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Zusätzliche Aufwendungen Entfernungpauschale durch Vollsperrung Schiersteiner Brücke

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    Zusätzliche Aufwendungen Entfernungpauschale durch Vollsperrung Schiersteiner Brücke

    Hallo,

    durch die wochenlange Vollsperrung der Schiersteiner Brücke vom 10. Februar 2015 sind mir zusätzliche Kosten (S-Bahn und Busticket) auf dem Weg zur Arbeit entstanden, da ich den PKW nicht nutzen konnte (keine sinnvolle alternative Route).
    Wo und wie kann ich diese im Elsterformular geltend machen?

    Quellen:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Schier....BCckennutzung
    http://www.fnp.de/rhein-main/blaulic...t25945,1258245
    http://www.welt.de/regionales/hessen...e-im-Stau.html

    #2
    AW: Zusätzliche Aufwendungen Entfernungpauschale durch Vollsperrung Schiersteiner Brü

    Hallo,

    eine differenzierte Angabe der Fahrtkosten (PKW und ÖPNV) ist nicht möglich, das wirde vor ein paar Jahren gestrichen.

    Da aber imho die kürzest mögliche Straßenverbindung zählt, würde ich für den Zeitraum der Brückensperrung durchaus den Umweg ansetzen (aber in Kilometer, nicht die Kosten der Fahrkarten). Das geht über das Hinzufügen einer weiteren Tätigkeitsstätte (stimmt zwar nicht, war ja die selbe, kann man aber trotzdem so machen). Dazu würde ich in Zeile 31 eine kurze Begründung wie etwa "... Umweg wegen Brückensperrung" anfügen.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Zusätzliche Aufwendungen Entfernungpauschale durch Vollsperrung Schiersteiner Brü

      Du gibst für diesen Zeitraum einfach eine weitere Tätigkeitsstätte ein. Man kann das in ElsterFormular unterhalb der ersten Tätigkeitsstätte hinzufügen.

      Das bringt allerdings nur etwas, wenn die gewöhnliche Straßenentfernung aufgrund der Umleitung größer war!

      Die konkreten Mehraufwendungen für den ÖPNV kannst du nicht geltend machen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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