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Ausländische Dividende und Steuern in KAP eintragen

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    Ausländische Dividende und Steuern in KAP eintragen

    Ich mache für eine Bekannte die Steuererklährung
    Sie bekommt Dividenden in den USA
    Ich würde die Netto Beträge in KAP in € bei der 7 eintragen
    Wo muss ich die Steuern in € eintragen
    Oder muss ich die Dividende komplett wo anders eintragen.
    Were schön wenn da einer eine Lösung hat.
    Zuletzt geändert von Jörgs; 23.02.2016, 09:45.

    #2
    AW: Ausländische Dividende und Steuern in KAP eintragen

    Nach meiner Meinung gehört die ausländische BRUTTO-Dividende in Zeile 15 der Anlage KAP.
    Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 23.02.2016, 11:04.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    Kommentar


      #3
      AW: Ausländische Dividende und Steuern in KAP eintragen

      Nix Anlage AUS, seit Abgeltungssteuer in der Anlage KAP Seite 2 unten.

      Bezüglich des Steuerberatungsgesetzes gehe ich mal davon aus, dass es Deine Verlobte ist, oder ?
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Ausländische Dividende und Steuern in KAP eintragen

        @Picard777

        Habe mir gerade mal die Ausfüllhilfe zur Einkommensteuer - Anlage Kap + AUS angesehen und muss dir zustimmen. Anlage AUS hat sich erledigt.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Kommentar


          #5
          AW: Ausländische Dividende und Steuern in KAP eintragen

          Also in AUS gehört es nicht rein.
          OK der Brotto Wert in 15 und die Steuer soll dann wo eingegeben werden?

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            #6
            AW: Ausländische Dividende und Steuern in KAP eintragen

            Du darfst Dir die Anlage KAP Seite 2 durchaus gerne selbst anschauen. Was hältst Du von Zeile 51 ? Könnte das Deiner Meinung nach passen ?

            Die dort einzutragende Steuer darf höchstens 15 % betragen. Was darüber hinaus geht, musst Du dir nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA dort holen, da die USA insoweit kein Besteuerungsrecht hat.

            Ob die anrechenbare amerikanische Steuer letztlich etwas bringt, ist eine andere Frage. Wenn die deutsche Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte wegen Unterschreiten des Sparerpauschbetrags sowieso 0 € beträgt, gibt es keine Doppelbesteuerung und dann auch keine Anrechnung.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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