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    Werbungskosten übertragen?

    Hallo liebe Community,

    ich habe folgendes Problem und hoffe ihr könnt mir helfen:

    Nachdem ich 2011 eine Ausbildung zum Rettungsassistenten begonnen und diese 2013 beendet habe, habe ich direkt danach angefangen zu studieren und bin auch immernoch dabei. Während der Ausbildung fielen Kosten an, welche ich in meiner Steuererklärung 2012 und 2013 als Werbungskosten berücksichtigt habe. Ebenso habe ich in meiner Steuererklärung von 2014 Werbungskosten (Bücher fürs Studium etc.) angegeben.

    Wie macht man denn jetzt den Übertrag der vergangenen Werbungskosten ins Jahr 2015? Ich möchte quasi, dass meine Werbungskosten aus dem Jahr 2012,2013,2014 nicht verfallen und möchte sie nun als Verlustvortrag (?) allesamt ins Jahr 2015 mitnehmen, um auch mal die Bestätigung zu bekommen, dass sie übernommen wurden...

    Könnt ihr mir da freundlicher Weise helfen?

    Liebe Grüße

    #2
    AW: Werbungskosten übertragen?

    Zitat von Jeanis Beitrag anzeigen
    Hallo liebe Community,

    ich habe folgendes Problem und hoffe ihr könnt mir helfen:

    Nachdem ich 2011 eine Ausbildung zum Rettungsassistenten begonnen und diese 2013 beendet habe, habe ich direkt danach angefangen zu studieren und bin auch immernoch dabei. Während der Ausbildung fielen Kosten an, welche ich in meiner Steuererklärung 2012 und 2013 als Werbungskosten berücksichtigt habe. Ebenso habe ich in meiner Steuererklärung von 2014 Werbungskosten (Bücher fürs Studium etc.) angegeben.

    Wie macht man denn jetzt den Übertrag der vergangenen Werbungskosten ins Jahr 2015? Ich möchte quasi, dass meine Werbungskosten aus dem Jahr 2012,2013,2014 nicht verfallen und möchte sie nun als Verlustvortrag (?) allesamt ins Jahr 2015 mitnehmen, um auch mal die Bestätigung zu bekommen, dass sie übernommen wurden...

    Könnt ihr mir da freundlicher Weise helfen?

    Liebe Grüße
    Hallo.
    wurden Verluste festgestellt für die Jahre 2012, 2013?
    Sind Verluste 2014 entstanden?

    Die Bestätigung ist eine Feststellung und im Bescheid eine Verrechnung.
    Hast Du beides nichts. hast Du auch nichts zu verrechnen.
    Gruss (S)stiller
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    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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      #3
      AW: Werbungskosten übertragen?

      Du müsstest ja für jedes Jahr dann auch einen Feststellungsbescheid über einen Verlustvortrag haben.

      Solange die festgestellten Verlustvorträge nicht mit positiven Einkünften verrechnet werden können, werden sie automatisch vorgetragen.

      Du selbst musst und kannst das nicht beeinflussen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Werbungskosten übertragen?

        Hey erstmal vielen Dank für die Antworten!

        Mein Plan ist es ja später einmal durch diese Angabe der Werbungskosten Steuern zu sparen sobald ich verdiene. Sehe ich das richtig, dass es demnach nur Sinn macht, wenn meine Werbungskosten größer als meine Einkünfte sind und ich somit Verlust mache?

        Verlust habe ich nämlich laut den Bescheiden nur 2014 gemacht... Um diese jetzt auch 2015 weiterhin geltend zu machen, muss ich dann auf dem 2015er Hauptantrag dann "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" ankreuzen? Oder wie geht man da am besten vor?

        Danke fürs Helfen!

        - - - Aktualisiert - - -

        Ich habe übrigens soweit ich das hier sehe keinen solchen Feststellungsbescheid über einen Verlustvortrag bekommen. Auch nicht im Jahr 2014, wo ich ja an sich Verlust gemacht habe... Oder ist das einfach der Bescheid mit meinem zu versteuerndem Einkommen (das in dem Fall ja dann negativ wäre...)?

        Gruß

        Kommentar


          #5
          AW: Werbungskosten übertragen?

          Ob das zu versteuernde Einkommen negativ ist oder nicht ist nicht relevant.

          Die Summe der Einkünfte muss negativ sein.

          Und wenn dies der Fall ist, bekommst du vom Finanzamt einen Verlustfeststellungsbescheid.

          Und dann berücksichtigt das Finanzamt den Verlust aus 2014 automatisch.

          Du selbst kannst in deiner Steuererklärung diesbezüglich keine Angabe machen.
          Mfg

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            #6
            AW: Werbungskosten übertragen?

            Mhm.. Okay. Danke.

            Aber jetzt nur mal so (vereinfacht ).. D.h. ja, es bringt einem nur etwas Werbungskosten während des Studiums anzugeben, wenn man die ganze Zeit keine Einkünfte hat, da ja selbst Minijobs komplett als Einkommen zählen (wie in meinem Fall) und somit gegen die Werbungskosten verrechnet werden?

            Sprich, man hat einen Minijob (sagen wir mal 200/Monat) und verdient dann 2400/Jahr und gibt in diesem Jahr 1000 Euro für Bücher aus (wer tut das schon..), dann hat man letztendlich nichts was einem im ersten Verdienstjahr gut geschrieben wird, sondern vielmehr 1400 in dem Jahr an Einkünften?

            Arbeitet man hingegen nicht so hat man 1000 Euro Verluste (durch die Werbungskosten entstanden), welche man später in der Steuer einspart.

            Wäre das so richtig?

            Gruß

            Kommentar


              #7
              AW: Werbungskosten übertragen?

              Zitat von Jeanis Beitrag anzeigen
              Mhm.. Okay. Danke.

              Aber jetzt nur mal so (vereinfacht ).. D.h. ja, es bringt einem nur etwas Werbungskosten während des Studiums anzugeben, wenn man die ganze Zeit keine Einkünfte hat, da ja selbst Minijobs komplett als Einkommen zählen (wie in meinem Fall) und somit gegen die Werbungskosten verrechnet werden?

              Sprich, man hat einen Minijob (sagen wir mal 200/Monat) und verdient dann 2400/Jahr und gibt in diesem Jahr 1000 Euro für Bücher aus (wer tut das schon..), dann hat man letztendlich nichts was einem im ersten Verdienstjahr gut geschrieben wird, sondern vielmehr 1400 in dem Jahr an Einkünften?

              Arbeitet man hingegen nicht so hat man 1000 Euro Verluste (durch die Werbungskosten entstanden), welche man später in der Steuer einspart.

              Wäre das so richtig?

              Gruß
              Während des 1. Studium bringt das eventuell nix.
              Während des 2. Studiums wahrscheinlich schon.

              Negatives GdE bei beiden Varianten bringt was - wahrscheinlich.
              Gruss (S)stiller
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                #8
                AW: Werbungskosten übertragen?

                Während des 1. Studium bringt das eventuell nix.
                Während des 2. Studiums wahrscheinlich schon.
                Zur Klarstellung:
                Als Zweitstudium gilt auch ein Studium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung, wie das bei dir der Fall war!

                Aber es bringt eben nur etwas, wenn bereits der Gesamtbetrag der Einkünfte (vor Abzug von Sonderausgaben) negativ war.

                Ein negatives zu versteuerndes Einkommen nach Abzug von Sonderausgaben bringt nichts!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  AW: Werbungskosten übertragen?

                  Zitat von Jeanis Beitrag anzeigen
                  vielmehr 1400 in dem Jahr an Einkünften?
                  Es gibt wenige die einer Arbeit nachgehen um Verlust zu machen. Mit 1400 im Jahr zahlt man aber auch keine Steuern

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Werbungskosten übertragen?

                    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                    Es gibt wenige die einer Arbeit nachgehen um Verlust zu machen. Mit 1400 im Jahr zahlt man aber auch keine Steuern
                    Selbst mit 1 Euro GdE zahlt man keine Steuer, und hat keinen Verlust. Egal, wie negativ das ZvE ausfällt.
                    Unsere Studenten begreifen das heutzutage nie.
                    Gruss (S)stiller
                    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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                      #11
                      AW: Werbungskosten übertragen?

                      Mit 1400 im Jahr zahlt man aber auch keine Steuern
                      Die zahlt man natürlich auch mit etwas über 8.000 € immer noch nicht, was manche Steuerpflichtige aber so nicht akzeptieren wollen.

                      Sie glauben eben, dass bei positiven Einkünften unterhalb des Grundfreibetrags die Differenz bis zu diesem schon als Verlust anerkannt werden müsste.

                      Das gibt es nun mal ein unterschiedliches Verständnis von Steuergerechtigkeit!
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        AW: Werbungskosten übertragen?

                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Die zahlt man natürlich auch mit etwas über 8.000 € immer noch nicht, was manche Steuerpflichtige aber so nicht akzeptieren wollen.

                        Sie glauben eben, dass bei positiven Einkünften unterhalb des Grundfreibetrags die Differenz bis zu diesem schon als Verlust anerkannt werden müsste.

                        Das gibt es nun mal ein unterschiedliches Verständnis von Steuergerechtigkeit!
                        Es geht hier um Verluste, oder?
                        Und um negative Einkünfte, negativer GdE.
                        Da ist est es egal, ob er 1400 oder 8000 beträgt.
                        Gruss (S)stiller
                        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
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                        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                          #13
                          AW: Werbungskosten übertragen?

                          Ich verstehe.. aber mal ehrlich bei dem ganzen Gewirr im Steuerrecht verliert man leider echt leicht den Überblick..

                          Also: Im Rahmen des horizontalen Verlustausgleichs (wo ja die Sonderausgaben noch nicht berücksichtigt werden?) muss also die GdE nagativ sein damit es was bringt. Die Werbekosten tragen doch aber dazu bei und sind ja im Sinne der Zweitausbildung keine Sonderausgaben - fallen also ins Gewicht und können die GdE ins negative drücken (was ja prinzipiell das Ziel dieser ganzen Sache wäre).

                          Angenommen man rechnet jetzt mit einem negativen GdE für die kommenden Jahre und will dieses quasi bis zum Berufsstart vor sich herschieben, um es dann geltend zu machen (sofern man dann über dem Grundfreibetrag liegt), so müsste man also ab dato auf jedem Hauptantrag "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" ankreuzeln oder?

                          So wird der vorjährliche Verlust mit dem Jahr verrechnet usw.? Ein negatives GdE ist doch Verlust dachte ich? Es geht mir v.a. darum wie ich es anstelle, dass ich meine jetzigen Ausgaben für das Studium etc. später von der Steuer absetzen kann...


                          Nochmals danke...
                          Zuletzt geändert von Jeanis; 02.03.2016, 00:10.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Werbungskosten übertragen?

                            Wie ich bereits geschrieben habe:

                            Solange die festgestellten Verlustvorträge nicht mit positiven Einkünften verrechnet werden können, werden sie automatisch vorgetragen.

                            Du selbst musst und kannst das nicht beeinflussen.

                            ... um es dann geltend zu machen (sofern man dann über dem Grundfreibetrag liegt), so müsste man also ab dato auf jedem Hauptantrag "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" ankreuzeln oder?
                            Das mit dem Ankreuzen ist richtig, das mit dem über dem Grundfreibetrag liegen ist leider falsch. Deine Verlustvorträge werden solange mit deinen positiven Einkünften verrechnet, bis dein GdE auf 0 € sinkt.

                            Wenn dein zu versteuerndes Einkommen deswegen dann im Ergebnis ein Minus aufweist, interessiert das steuerrechtlich nicht.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                              #15
                              AW: Werbungskosten übertragen?

                              Zitat von Jeanis Beitrag anzeigen
                              So wird der vorjährliche Verlust mit dem Jahr verrechnet usw.? Ein negatives GdE ist doch Verlust dachte ich? Es geht mir v.a. darum wie ich es anstelle, dass ich meine jetzigen Ausgaben für das Studium etc. später von der Steuer absetzen kann...


                              Nochmals danke...
                              und jeder Vorjahresverlust wird mit dem Vorvorjahrespositivem Einkommen verrechnet.
                              Früher (als wir einen Kaiser hatten) konnte man es sich aussuchen, heute nicht mehr.
                              Gruss (S)stiller
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