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ESt-Vorauszahlungen - Kapitalerträge - Verlustanrechnung

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    ESt-Vorauszahlungen - Kapitalerträge - Verlustanrechnung

    Liebes Forum,
    ich bräuchte einen Rat hinsichtlich der Berechnung von Vorauszahlungen:

    Bei der ESt 2014 kam es aufgrund gewerblicher Einkünfte zu einer Nachzahlung. Gleichzeitig wurde eine nachträgliche Vorauszahlung für 2015 festgesetzt und die Vorauszahlungen für 2016 ff erhöht.
    Besonderheit für 2014 ist, dass es Gewinne aus der Veräußerung von Aktien im Ausland gab, aber noch höhere Verluste aus Aktienveräußerungen. Unter dem Strich wurde eine geringe Steuer auf Kapitalerträge nach § 32d EStG berechnet.

    Für die Vorauszahlungen 2015 wurden alle Einkünfte aus 2014 herangezogen, nur bei den Kapitalerträgen wurden Erträge angesetzt die etwa den Gewinnen aus Aktienveräußerungen entsprechen. Verluste in Anlehnung an 2014 wurden nicht angesetzt. Ebenso wurden die verbleibenden Verlustvorträge für Kapitalvermögen (Veräußerung von Aktien, neues Recht - keine priv. VG) nicht abgezogen.

    Im Ergebnis ergibt sich für die vermuteten Kapitalerträge eine Steuer nach § 32d EStG, die zusätzlich zu der Steuer aus den anderen Einkünften, in die Berechnung der Vorauszahlungen einfließt.

    Tatsächlich wird es aber solche Kapitalerträge nicht geben, weil 1.) laufende Verluste (wie in 2014) saldiert werden können und 2.) Verlustvorträge vorliegen.

    Kann sich jemand vorstellen, warum bei der Berechnung von Vorauszahlungen von den Kapitalerträgen des Vorjahrs abgewichen wird und keine Verluste berücksichtigt werden?

    Das Finanzamt sagt, die Kapitalerträge wären automatisch übernommen worden.
    Wirklich seltsam ist, dass die Berechnung der Vorauszahlungen über Datev zu einem ähnlichen Vorauszahlungsergebnis führt wie das des Finanzamts. Bei einer Berechnung der ESt 2015 fällt die 32d-Steuer aber weg, weil dort die laufenden Verluste korrekt berücksichtigt werden und somit keine Kapitalerträge mehr verbleiben.

    Bin dankbar für jeden Erfahrungsaustausch!

    #2
    AW: ESt-Vorauszahlungen - Kapitalerträge - Verlustanrechnung

    Hallo blackwatch,

    egal was bei einer Berechnung von Vorauszahlungen herauskommt -> als Steuerpflichtiger kannst du dich jederzeit an deinen Sachbearbeiter beim Finanzamt wenden und eine Herabsetzung von Vorauszahlungen beantragen mit einer Begründung.
    Deshalb kürzester Weg für dich, um die Vorauszahlungen zu mindern ist dein Finanzamt.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: ESt-Vorauszahlungen - Kapitalerträge - Verlustanrechnung

      Das hier ist i.ü. ein Forum zum Thema der elektronischen Steuererklärung. Und damit hat Deine Frage nicht die bohne zu tun, sondern mit steuerrechtlichen Fragen. Dafür ist Dein Bearbeiter kompetent oder der steuerliche Berater Deines Vertrauens.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: ESt-Vorauszahlungen - Kapitalerträge - Verlustanrechnung

        Hmm, ich finde es auch schade, dass es keine Steuer-Rubrik gibt, die hätte hier doch auch Ihrer Daseinsberechtigung.
        Schließlich stellen viele hier Ihre steuerlichen Fragen und ich hatte das so aufgefasst, dass das hier möglich ist.
        Da steht ja:

        Forum: Allgemein und Projekt
        Erfahrungsaustausch und Hilfestellung zu allem was nicht in die anderen Foren passt.

        Greetings

        Kommentar


          #5
          AW: ESt-Vorauszahlungen - Kapitalerträge - Verlustanrechnung

          Steuerberatung ist nun einmal in Deutschland nach dem Steuerberatungsgesetz nur den dort genannten Berufsgruppen erlaubt.

          Deine Argumentation passt nicht, denn die Ober-Überschrift lautet "Elster-Anwenderforum" und DABEI als Unterrubrik "Allgemeines". Wenn Du die Ober-Überschrift gedanklich weglässt könntest Du genauso gut in ein Forum zum Thema "Obst und Gemüse" gehen und DORT in der Rubrik "Allgemein" die von Dir gestellte Frage stellen
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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