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Sonderausgaben - Elsterberechnung weicht vom Ekst-Bescheid ab

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    Sonderausgaben - Elsterberechnung weicht vom Ekst-Bescheid ab

    Hallo Forum,
    hier ist ja schon einiges geschrieben worden zum Thema, daß das Finanzamt zu anderen Ergebnissen kommt wie die Elsterberechnung. Eigentlich sollte dies ja nicht so sein, da Elster ja auch vom Finanzamt stammt (Fehler auf beiden Seiten mal ausgeklammert).
    Ich verfolge schon seit es Elster gibt, die Steuerbescheide mit der Berechnung, die Elster gemacht hat. Immer ist bei den Sonderausgaben die "Summe der Versicherungsbeiträge" unterschiedlich, in der Regel zu Gunsten des Finanzamtes. Ich rechne hier lediglich die gesetzl. Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Zusatzkrankenversicherung und private Haftpflicht ab. Also alles recht überschaubar. Der Unterschied zwischen Elster und Finanzamt liegt zwischen 30 - 300 Euro. Selbst wenn ich hier Beträge herausnehme, prozentuale Kürzungen vornehme, ich komme nie auf einen gemeinsamen Nenner. Nicht viel und die Berechnung selbst, auch ziemlich komplex. Ich will hier nur das Bürgerentlastungsgesetz, Basisversorgung, Höchstbeiträge etc. nennen.
    Nur, was nützt mir ein vom Fiscus entwickeltes Programm, was mit seinen eigenen Regeln nicht umgehen kann. Wenn ich irgendwo einen Höchstbetrag erreicht, oder überschritten habe, muß das Programm es doch auch berücksichtigen, geschweige denn mich darauf hinzuweisen, daß ich mir nun die Eingabe z.B. weiterer Vorsorgeaufwendungen sparen kann.
    Was habt ihr denn hier für Erfahrungen gemacht?
    Danke und Gruß,
    Bernd

    #2
    AW: Sonderausgaben - Elsterberechnung weicht vom Ekst-Bescheid ab

    Zitat von Bernd Walter Beitrag anzeigen
    Nur, was nützt mir ein vom Fiscus entwickeltes Programm, was mit seinen eigenen Regeln nicht umgehen kann. Wenn ich irgendwo einen Höchstbetrag erreicht, oder überschritten habe, muß das Programm es doch auch berücksichtigen, geschweige denn mich darauf hinzuweisen, daß ich mir nun die Eingabe z.B. weiterer Vorsorgeaufwendungen sparen kann.
    ElsterFormular rechnet die Höchstgrenzen korrekt, der Anwender muss es nur zulassen. Was hast du z.B. in Zeile 11 (ab 2015 Z10) der Anlage Vorsorge angekreuzt?

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      #3
      AW: Sonderausgaben - Elsterberechnung weicht vom Ekst-Bescheid ab

      Zitat von neysee Beitrag anzeigen
      ElsterFormular rechnet die Höchstgrenzen korrekt, der Anwender muss es nur zulassen. Was hast du z.B. in Zeile 11 (ab 2015 Z10) der Anlage Vorsorge angekreuzt?
      Mal wieder der typische "Zeile 11 Fehler"
      Mfg

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        #4
        AW: Sonderausgaben - Elsterberechnung weicht vom Ekst-Bescheid ab

        der typische "Zeile 11 Fehler"
        na das hört sich doch schon mal gut an. Als Rentner in der gesetzlichen Versicherung habe ich ja angekreuzt. Ich habe jetzt aber mal auf nein geändert, aber in der Berechnung hat sich der Versicherungsbetrag noch die zu zahlende Steuer verändert ?!?
        Danke und Gruß,
        Bernd

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          #5
          AW: Sonderausgaben - Elsterberechnung weicht vom Ekst-Bescheid ab

          Als Rentner in der gesetzlichen Versicherung habe ich ja angekreuzt. Ich habe jetzt aber mal auf nein geändert, aber in der Berechnung hat sich der Versicherungsbetrag noch die zu zahlende Steuer verändert ?!?
          Ja ist natürlich richtig! Es kann aber sein, dass bei dir im Rahmen einer Günstigerprüfung derzeit noch das bis 2004 gültige Recht zur Anwendung kommt und deshalb die Änderung in Zeile 10 von Ja auf Nein ausnahmsweise nichts bewirkt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Sonderausgaben - Elsterberechnung weicht vom Ekst-Bescheid ab

            Zitat von Bernd Walter Beitrag anzeigen
            der typische "Zeile 11 Fehler"
            na das hört sich doch schon mal gut an. Als Rentner in der gesetzlichen Versicherung habe ich ja angekreuzt. Ich habe jetzt aber mal auf nein geändert, aber in der Berechnung hat sich der Versicherungsbetrag noch die zu zahlende Steuer verändert ?!?
            Einzelveranlagung oder Zusammenveranlagung?

            In welcher Zeile trägst du deine Krankenversicherung euch?
            Mfg

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              #7
              AW: Sonderausgaben - Elsterberechnung weicht vom Ekst-Bescheid ab

              Einzelveranlagung oder Zusammenveranlagung? >>> Zusammenveranlagung

              In welcher Zeile trägst du deine Krankenversicherung euch?

              Anlage Vorsorgeaufwand:
              Zeile 11 (Betriebsrente, wird hier autmatisch eingetragen)
              Zeile 16 Krankenversicherung, gesetzlich
              Danke und Gruß,
              Bernd

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                #8
                AW: Sonderausgaben - Elsterberechnung weicht vom Ekst-Bescheid ab

                Zeile 11 hast du bei deiner Frau ebenfalls "Ja" eingetragen?
                Mfg

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                  #9
                  AW: Sonderausgaben - Elsterberechnung weicht vom Ekst-Bescheid ab

                  Entschuldigung, wir sind ja im Jahre 2014!
                  Da steht die Betriebsrente in Zeile 12 und meine Frau hat keine!
                  Zeile 11 ist für beide mit "ja" beantwortet weil wir beide Rentner sind.
                  Danke und Gruß,
                  Bernd

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                    #10
                    AW: Sonderausgaben - Elsterberechnung weicht vom Ekst-Bescheid ab

                    Entschuldigung, wir sind ja im Jahre 2014!
                    Es wäre hilfreich, das Jahr bereits am Anfang des Themas anzugeben, dann wären die Antworten auch auf die richtigen Zeilen bezogen!
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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