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Duales Studium: Anteilige Rückzahlung der Studiengebühren

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    Duales Studium: Anteilige Rückzahlung der Studiengebühren

    Sehr geehrte Foren-Mitglieder,

    ich habe ein Duales Studium absolviert, bei dem mein Arbeitgeber die Studiengebühren bezahlt hat (und zwar direkt, ich habe nie selber einen Euro an die Uni überwiesen und auch keine Überweisung von meinem Arbeitgeber für die Studiengebühren erhalten). Gleichzeitig bestand eine vertragliche Verpflichtung einen Teil der Studiengebühren an meinen Arbeitgeber zu zahlen, sofern ich innerhalb der ersten zwei Jahre nach Beendiung des Studiums/Ausbildungverhältnisses auf eigenen Wunsch das Unternehmen verlasse.

    Letzterer Fall ist eingetreten und ich habe einen Anteil der Studiengebühren an meinen Arbeitgeber zurückgezahlt. Da ich in dem Jahr der Zahlung dann einen Vollzeitjob angefangen habe und entsprechend Lohnsteuer bezahlt hab, war ich davon ausgegangen, dass ich den Betrag als Werbungskosten ansetzen kann.

    In meinem Steuerbescheid steht nun allerdings, dass es sich um eine Rückzahlung eines Studienkredites handelt, der weder als Werbungskosten, nochals Sonderausgabe berücksichtigt werden kann. Ich bin etwas verwirrt, da es sich aus meiner Sicht um einen direkten persönlichen Beitrag zu den Studiengebühren handelt, die demnach im Rahmen meines Dualen Studiums, abzugfähig wären.

    Wie ist eure Meinung zu dem Sachverhalt? Ich würde mich über Hilfestellungen und Tipps sehr freuen.

    Beste Grüße

    #2
    AW: Duales Studium: Anteilige Rückzahlung der Studiengebühren

    Die Frage hat mit ElsterFormular überhaupt nichts zu tun!

    Das ist eine Frage an den Steuerberater und den kann und darf dieses Forum nicht ersetzen.

    Der Bescheid hat außerdem eine Rechtsbehelfsbelehrung.

    Die meisten Studienkredite beschränken sich nicht auf die Deckung der konkreten Ausbildungskosten, sondern dienen ebenso wie z. B. Bafög auch zur Finanzierung der Lebensführung.

    Wenn das bei dir anders war, musst du das eben belegen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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