Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Authentifizierte Datenübermittlung der gemeinsamen Steuererklärung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Authentifizierte Datenübermittlung der gemeinsamen Steuererklärung

    Ich habe gerade unsere Einkommensteuererklärung zum ersten Mals als "Authentifizierte Datenübermittlung" an das Finanzamt geschickt. Mein Mann und ich sind zusammenveranlagt. Bisher haben wir, nach der Übermittlung der Daten, die komprimierte Erklärung ausgedruckt und mit unseren beiden Unterschriften versehen an das Finanzamt in Papierform geschickt. Bei der elektronischen Übermittlung wurde aber nur ein Zertifikat verlangt. Genügt das?

    #2
    AW: Authentifizierte Datenübermittlung der gemeinsamen Steuererklärung

    Hallo,

    -JA- das ist der Sinn und Zweck dieser Übermittlung

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Authentifizierte Datenübermittlung der gemeinsamen Steuererklärung

      Selbe Frage habe ich auch!

      Bei Abgabe in Papierform verlangt die AO die UNTERSCHRIFT eines jeden Steuerpflichtigen.

      Wieso reicht bei der elektronischen Steuerklärung die Authentifizierung allein durch EINEN von beiden Steuerpflichtigen?

      Da kann doch ein Ehegatte für den anderen erklären was er will. Kann das sein?

      - - - Aktualisiert - - -

      Tatsächlich, es reicht EINE Authentifizierung aus:

      http://www.fa-baden-wuerttemberg.de/pb/,Lde/Startseite/ELSTER/Authentifizierte+Uebermittlung+oder+komprimierte+E rklaerung_

      Verstehe einer diese Logik. Als Jurist versteh ich sie nun überhaupt nicht. Kein Bevollmächtigter darf die Steuerklärung unterschreiben, aber elektronisch macht das ein Ehegatte für beide. Passt einfach nicht. Sorry.

      Kommentar


        #4
        AW: Authentifizierte Datenübermittlung der gemeinsamen Steuererklärung

        Es ist geregelt in der StDÜV.
        Bei Interesse lesen.
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

        Kommentar


          #5
          AW: Authentifizierte Datenübermittlung der gemeinsamen Steuererklärung

          Nein. Der Datenlieferer, der auch der Nachbar sein kann -in Eurem Fall zufällig einer der Ehepartner-, übermittelt die Steuererklärung. Der Datenlieferer hat die Daten dem Auftraggeber, d.h. uch beiden, unverzüglich in leicht nachprüfbarer Form zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen, die diese unverzüglich zu überprüfen, § 6 Absatz 2 StDÜV, und gegebenenfalls zu berichtigen haben. Das heißt, Du kommst in Teufels Küche, wenn das herauskommt und Du dann die Bestätigung Deiner Göttergattin nicht vorlegen kannst ...
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            AW: Authentifizierte Datenübermittlung der gemeinsamen Steuererklärung

            Verordnung über die elektronische Übermittlung von für das Besteuerungsverfahren erforderlichen Daten (Steuerdaten-Übermittlungsverordnung - StDÜV)
            § 6 Authentifizierung, Datenübermittlung im Auftrag
            (1) Bei der elektronischen Übermittlung ist ein sicheres Verfahren zu verwenden, das den Datenübermittler authentifiziert und die Vertraulichkeit und Integrität des elektronisch übermittelten Datensatzes gewährleistet (§ 150 Absatz 6 der Abgabenordnung).
            (2) Im Falle der Übermittlung im Auftrag (§ 1 Abs. 1 Satz 2) hat der Dritte die Daten dem Auftraggeber unverzüglich in leicht nachprüfbarer Form zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat die Daten unverzüglich zu überprüfen.

            Danke für den Hinweis. Aber von einer Bestätigung, welche vorzulegen wäre, finde ich nichts.

            Also, des Teufels Küche ist da sehr weit weg, soweit keine Steuerstraftat gegeben ist.

            Und da wird es doch erst richtig spannend, wenn der andere Ehegatte behauptet, er kannte die Erklärung nicht. Ich schau mal, ob es da Entscheidungen gibt.

            Kommentar


              #7
              AW: Authentifizierte Datenübermittlung der gemeinsamen Steuererklärung

              Vielen Dank allen zusammen!

              Wenn ich das richtig interpretiere, ist es doch so, die Finanzverwaltungen gehen immer mehr dazu über die Steuererklärungen zu automatisieren. Seit einiger Zeit darf man auch keine Belege mehr einschicken, sondern muss sie zuhause vorhalten. Die Erklärungen werden wohl nur noch bei Unschlüssigkeit oder stichprobenweise manuell bearbeitet bzw. geprüft. Der Steuerzahler bekommt hier einige Freiheiten und Kosten werden (hoffentlich) eingespart, die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit trägt weiterhin der Steuerzahler.

              Kommentar


                #8
                AW: Authentifizierte Datenübermittlung der gemeinsamen Steuererklärung

                Die elektronische Übermittlung der gemeinsamen Steuererklärung durch einen Ehegatten entspricht doch auch der "Übermittlung im Auftrag" (des Ehegatten). So, wie früher die händische Unterschrift das Vorlegen und Überprüfen bestätigte, ist heute der §6 umzusetzen.

                Kommentar

                Lädt...
                X