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Elterngeld - wo eintragen?

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    Elterngeld - wo eintragen?

    Hallo,
    alte Einträge haben mich etwas verwirrt, deshalb muss ich nun doch nochmal fragen:

    Wo trage ich das Elterngeld und Mutterschaftsgeld ein?

    Mein Mann und ich haben 2015 beide gearbeitet und beide Elterngeld bezogen. Ich habe Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse erhalten.

    Ich hätte jetzt das Elterngeld in Zeile 91 eingetragen und das Mutterschaftsgeld in Anlage N, Zeile 27.

    Ist das so richtig?

    Gruß

    Linda

    #2
    AW: Elterngeld - wo eintragen?

    In Zeile 27 der Anlage N gehört ab 2015 nur noch, was auf der Lohnsteuerbescheinigung steht, also zum Beispiel der Zuschuss des AG zum Mutterschaftsgeld.

    Alles andere, also auch das Mutterschaftsgeld selbst gehört in Zeile 91 des Hauptvordrucks.

    Es sind dort getrennte Einträge für Ehemann und Ehefrau zu machen, die Zeilen können (zumindest bei ElsterFormular) auch problemlos dupliziert werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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