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Steuer 2014, Anlage N - Auswärtstätigkeit

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    Steuer 2014, Anlage N - Auswärtstätigkeit

    Guten Tag,

    ich habe von meinem Arbeitgeber folgende Bescheinigung über Abwesenheitszeiten:

    Deutschland:
    12 Tage > mehr als 8 Stunden abwesend für An- und Abreisetage
    10 Tage > mehr als 24 Stunden unterwegs

    Niederlande:
    5 Tage > mehr als 8 Stunden abwesend und für An- und Abreisetage
    2 Tage > mehr als 24 Stunden unterwegs.

    In Anlage N habe ich folgendes eingetragen:

    Bei einer Auswärtstätigkeit im Inland:
    52: Abwesenheit von mehr als 8 Stunden: 0 Tage
    53: An und Abreisetage: 12
    54: Abwesenheit von 24 Stunden: 10

    (Laut Hilfe und meinem Verständnis bezieht sich die Zahl in Zeile 52 auf Tage, an denen ich länger als 8 Stunden, aber kürzer als 24 Stunden und ohne An- und Abreise zu einer mehrtägigen Tätigkeit auswärts tätig war)

    dann bei Ausland (im Prinzip das gleiche): Niederlande
    (x) Abwesenheit von mehr als 8 Stunden: 0 x 0€ = 0€
    An- und Abreisetage: 5 x 40€ = 200€
    Abwesenheit von 24 Stunden: 2 x 60€ = 120€

    Mein Problem: Elster bemängelt in Zeile 52 und bei (X) die Nullen und hätte gerne Werte zwischen 1 und 365. Da ich aber tatsächlich keine Tage dieser Kategorien hatte, weiß ich nicht, wo das Problem ist.

    Bin für Hilfe oder weitere Aufklärung dankbar!

    Danke & Grüße
    Marvin H.

    #2
    AW: Steuer 2014, Anlage N - Auswärtstätigkeit

    Dann lass eben die Zeile 52 und auch den entsprechenden Eintrag für das Ausland leer! Steht doch klar dort: (Auswärtstätigkeit ohne Übernachtung)

    Null man man nur dann erklären, wenn das ausdrücklich verlangt wird!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Steuer 2014, Anlage N - Auswärtstätigkeit

      Danke, das war ja einfach. Für mich war 0 und leer gleichbedeutend, für Elster offenbar nicht.

      Kommentar


        #4
        AW: Steuer 2014, Anlage N - Auswärtstätigkeit

        Hallo,

        Null kann doch nicht gleichbedeutend mit -leer- sein.
        Null ist ein Wert

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Steuer 2014, Anlage N - Auswärtstätigkeit

          Ich war letztes Jahr dreimal beruflich in den USA!

          Ich weiß leider nicht wie ich die Daten richtig eingebe:

          Anzahl Tage: 60
          Vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt: 4896 Euro

          Die Verpflegungspauschale pro Tag wären 48 Euro!
          Kann ich eine Pauschale für eine Übernachtung (105 Euro) auch eintragen?

          Übernachtet wurde immer im Hotel!

          Wie genau trage ich die Daten nun ein?

          Abwesenheit von mehr als 8 Stunden: X Tage mal X Euro = Euro
          An- und Abreisetag: X Tage mal X Euro = Euro
          Abwesenheit von 24 Stunden: X Tage mal X Euro = Euro

          Hatte bis jetzt nur Auswärtstätigkeiten von 8 Stunden im Inland, dies war einfacher einzugeben!

          Vielen Dank!

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            #6
            AW: Steuer 2014, Anlage N - Auswärtstätigkeit

            Kann ich eine Pauschale für eine Übernachtung (105 Euro) auch eintragen?
            Nein, die Übernachtungspauschalen sind nur für steuerfreie Erstattungen durch den AG gedacht.

            Verpflegungsmehraufwand sollte kein Problem sein.

            Du gehst in der Anlage N zur ersten Seite Auswärtstätigkeit, wählst den für dich zutreffenden Teil der USA aus und gibst die dazu passenden Tage und die dazugehörige Verpflegungspauschale ein.
            Ich würde die drei Aufenthalte über Land hinzufügen getrennt eingeben, das ist übersichtlicher.

            Wenn das Frühstück in der Hotelrechnung enthalten war und die Hotelrechnung direkt an den AG ging, musst du in Zeile 55 noch die Kürzung wegen Mahlzeitengestellung eintragen.

            In Zeile 57 trägst du die steuerfreie AG-Erstattung ein.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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