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Arbeitslohn und KEIN Arbeitslosengeld jetzt doch Arbeitslosengeld Meldung !?

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    Arbeitslohn und KEIN Arbeitslosengeld jetzt doch Arbeitslosengeld Meldung !?

    Ich habe ein kompliziertes Problem....

    Arbeitslos bis -30.03.2015
    März Wiedereinstellungsverfahren gegen meinen Arbeitsgeber gewonnen
    ab 15.04.2015 wieder gearbeitet,
    Rückwirkend berechnung Arbeitgeber 01.01.2015

    Arbeitsgeber hat Arbeitslosengeld ans Amt zurück gezahlt
    und mir vom Nettolohn abgezogen !!
    Steuererklährung habe ich mit Arbeitgeber Angaben vor 2 Wochen gemeldet ...
    soweit so gut...

    gestern kam nun eine Meldebescheinigung vom Arbeitsamt !?!?
    Trotz Arbeitgeber Rückerstattung und Nettolohnabzug !?!?

    gebe ich zusätzlich zur Angabe vom Arbeitsgeber (Brutto)
    nun die Arbeitsamtangabe ein,
    obwohl mir das Geld ja vom Arbeitsgeber abgezogen wurde,
    erscheint nun der Rückerstattungsbetrag von 127 statt wie vorher 750 !?

    Arbeitgeber meint jedoch ich müsste 1.700 zurück bekommen !?
    Das jedoch ist Blödsinn, die 750 sind reine Arbeitsgeber abgaben eintragung bei Elster...

    Da läuft doch in meinen Augen was falsch !?!?

    Zumal ich ohne doppeltes Geld nun als Steuerbetrügerin da stehe *panik*

    Help !?
    Zuletzt geändert von ChristaSimone; 07.04.2016, 05:26.

    #2
    AW: Arbeitslohn und KEIN Arbeitslosengeld jetzt doch Arbeitslosengeld Meldung !?

    Das hat wahrlich nichts mit Elster zu tun.

    Kommentar


      #3
      AW: Arbeitslohn und KEIN Arbeitslosengeld jetzt doch Arbeitslosengeld Meldung !?

      Zitat von ChristaSimone Beitrag anzeigen
      Ich habe ein kompliziertes Problem....

      Arbeitslos bis -30.03.2015
      März Wiedereinstellungsverfahren gegen meinen Arbeitsgeber gewonnen
      ab 15.04.2015 wieder gearbeitet,
      Rückwirkend berechnung Arbeitgeber 01.01.2015

      Arbeitsgeber hat Arbeitslosengeld ans Amt zurück gezahlt
      und mir vom Nettolohn abgezogen !!
      Steuererklährung habe ich mit Arbeitgeber Angaben vor 2 Wochen gemeldet ...
      soweit so gut...
      Ihr Ansprechpartner ist die ARBEITSVERWALTUNG.
      Dies hat wirklich nichts mit ElStER zu tun!
      Wenden Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit, diese muss die Bescheinigung für steuerliche Zwecke elektronisch berichtigen.
      Mit freundlichen Grüßen
      gez. D. Cremer

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        #4
        AW: Arbeitslohn und KEIN Arbeitslosengeld jetzt doch Arbeitslosengeld Meldung !?

        Hallo,

        vorweg, die Zahlen sind ziemlich unverständlich (1700, 750, 127 ???).

        Aber ich lese heraus, dass Arbeitslosengeld bezogen wurde, daher muss es imho auch in die Steuererklärung. Wenn - wie hier - jemand anderes das Geld zurück gezahlt hat, dann ist das erst einmal irrelevant.
        Es gilt das Zuflussprinzip - wann, und auch von wem.

        Ob der Abzug vom Lohn dann auch rechtmäßig war (auch in der Höhe), kann ich nicht beurteilen, dazu fehlen Fakten.
        Ich weiß ja noch nicht einmal, ob es vom Brutto oder vom Netto abgezogen wurde.
        Logisch wäre für mich, wenn der Arbeitgeber die ALG-Zahlung quasi als Vorschuß behandelt.

        Das alles hat aber wie schon gesagt mit Elster nicht viel zu tun.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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