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Kein in Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag (WISO SteuerSparbuch)

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    Kein in Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag (WISO SteuerSparbuch)

    Hallo zusammen,

    ich mache meine erste Steuererklärung mit der Software WISO SteuerSparbuch.
    Ich habe Konten bei drei Banken von denen ich alle eine Steuerbescheinigung erhalten habe.
    Einen Freistellungsauftrag habe ich bei keiner Bank abgegeben. Mit den Kapitalerträgen (Zeile 7 Anlage K) eines Kontos liege ich bereits über dem Pauschbetrag (1.541,88 €). Wenn ich dieses angebe, steigt auch der Erstattungsbeitrag. Wenn ich die Angaben des zweiten Kontos angebe (nur 0,48 €) steigt der Erstattungsbeitrag auch immerhin um 0,01 €. Wenn ich nun aber das dritte Konto angebe (136,21 €), sinkt der Erstattungsbeitrag um 1,11 €.
    Kann mir jemand erklären, wieso das so ist? Und wenn diese Berechnung richtig ist, ist es erlaubt, dass ich das dritte Konto weglasse, oder muss man wenn, dann alle Konten angeben? Ich liege mit allen drei Konten über dem doppelten Pauschbetrag (1677,- €), bin aber nicht verheiratet. Kann es irgendwie damit zutun haben?

    Vielen Dank

    #2
    AW: Kein in Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag (WISO SteuerSparbuch)

    Hallo,

    dann füll mal die Anlage KAP korrekt nach deinem WISO-Sparbuch aus.
    Übernehme jeweils die DAten von den Steuerbescheinigungen der drei Institute.
    Da sind Zeilennummern, Beträge u.s.w. aufgeführt.
    Was hat deine Fage mit Elster zu tun? NICHTS

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Kein in Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag (WISO SteuerSparbuch)

      Hallo Figul,

      ich habe alle Einträge aus den drei Steuerbescheinigungen übernommen. Es sind bei allen dieselben: Höhe der Kapitalerträge Zeile 7, Kapitalertragsteuer Zeile 47, Solidaritätszuschlag Zeile 48, Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer Zeile 49.
      Es hat nicht direkt mit Elster zutun, deshalb habe ich es auch im Unterforum ELSTER in Steuer, bzw. Buchhaltungssoftware gepostet, da das WISO Programm nachher die Daten über ELSTER verschicken kann. Ist das falsch?
      Wie gesagt ist es meine erste Steuererklärung und ich bin noch nicht so geübt darin. Aber muss ich die Steuerbescheinigungen für alle 3 angeben, wenn ich dadurch anscheinend weniger erstattet bekomme?

      Danke und Gruß

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        #4
        AW: Kein in Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag (WISO SteuerSparbuch)

        Ich kenn mich nicht mit dem WISO-Programm aus. Die Steuer-Spar-Erklärung hat einen sogenannten Abgeltungssteuer-Experten. Man macht ein paar Angaben zu den Kapitalerträgen und das Programm selber entscheidet, ob und welche Kapitalerträge erklärt werden sollten oder müssen.

        Ich würde fast annehmen dass WISO zu sowas auch in der Lage sein sollte.

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          #5
          AW: Kein in Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag (WISO SteuerSparbuch)

          Wenn du nur den nicht genutzten Sparerpauschbetrag angerechnet haben willst, genügt es, wenn du die Bank erklärst, bei der du über 801,00 € Kapitalerträge hattest.

          Wenn du eine Günstigerprüfung haben willst, musst du natürlich alle Kapitalerträge erklären. Da führt dann kein Weg dran vorbei!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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