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Minijob

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    Minijob

    Hallo, bin neu hier.
    Ich habe erstmalig eine Putzfrau per Minijob beschäftigt und möchte nun wissen, wo ich diese Kosten bei der EKSt - Erklärung 2015 geltend mache, also eintrage.

    #2
    AW: Minijob

    Das gehört in Zeile 69 des Hauptvordrucks.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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