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Steuernachzahlung bei Steuerklasse 6

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    Steuernachzahlung bei Steuerklasse 6

    Guten Tag zusammen,
    man hört immer, dass man in der Steuerklasse 6 eine hohe Lohnsteuer zahlt, man aber mit der Einkommensteuererklärung meist eine Rückzahlung erhält. Bei mir ist nun eine deutliche Nachzahlung bei der Kombination von Steuerklasse 1 und 6 fällig. Mich interessiert nun, unter welchen Bedingungen bei dieser Steuerklassenkombination überhaupt ein Rückzahlung möglich wäre. Kann mir jemand ein Beispiel nennen, bei dem das zu versteuernde Bruttoeinkommen "A" Euro der Klasse 1 und das zu versteuernde Bruttoeinkommen "B" Euro der Klasse 6 bei der Einkommensteuererklärung zu einer Steuerrückzahlung führen würde.

    #2
    AW: Steuernachzahlung bei Steuerklasse 6

    Erstens ist das kein Problem der elektronischen Steuererklärung - ELSTER - und zweitens lassen sich solche Beispiele nicht einfach erfinden.

    Da musst du schon deine Zahlen, die angeblich zu einer Steuernachzahlung führen, nennen. Normal ist das nämlich nicht, da hast du schon recht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Steuernachzahlung bei Steuerklasse 6

      Hallo,

      das kann durchaus passieren.
      Bei Steuerklasse 6 und einen unterschiedl. monatl. Verdienst von ca 130 - 200 €
      bis du mit Nachzahlung dabei

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Steuernachzahlung bei Steuerklasse 6

        Mein Beispiel:
        Bruttoarbeitslohn in Steuerklasse 1: 20.000 Euro => Einbehaltene Lohnsteuer ca. 1.500 Euro
        Bruttoarbeitslohn in Steuerklasse 6: 15.000 Euro => Einbehaltene Lohnsteuer ca. 2.400 Euro
        Einkommensteuererklärung für 35.000 Euro => Festgesetzte Lohnsteuer ca. 5.200 Euro
        => Nachzahlung Lohnsteuer 1.300 Euro

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          #5
          AW: Steuernachzahlung bei Steuerklasse 6

          Da ist eben das Zweiteinkommen gegenüber dem Haupteinkommen nicht wirklich untergeordnet.

          Da kommt deshalb so eine Nachzahlung raus, weil du in der Progression, also mit deinem Grenzsteuersatz, doch erheblich nach oben rutscht.

          Wie viel du wirklich nachzahlen musst, siehst du erst nach Eingabe aller Daten in ein Steuerprogramm, mit dem Lohnsteuerrechner ist das ungenau.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            AW: Steuernachzahlung bei Steuerklasse 6

            Hier noch ein Beispiel mit deutlich geringerem Zweiteinkommen:

            Bruttoarbeitslohn in Steuerklasse 1: 20.000 Euro => Einbehaltene Lohnsteuer ca. 1.500 Euro
            Bruttoarbeitslohn in Steuerklasse 6: 5.000 Euro => Einbehaltene Lohnsteuer ca. 570 Euro
            Einkommensteuererklärung für 25.000 Euro => Festgesetzte Lohnsteuer ca. 2.600 Euro
            => Nachzahlung Lohnsteuer 530 Euro

            Deshalb schrieb ich eingangs, dass ich kein Beispiel finde, bei dem man durch die Einkommensteuererklärung eine Rückzahlung erhält. Vielleicht habe ich irgendetwas nicht richtig verstanden?

            (Stimmt, der Lohnsteuerrechner ist ungenau, aber man kann ihn zur groben Abschätzung verwenden.)

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              #7
              AW: Steuernachzahlung bei Steuerklasse 6

              Deshalb schrieb ich eingangs, dass ich kein Beispiel finde, bei dem man durch die Einkommensteuererklärung eine Rückzahlung erhält
              Wenn jemand im Hauptjob auf Steuerklasse 6 abgerechnet wird, weil zum Beispiel die Elstam-Daten nicht abgerufen werden können oder sich ein neuer Arbeitgeber nur als Nebenarbeitgeber anmelden kann, dann sind natürlich Rückzahlungen möglich.

              Das ist aber immer noch kein Elster-Problem!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Steuernachzahlung bei Steuerklasse 6

                Zitat von majodela Beitrag anzeigen
                Festgesetzte Lohnsteuer ca. 2.600 Euro
                Lohnsteuer wird allenfalls Deinem Arbeitgeber gegenüber festgesetzt. Der behält sie dann von Dir ein.

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                  #9
                  AW: Steuernachzahlung bei Steuerklasse 6

                  Wenn jemand zwei Arbeitgeber hat.
                  Einen mit StKl 1 und den zweiten mit StKl 6 kommt es fast immer zu einer Nachzahlung.

                  Zu einer Erstattung kommt es immer, wenn du nur einen Arbeitgeber hast und dieser mit Steuerklasse 6 statt 1 abgerechnet hat.
                  Mfg

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                    #10
                    AW: Steuernachzahlung bei Steuerklasse 6

                    Liebe Foristen, danke für die bisherige Information zum Thema.

                    Vielleicht fühlt sich ja jemand von den Experten von diesem steuerlichen Szenario herausgefordert. Ich habe als Laie das Gefühl, dass es ein schlechter Deal ist:

                    Ich könnte einer Vollzeitstelle nachgehen und mit meiner Ehefrau (kein zweites Einkommen) und einer Tochter in STK III bleiben. Das Szenario sähe dann so aus:
                    http://img5.fotos-hochladen.net/uplo...hmuayeg6b2.jpg

                    ... alles schön geordnet: Monatliches Brutto 5910, bleiben ca 3816 netto bei einer Lohnsteuervorauszahlung von 878,83 übrig.

                    Ich könnte aber auch einer Hauptarbei in Lohnsteuerklasse (STK) III nachgehen:
                    http://img5.fotos-hochladen.net/uplo...1yg8nbtpz3.jpg

                    und einer weiteren Teilzeitstelle in StK VI nachgehen.
                    http://img5.fotos-hochladen.net/uplo...6zxgtwnpc9.jpg
                    Der Arbeitgeber sagt zur zweiten Teilzeitstelle: "Die Vergütung erfolgt analog zum Hauptarbeitsvertrag, zzgl. 10%, sodass die Steuerbelastung in StK VI ausgeglichen wird. Dies sind monatlich dennoch >150€ mehr Brutto zzgl. der Rückerstattung der Differenz zur eigentlichen Lohnsteuerklasse im Lohnsteuerjahresausgleich, also ein entgeltlicher Mehrwert."

                    Laut Steuerrechner bedeutet das für die 2 Arbeitsverhältnisse:
                    Monatliches Brutto 6122, bleiben ca 3721 netto bei einer Lohnsteuervorauszahlung von insgesamt 933 übrig. Was für ein Nachteil ?!

                    Ich habe nicht das Gefühl, dass die Lohnsteuererklärung in so einem Szenario zu meinen Gunsten ausfallen würde, da ja mein Bruttolohn höher ist um für die monatliche Steuermehrbelastung in LSK VI zu kompensieren. Sollte man also im Teilzeitszenario auf die 10% mehr Bruttolohn bei StK VI verzichten? Man würde dann ein monatlich niedrigeres Netto-Gehalt in Kauf nehmen und sich auf die Aussage mancher Foristen verlassen, dass sich mit der Steuererklärung alle Lohnsteuerungereimtheiten ausgleichen und man also mit der Steuererklärung eine schöne Rückerstattung bekommt.

                    Ich hoffe, dass das jetzt nicht zu kompliziert war und freue mich über etwaige Kommentare,

                    Beste Grüße,
                    Trommelbaum
                    Zuletzt geändert von Trommelbaum; 20.12.2016, 12:12.

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                      #11
                      AW: Steuernachzahlung bei Steuerklasse 6

                      Wenn du eine Nachzahlung vermeiden willst, nimm Steuerklasse IV und VI. Da ist die monatliche Lohnsteuer zwar auf jeden Fall höher, wenn deine Frau kein Einkommen hat, solltest du bei der Jahreseinkommensteuererklärung (dort gleicht sich alles aus, egal welche Steuerklassen du unterm Jahr hattest) eine Erstattung erhalten.

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                        #12
                        AW: Steuernachzahlung bei Steuerklasse 6

                        Hallo,

                        wie man es auch dreht und wendet, die Steuerklasse dient nur dazu, möglichst schon monatlich
                        an den passenden Ausgleich der Steuerschuld zu kommen.
                        Es gibt nur temporäre Vor- Nachteile. Mit der Steuererklärung für ein verflossenes Jahr wird
                        quasi Kassensturz gemacht und alles korrekt gegeneinander aufgerechnet.

                        Bei absolut gleichen Einkommen aber unterschiedlicher Steuerklassenwahl kann es sein,
                        dass Person A etwas zurückbekommt und B etwas nachzahlen muss.
                        In diesem Fall hat Person A das FA als zinslose Spardose benutzt.
                        Gruß, Basteltyp

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                          #13
                          AW: Steuernachzahlung bei Steuerklasse 6

                          Gib doch einfach deine Daten (Jahreswerte) in ein Steuererklärungsprogramm, wie z. B. ElsterFormular ein. Dann siehst du, was jeweils heraus kommt.

                          Für die Höhe der Einkommensteuer ist es doch letztlich egal, in welchen Steuerklassen du wie viel Lohnsteuer vorausbezahlt hast.

                          Mehr Brutto heißt unterm Strich immer auch mehr Netto, bekanntlich liegen die Höchststeuersätze bei der Einkommensteuer unter 50%.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Steuernachzahlung bei Steuerklasse 6

                            Hallo Trommelbaum,

                            grundsätzlich ist doch die Steuererklärung kein Wunschkonzert.
                            Du gibst doch keine Steuererklärung ab, um eine hohe Rückerstattung zu bekommen.

                            Durch unterschiedliche Lohnsteuerklassen, kann es wie die Vorredner ja schön beschrieben haben durchaus bei der Einkommensteuerfestsetzung zu Erstattungen oder Nachzahlungen kommen.

                            Du darfst bzw. musst das selbst entscheiden, wie du bei deinem Arbeitgeber für den Lohnsteuerabzug behandelt wirst.

                            Tschüß

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                              #15
                              AW: Steuernachzahlung bei Steuerklasse 6

                              @Trommelbaum

                              Wenn ich deinen Text nicht missverstanden habe, dann möchtest du bei dem selben Arbeitgeber ein zweites Arbeitsverhältnis als Nebenjob (Steuerklasse 6)eingehen.

                              Dies ist allerdings nicht möglich. Es gilt der Grundsatz des einheitlichen Arbeitsverhältnisses, d. h. du kannst bei einem Arbeitgeber nur ein aktives Arbeitsverhältnis haben. Dein "Nebenjob" würde somit Bestandteil deines bereits bestehenden Arbeitsverhältnisses und auch mit der selben Lohnsteuerklasse (III oder IV) abgerechnet.

                              Eine Ausnahme besteht nur für Pensionäre welche eine lohnsteuerpflichtige Betriebsrente beziehen. Hier ist ein "Nebenjob" denkbar, da kein aktives Arbeitsverhältnis mehr besteht, sondern nur Versorgungsbezüge gezahlt werden.
                              Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 20.12.2016, 14:48.
                              Mit freundlichen Grüßen

                              Beamtenschweiß
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