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Bei der Steuerberechnung bleibt die Anlage N unberücksichtigt

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    Bei der Steuerberechnung bleibt die Anlage N unberücksichtigt

    Hallo zusammen,

    ich bin gerade dabei meine Einkommenssteuererklärung 2015 zu erstellen und benutze dafür die Funktion "vorausgefüllte Steuererklärung", also d.h. die Daten aus den Belegen (Lohnsteuerbescheinigung v. Arbeitgeber) werden in die aktuelle Erklärung übernommen.
    Nachdem ich alle Eingaben validiert habe möchte ich natürlich auch schon mal vorab eine Steuerberechnung durchführen lassen.
    Die PDF-Datei wird auch erstellt und steht zum Download bereit.
    Nachdem ich dann die Datei geöffnet habe, ist mir aufgefallen dass in der Berechnung sämtliche Angaben aus der Anlage N unberücksichtigt blieben, d.h. doppelte Haushaltsführung und Entfernungspauschale.

    Im letzten Jahr funktionierte die Berechnung noch annähernd.

    Wie gesagt das Prüfen des Formulars ergab keine Fehler!

    Kann mir da jemand weiterhelfen?

    Viele Grüße

    blacky2016

    #2
    AW: Bei der Steuerberechnung bleibt die Anlage N unberücksichtigt

    Das heißt es werden auch keine Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit berücksichtigt?

    Wie hoch müssten die Werbungskosten denn sein? Bleiben sie vielleicht unter dem Pauschbetrag von 1.000 ?

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      #3
      AW: Bei der Steuerberechnung bleibt die Anlage N unberücksichtigt

      Hallo,

      die Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit werden berücksichtigt.

      Naja, ich vermisse die Berücksichtigung der doppelten Haushaltsführung(ca. 400 Euro monatlich) und die wöchentlichen Heimfahrten.

      Aber dies alles fehlt komplett in der Berechnung.

      Oder muss den Betrag mit 12 multiplizieren, also auf das gesamte Jahr hochrechnen und den Wert dann eintragen?
      Ich denke es geht um eine Monatsangabe in Zeile 79 und Feld 530.

      Gruß

      blacky2016

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        #4
        AW: Bei der Steuerberechnung bleibt die Anlage N unberücksichtigt

        Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer.

        Soweit nicht ausdrücklich anderweitig danach gefragt wird, sind daher alle Angaben jahresbezogen.
        Mfg

        Kommentar


          #5
          AW: Bei der Steuerberechnung bleibt die Anlage N unberücksichtigt

          Im letzten Jahr hatte ich noch die monatlichen Kosten angegeben und die Berechnung funktionierte.
          Die Summe wird dann über die vorherigen Datumsangaben eigenständig berechnet.

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            #6
            AW: Bei der Steuerberechnung bleibt die Anlage N unberücksichtigt

            Ich habe jetzt einmal testweise die Summe 4800 Euro im Feld 530 eingeben und die Steuerberechnung durchführen lassen.
            Demnach bekäme ich eine Erstattung von 1,388.38 Euro.

            Nicht gerade viel bei monatlichen Kosten von 400 Euro & Jahresverdienst >40000 Euro und Steuerklasse 1.
            Das haut doch alles vorne und hinten nicht hin.

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              #7
              AW: Bei der Steuerberechnung bleibt die Anlage N unberücksichtigt

              Zitat von blacky2016 Beitrag anzeigen
              Ich habe jetzt einmal testweise die Summe 4800 Euro im Feld 530 eingeben und die Steuerberechnung durchführen lassen.
              Demnach bekäme ich eine Erstattung von 1,388.38 Euro.

              Nicht gerade viel bei monatlichen Kosten von 400 Euro & Jahresverdienst >40000 Euro und Steuerklasse 1.
              Das haut doch alles vorne und hinten nicht hin.
              Wieviel Erstattung wäre dir denn genehm, damit es passt ?

              Kommentar


                #8
                AW: Bei der Steuerberechnung bleibt die Anlage N unberücksichtigt

                Zitat von blacky2016 Beitrag anzeigen
                Ich habe jetzt einmal testweise die Summe 4800 Euro im Feld 530 eingeben und die Steuerberechnung durchführen lassen.
                Demnach bekäme ich eine Erstattung von 1,388.38 Euro
                Das heißt die den Pauschbetrag übersteigenden Werbungskosten werden zu über einem Drittel erstattet! Da kannst Du Dich echt glücklich schätzen!

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                  #9
                  AW: Bei der Steuerberechnung bleibt die Anlage N unberücksichtigt

                  Da kannst Du Dich echt glücklich schätzen!
                  Nur nicht übertreiben! Er kriegt das zurück, was von den 3.800 € an Lohnsteuer und Soli einbehalten wurde.

                  So ist es ja auch richtig!
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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