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Keine Steuerberechnung bei KAP?

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    Keine Steuerberechnung bei KAP?

    Hallo, ich muss aus bestimmten Gründen die Anlage KAP abgegeben. Nach Ausfüllung des Vordruckes
    kommt bei einer angeforderten Steuerberechnung folgender Hinweis:
    AHW Abbruch-Hinweise
    Anlage KAP: Sie haben Kapitalertragsteuer und/oder darauf entfallender Solidaritätszuschlag lt.
    Bescheinigung erklärt, nicht jedoch die dazugehörenden Kapitalerträge bzw. anderen Einkunftsarten.
    DHW Dokumentations-Hinweise
    Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
    M.E. habe ich alle Daten wie Kapitalerträge, KESt und Soli richtig eingetragen.
    Liegt es am Berechnungsprogramm?
    Vielen Dank für Antworten!

    #2
    AW: Keine Steuerberechnung bei KAP?

    Nein, bei anderen rechnet es.
    In welchen Zeilen gibt es Einträge?

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      #3
      AW: Keine Steuerberechnung bei KAP?

      Zeilen 4, 5, 7,
      8(Wert 0 ), 9(0),
      11, 12,
      13(0), 14(0),
      15,
      16 bis 19( alle 0),
      47, 48,
      53(0), 54(0)
      Trage ich zu viele 0-Werte ein?
      Vielen Dank für die schnelle Antwort!

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        #4
        AW: Keine Steuerberechnung bei KAP?

        Merkwürdig viele Nullen, ja! Warum sind die notwendig? Wieso hast Du vom Finanzamt Zinsen erhalten, die in der Summe Null ergeben?

        Wie lautete die Fehlermeldung bevor Du aus Verzweiflung die Nullen eingegeben hast?

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          #5
          AW: Keine Steuerberechnung bei KAP?

          Die Fehlermeldung war immer gleich.
          Da ich eine Zusammenveranlagung durchführe: Muss ich alle Beträge splitten
          oder bei meiner Frau nur die Beträge einsetzen, die auf ein gemeinsames Konto
          anfallen? Meine Frau hat keine Einkünfte.
          ........ und noch eine Frage: Ich habe noch einen Verlustvortrag aus 2014,
          der 2008 entstanden ist. Wie ist er zu behandeln und wo muss ich ihn eintragen?
          (Oder soll ich hierfür eine neue Anfrage stellen?)

          Kommentar


            #6
            AW: Keine Steuerberechnung bei KAP?

            Hallo, ich muss aus bestimmten Gründen die Anlage KAP abgegeben.
            Welche Gründe das wohl sind, wenn dann nur die 0-Einträge bekanntgegeben werden, bleibt rätselhaft.

            Ich würde außer bei Zeile 13 alle Nullen entfernen.

            Aktualisiert:

            Welche Art von Verlustvortrag ist es denn?

            Noch verrechenbare Verlustvorträge können in dem Formular Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung eingetragen werden
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Keine Steuerberechnung bei KAP?

              Hallo Charlie24,
              selbstverständlich sind in den anderen angegebenen Zeilen Werte eingetragen. Zu den Gründen:
              Ich habe über ein ausländisches Festgeldgeldkonto unversteuerte Zinseinkünfte.
              Der verbleibende Verlustvortrag bezieht sich§ 10d Abs. 4 EStG für die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften.
              Den Wert habe ich z.Zt. in der KAP-Zeile 11 eingetragen, was aber wohl falsch ist, da hier der § 20 angegeben ist.
              Wo bzw. wie sollte / muss ich vorgehen?
              Lieben Gruß
              Tennisheini

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                #8
                AW: Keine Steuerberechnung bei KAP?

                Zitat von Tennisheini Beitrag anzeigen
                Der verbleibende Verlustvortrag bezieht sich§ 10d Abs. 4 EStG für die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften.
                Dann kann hier gar nichts mehr verrechnet werden.
                Es sei denn du hast Gewinne aus privaten Veräuserungsgeschäften.

                - - - Aktualisiert - - -

                Zitat von Tennisheini Beitrag anzeigen
                Den Wert habe ich z.Zt. in der KAP-Zeile 11 eingetragen, was aber wohl falsch ist, da hier der § 20 angegeben ist.
                Wo bzw. wie sollte / muss ich vorgehen?
                Welchen Wert meinst du damit?

                Den Verlustvortrag?

                Der wird in der Steuererklärung selbst gar nicht eingetragen. Sondern vom Finanzamt automatisch von Amts wegen berücksichtigt.

                Wobei das bei dir ja eh nicht möglich ist (siehe oben ).
                Mfg

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                  #9
                  AW: Keine Steuerberechnung bei KAP?

                  .............. die entstandenen Verluste wurden in den Jahren 2004 bis 2009
                  über die Anlage SO durch Verkauf von Fonds und Aktien deklariert!
                  Können heutige Gewinne aus Fonds bzw. Sparzinsen nicht gelten gemacht werden?
                  Für Ihre Mühe vielen Dank

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Keine Steuerberechnung bei KAP?

                    Zitat von Tennisheini Beitrag anzeigen
                    .............. die entstandenen Verluste wurden in den Jahren 2004 bis 2009
                    über die Anlage SO durch Verkauf von Fonds und Aktien deklariert!
                    Können heutige Gewinne aus Fonds bzw. Sparzinsen nicht gelten gemacht werden?
                    Für Ihre Mühe vielen Dank
                    Nein, geht nicht mehr.
                    Mfg

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Keine Steuerberechnung bei KAP?

                      Hallo,

                      erstmal solltest du dich entscheiden, entweder Antrag Zeile 4 oder 5 (5 ist praktisch in 4 enthalten).
                      Dann alle Nullen weg (außer bei Antrag Zeile 5 die Null in Zeile 13).

                      Ist die Fehlermeldung dann weg?

                      Zu den Altverlusten (das ist mittlerweile eine Art Fachbegriff dafür): Seit 2013 nicht mehr mit Kapitalerträgen verrechenbar, nur noch mit Spekulationsgewinnen, Anlage SO (Immobilien, physische Rohstoffe, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Briefmarken u.s.w.).

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        AW: Keine Steuerberechnung bei KAP?

                        Hallo Stefan,
                        vielen Dank für die Auskunft. Ich habe die Anlage KAP geändert und die
                        die Zeile 4 angekreuzt. Auch die Null in Zeile 13 habe ich gelöscht, obwohl
                        dort die Angabe Beträge ggf " 0 " steht.
                        Bei der Steuerberechnung kam wieder der Fehlerhinweis (s. unten).
                        Als nächsten Versuch habe ich:
                        Die komplette KAP aus der Steuererklärung entfernt
                        Steuerberechnung ohne KAP durchgeführt, sie war wieder ok!
                        Anlage KAP wieder in die Steuererklärung eingefügt und komplett
                        nach EUREN Angaben ausgefüllt.
                        Steuerberechnung neu durchgeführt: Jetzt kam kein Fehlerhinweis und die
                        Berechnung funktionierte!!! Auch die Anlage KAP erschien in der Berechnung.

                        Allen vielen Dank

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                          #13
                          AW: Keine Steuerberechnung bei KAP?

                          Zitat von Tennisheini Beitrag anzeigen
                          Ich habe über ein ausländisches Festgeldgeldkonto unversteuerte Zinseinkünfte.
                          Für diesen Fall sind doch wirklich nur die Zeilen 13 und 15 auszufüllen.
                          mfg. - Kent

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                            #14
                            AW: Keine Steuerberechnung bei KAP?

                            Lieber Kent,
                            ist schon klar, aber ich habe noch andere Zinseinkünfte bei inländischen Banken.
                            Vielen Dank und mit freundlichem Gruß
                            Tennisheini

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