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Anlage AV - Zeile 11

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    Anlage AV - Zeile 11

    Hallo,

    Ich bin neu hier und benötige Hilfe bei meiner Steuererklärung für 2014:

    In Z.11 steht: Beitragspflichtige Einnahmen i.S.d. deutschen gesetzlichen Rentenversicherung 2013

    Dazu habe ich zwei Fragen:

    1. Warum muss ich die Angaben vom Vorjahr machen?

    Ich habe 2013 meine Steuer im Ausland (USA) bezahlt und auch meine Steuererklärung dort gemacht.
    Nach meinem Verständnis müsste ich also in der Zeile 11 bis 19 dann 0 bzw. nichts eintragen.

    Kennt sich da jemand aus?

    #2
    AW: Anlage AV - Zeile 11

    1. Warum muss ich die Angaben vom Vorjahr machen?
    Weil das gesetzlich so vorgeschrieben ist.

    Der Eintrag von 0 sollte nicht dramatisch sein, aber man kann sicher noch recherchieren, ob es eine Auffangregelung gibt, wenn im Vorjahr keine rentenversicherungspflichtigen Einnahmen im Inland erzielt wurden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage AV - Zeile 11

      Vielen Dank.

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        #4
        AW: Anlage AV - Zeile 11

        Es geht bei den Angaben zu den rentenversicherungspflichtigen Einnahmen des Vorjahres wohl nur um die Prüfung, ob die geleisteten Beiträge den Mindesteigenbeitrag nach § 86 EStG erreichen.

        Insoweit sollte 0 für das Jahr 2013 nicht problematisch sein. Inzwischen bist du ja sicher wieder rentenversicherungspflichtig in Deutschland beschäftigt.

        https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__86.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Anlage AV - Zeile 11

          Was muss ich als Beamter als beitragspflichtige Einnahmen i.S.d. deutschen Rentenversicherung eintragen? Die Bruttojahresbezüge?
          Vielen Dank schon mal und freundliche Grüße

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            #6
            AW: Anlage AV - Zeile 11

            Zitat von Goalie Beitrag anzeigen
            Was muss ich als Beamter als beitragspflichtige Einnahmen i.S.d. deutschen Rentenversicherung eintragen? Die Bruttojahresbezüge?
            Vielen Dank schon mal und freundliche Grüße
            Als Beamter hast du keine Einnahmen i.S.d. Rentenversicherung. Also trägst du dort auch nichts ein.Auch keine Null!

            Als Beamter bekommst du eine Besoldung!

            Schau dir die Anlage AV nochmal genau an, dann findest du die Zeile, die für dich zutreffend ist.
            Mfg

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              #7
              AW: Anlage AV - Zeile 11

              Um Nachfragen zu ersparen: in Zeile 12 bezieht sich das beurlaubt nicht auf alle Aufzählungspunkte, sondern ist Teil des letzten.

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