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Vorsteuer nach Betriebsaufgabe?

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    Vorsteuer nach Betriebsaufgabe?

    Hallo,
    ich habe zum 31.03.2014 mein Gewerbe abgemeldet. Habe bisher nur meine Umsatzsteuervoranmeldungen für Jan - März 14 abgegeben und sitze jetzt über der Umsatzsteuererklärung.
    Es sind nach Betriebsaufgabe noch Kosten angefallen, sowohl in 2014, als auch in 2015 und vor zwei Wochen erhielt ich noch eine berichtigte Rechnung des Stromversorgers mit einer Nachzahlung, was die letzten Kosten darstellt, die mit dem Gewerbe in Zusammenhang stehen. Der Leisungszeitraum war jeweils vor Gewerbeabmeldung.
    Soll ich nun alle Vorsteuerbeträge in der Umsatzsteuererklärung für 2014 zusammen fassen oder für 2014, 2015 und 2016 jeweils eine eigene Steuererklärung abgeben? Und falls es getrennt sein muss, wann kann ich die Erklärung für 2016 frühestens abgeben?
    Im Voraus schon mal vielen Dank und
    VG certik

    #2
    AW: Vorsteuer nach Betriebsaufgabe?

    In die Steuererklärung 2014 kommen nur die Aufwendungen, die du im Jahr 2014 gezahlt hast.

    Die Steuererklärung 2016 steht vermutlich wie jedes Jahr Anfang 2017 zur Verfügung.
    Mfg

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      #3
      AW: Vorsteuer nach Betriebsaufgabe?

      Danke für die schnelle Antwort, aber es kann meines Erachtens nicht sein, dass es auf den Zeitpunkt der Zahlung ankommt - oder liege ich da falsch?

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        #4
        AW: Vorsteuer nach Betriebsaufgabe?

        bei einer ordentlichen Betriebsaufgabe mit Übergang von EÜR zur Buchführung und Übergangsgewinn bzw. Verlust nebst Veräußerungsgewinn kommt es tatsächlich nicht auf den Zeitpunkt der Zahlung an, da das dann Verbindlichkeiten sind.

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          #5
          AW: Vorsteuer nach Betriebsaufgabe?

          Meines Wissens nach kann man die Vorsteuer generell bereits dann abziehen, wenn man die Rechnung in Händen hat - unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung...

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            #6
            AW: Vorsteuer nach Betriebsaufgabe?

            das ist schon zutreffend. Aber du musst ja nicht nur eine Umsatzsteuererklärung, sondern auch eine Gewinnermittlung mit Einkommen- und ggf. Gewerbesteuererklärung machen. Es geht also auch um Ertragsteuer.

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              #7
              AW: Vorsteuer nach Betriebsaufgabe?

              Schau mal hier: https://www.steuertipps.de/lexikon/v/vorsteuerabzug
              Wer glaubt, das Leben sei überschaubar, hat noch kein Steuergesetz gelesen.
              Auch ein Programm ist nicht einfacher als das Steuerrecht.
              Save often and early!

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                #8
                AW: Vorsteuer nach Betriebsaufgabe?

                Der Vorsteuerabzug ist auch nach der Betriebsaufgebe möglich!

                Abschnitt 2.6. UStAE
                Beginn und Ende der Unternehmereigenschaft

                (6) Die Unternehmereigenschaft endet mit dem letzten Tätigwerden. Der Zeitpunkt der Einstellung oder Abmeldung eines Gewerbebetriebs ist unbeachtlich. Unternehmen und Unternehmereigenschaft erlöschen erst, wenn der Unternehmer alle Rechtsbeziehungen abgewickelt hat, die mit dem (aufgegebenen) Betrieb in Zusammenhang stehen (BFH-Urteil vom 21.4.1993, XI R 50/90, BStBl II S. 696; vgl. auch BFH-Urteil vom 19. 11. 2009, V R 16/08, BStBl 2010 II S. 319).

                Beispiel:
                Betriebsaufgabe: 31.12.2017
                Rechnung des Steuerberaters für den Abschluss 2017 in 2018 gestellt über 1.190€ brutto
                Der Nettorechnungsbetrag gehört nach 2017, auch bei EÜR!
                USt.-Erklärung 2018 mit Vorsteuerabzug (Zeile 62) = 190€

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                  #9
                  AW: Vorsteuer nach Betriebsaufgabe?

                  Hast Du Dich wegen diesem drei Jahre alten Thread extra im Forum angemeldet?

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