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Anlage Vorsorgeaufwand - Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen

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    Anlage Vorsorgeaufwand - Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen

    Hallo miteinander,

    bin etwas ratlos in den Zeilen 53-57 der Anlage Vorsorgeaufwand. Folgender Kasus:
    Als angestellter Freiberufler bin ich Pflichtmitglied in einer Kammer und in einem berufsständischen Versorgungswerk. Aufgrund dieser Pflichtmitgliedschaft musste ich mich aktiv von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Die Beiträge (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) entsprechen den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und werden von meinem Arbeitgeber direkt an das Versorgungswerk überwiesen.
    Entsprechend lautet meine Frage nun:
    Muss ich Zeile 55 (Besteht keine Rentenversicherungspflicht aus der aktiven Tätigkeit als ... (Freiberufler)) mit ja beantworten?
    Daraus folgend auch die Zeile 56 mit ja, da dies meine Altersversorgung ist.
    Und drittens Zeile 57 mit ja beantworten, da ich einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss erhalte?

    Bei Beamten/Richtern/Soldaten/Geistlichen... ist mir das klar, bei mir selber aber nicht...

    Vielen Dank im Voraus für erhellende Antworten.
    Helmedan

    #2
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand - Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen

    Zeile 53-57 musst du gar nichts eintragen.
    Mfg

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      #3
      AW: Anlage Vorsorgeaufwand - Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen

      Vielen Dank für die Antwort!!!
      Kannst du vielleicht noch ein paar erklärende Worte ergänzen (für Dummies), nur um das zu verstehen... thx

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        #4
        AW: Anlage Vorsorgeaufwand - Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen

        Als Pflichtmitglied in einer Kammer und damit verbunden in einem berufsständischen Versorgungswerk hast du eben anders als die dort angesprochenen Personengruppen keinen Anspruch auf Altersversorgung ohne eigene Beitragsleistung!

        Die Ausfüllhilfe sagt dazu:

        Diese Zeilen sind von Arbeitnehmern auszufüllen, die während des ganzen oder eines Teils des Kalenderjahrs 2015 nicht rentenversicherungspflichtig waren. Hierzu gehören insbesondere
        Beamte, Richter, Berufs- und Zeitsoldaten, weiterbeschäftigte Altersrentner, Werkspensionäre mit Altersrente, Geistliche und andere Personen mit beamtenähnlichen Versorgungsansprüchen,
        Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften und GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind.

        Die Ausfüllhilfe ist insoweit nicht perfekt bzw. nicht vollständig, als sie nur auf die nicht rentenversicherungspflichtigen Personen verweist.
        Der Hinweis auf die berufsständischen Versorgungswerke, die bei bestimmten Personen die gesetzliche Rentenversicherung ersetzen, fehlt an dieser Stelle.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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