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Allgemeine Frage bezüglich Steuern

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    Allgemeine Frage bezüglich Steuern

    Hallo miteinander,

    kurz zu meiner Person: ich bin 22, lebe in München (nicht im Haus meiner Eltern), bin Student im Erststudium und habe nebenbei eine Tätigkeit als Werkstudent.
    Habe leider keine Ahnung von Steuern etc. und brauche nun eure Hilfe.

    Habe im Jahr 2015 etwas um die 8300€ verdient, Steuern wurden mir davon sogut wie keine abgezogen. Da ich aber, wie oben schon genannt, nicht bei meinen Eltern wohne, zahle ich quasi alles selbst. Ich bekomme von meinen Eltern das Kindergeld überwiesen und noch etwa 50€ monatlich.

    Nun zu meiner eigentlichen Frage bzw. Rat:

    1. Da ich Miete, Studien- & Fahrtkosten, Versicherungen, sämtliche Kosten für Essen, Kleidung, Lehrbücher selber zahle: kann ich diese Kosten zurückfordern? (Betreff: Werbungskosten).

    2. Spiele mit dem Gedanken mehr zu verdienen und von meinem Arbeitgeber habe ich grünes Licht auf einen Jahresverdienst von etwa 12.000€ (20h/Woche Regel wird dabei nicht verletzt). Lohnt sich das für mich? Bzw. müsste ich dann Steuern zahlen und wenn ja wie viel? Und falls zutreffend, was und wie viel könnte ich rückwirkend einfordern?

    Ich frage nur deshalb, da abzüglich Miete und sämtlichen anderen Kosten wenig übrig bleibt und will natürlich das beste für mich herausschlagen.
    Ich hoffe auch, dass meine Fragen nicht irgendwie Doof wirken oder dergleichen, habe aber auf diesem Gebiet noch nie was zu tun gehabt.

    Freue und bedanke mich schon für im Voraus für eure Antworten und Hilfestellungen

    #2
    AW: Allgemeine Frage bezüglich Steuern

    Steuern wurden mir davon sogut wie keine abgezogen.
    Dann kann es auch so gut wie keine Steuererstattungen geben, Kosten erstattet das Finanzamt nämlich nicht

    Kosten der privaten Lebensführung sind steuerlich gänzlich irrelevant.

    Ausbildungskosten für ein Erststudium können bis zu einer bestimmten Höhe als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht, nicht jedoch als Werbungskosten!

    Mit dem Projekt Elster - elektronische Steuererklärung - haben deine Fragen alle nichts zu tun!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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