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Verlustvortrag, Zweitstudium und Kleingewerbe. Ich bin verwirrt.

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    Verlustvortrag, Zweitstudium und Kleingewerbe. Ich bin verwirrt.

    Liebe Community, ich brauche eure Hilfe. Ich sitze seit ein paar Tagen vor meiner Steuererklärung und weiß nicht so recht weiter.
    Erst einmal ein paar Fakten zu mir.

    - Ich habe bereits eine Ausbildung und 4 Jahre Berufserfahrung
    - seit Oktober 2012 bin ich Studentin (laut definition Zweitstudium)
    - die letzte Steuererklärung habe ich für das Jahr 2012 gemacht (da ich in diesem Jahr noch fest angestellt war.)
    - für die Jahre 2013, 2014 und 2015 habe ich noch keine Steuererklärung gemacht. (in diesen Jahren hatte ich auch nicht wirklich Einnahmen. Hatte nur kurz einen 400 Euro Job im Jahr 2015 und 2013)
    - Im Jahr 2015 habe ich ein Kleingewerbe angemeldet. Nach Abrechnung der Verluste habe ich einen Gewinn von 80 Euro gemacht und ich hatte wie geschrieben einen 400 Euro Job. Ich war durch mein Kleingewerbe in der lohnsteuerklasse 6 eingeteilt und habe 197 Euro Steuern bezahlt. Laut Wiso Software erhalte ich die steuern komplett zurück.

    So nun zu meinen Fragen. Wie setze ich die Studienkosten korrekt ab?
    Ich dachte ich mache einen Verlustvortrag. Allerdings weiß ich nicht geanu wo ich da meine Studienkosten eintragen soll. Im Verlustvortrag ist die Rede von Einkünften!? Ich bin verwirrt.

    Ich habe meine Studienkosten unter den außergewöhnlichen Belastungen (Werbungskosten/Fortbildungskosten) für das Jahr 2015 eingetragen. Wie gehe ich jetzt vor wenn ich eigentlich einen Verlustvortrag machen will?
    Gehe ich richtig davon aus, dass ich für die Jahre 2014 und 2013 auch eine Steuererklärung abgeben muss und dort jeweils auch Verlustvorträge machen muss?
    Kann es sein dass ich durch mein Kleingewerbe keine Studienkosten mehr absetzen kann?

    #2
    AW: Verlustvortrag, Zweitstudium und Kleingewerbe. Ich bin verwirrt.

    Ich habe meine Studienkosten unter den außergewöhnlichen Belastungen (Werbungskosten/Fortbildungskosten) für das Jahr 2015 eingetragen.
    Da gehören sie sicher nicht hin!

    Gehe ich richtig davon aus, dass ich für die Jahre 2014 und 2013 auch eine Steuererklärung abgeben muss ...
    Das siehst du richtig!

    Wo du die Werbungskosten/Betriebsausgaben erklären musst, hängt davon ab, was du nach deinem Zweitstudium anstrebst.

    Bei angestrebter Arbeitnehmertätigkeit gehört alles in die Anlage N. Wenn es eindeutig in Richtung Freiberuf geht, gibt es dafür die Anlage S mit zusätzlicher (formloser) EÜR.

    Verlustvorträge können nur entstehen, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ ist. Gewinne aus deinem Kleingewerbe reduzieren deshalb deinen Verlust.

    Du bist hier in einem Forum für ELSTER, mehr als Hinweise, wo etwas erklärt werden kann, darfst du hier nicht erwarten!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Verlustvortrag, Zweitstudium und Kleingewerbe. Ich bin verwirrt.

      Ich glaube du brauchst eher einen Steuerberater.

      Du bringst einige Begrifflichkeiten durcheinander.

      In der jeweiligen Steuererklärung kommen nur diejenigen Aufwendungen die du im jeweiligen Jahr auch gezahlt hast (Zu-und Abflussprinzip ).

      Heißt : für jedes Jahr eine gesonderte Steuererklärung.

      Edit : Da war wer schneller als ich
      Mfg

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