          Mfg

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            #6
            AW: Gibt es eine "Günstigerrechnung"in ElsterFormular?

            Ich habe vor Jahren schon einmal so eine Konstellation gehabt und habe den Widerspruch bzw. die Nachricht der Steuerklärung beigefügt. Ist nur nie bei der Sachbearbeiterin angekommen.
            Das ich das Krankengeld versteuern muss, ist klar. Nur dass man nach so langer Krankheitsphase eben mal so einen für uns großen Betrag hinlegen muss....
            Aber ....egal....danke für die Hilfe.

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              #7
              AW: Gibt es eine "Günstigerrechnung"in ElsterFormular?

              Das Krankengeld müsen Sie nicht versteuern. Allerdings wird Ihr Arbeitslohn etwas höher besteuert. Nennt soch Progressionsvorbehalt.

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                #8
                AW: Gibt es eine "Günstigerrechnung"in ElsterFormular?

                Das ich das Krankengeld versteuern muss, ist klar.
                Das Krankengeld selbst müsst ihr doch gar nicht versteuern!

                Der Progressionsvorbehalt stellt nur sicher, dass eure durchschnittliche Steuerbelastung für euer zu versteuerndes Einkommen wegen der steuerfreien Lohnersatzleistungen nicht geringer ausfällt, als es dem Steuergesetzgeber nach den tatsächlich verfügbaren Einnahmen angemessen erscheint.

                Da es hierfür keinen dem Lohnsteuerabzug vergleichbaren Steuereinbehalt gibt, muss man eben Steuern nachzahlen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Gibt es eine "Günstigerrechnung"in ElsterFormular?

                  Wenn es sich jetzt herausstellt, dass die getrennte Veranlagung in 2015 günstiger für uns ist, kann ich einfach die Steuererklärung (zwei einzelne Steuererklärungen) so beim Finanzamt einreichen oder muss ich das schriftlich mitteilen. Antrag stellen? Fristen?

                  Wenn ich das Jahr 2015 getrennt veranlage , kann ich dann einfach zu Zusammenveranlagung in 2016 wechsel wie vorher?

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                    #10
                    AW: Gibt es eine "Günstigerrechnung"in ElsterFormular?

                    zweimal ja im Rahmen der üblichen Fristen. Zwei Steuererklärungen einreichen und fertig.

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                      #11
                      AW: Gibt es eine "Günstigerrechnung"in ElsterFormular?

                      Zitat von fantagi Beitrag anzeigen
                      Wenn es sich jetzt herausstellt, dass die getrennte Veranlagung in 2015 günstiger für uns ist, kann ich einfach die Steuererklärung (zwei einzelne Steuererklärungen) so beim Finanzamt einreichen oder muss ich das schriftlich mitteilen. Antrag stellen? Fristen?
                      Das heißt nunmehr "Einzelveranlagung von Ehegatten" und das entsprechende Kreuzchen dafür auf den beiden Hauptbogen sollte natürlich auch gesetzt sein. Anderenfalls muss das Finanzamt ja davon ausgehen, dass Ihr Euch dauernd getrennt habt und Single-Einzelveranlagungen durchzuführen sind.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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