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Elsterformular: ESt1B, Anlage G, Anlage FB

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    Elsterformular: ESt1B, Anlage G, Anlage FB

    Hallo,

    für die Steuererklärung einer GbR habe ich in den letzten Jahren die Formulare

    - ESt1B - Erklärung zur Gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung
    - Anlage G - Einkünfte aus Gewerbebetrieb
    - Anlage FB

    manuell ausgefüllt, da ich diese Formulare in ElsterFormular nicht finden konnte. (Wir sind kein Gewerbe und wir müssen keine Gewerbesteuererklärung machen.)

    Lediglich Anlage EÜR hatte ich ElsterFormular erstellt.

    Nun wurde ich dieses Jahr vom Finanzamt zur elektronischen Übermittlung aufgefordert dieser Formulare aufgefordert.

    Ich kann diese Formulare in ElsterFormular aber leider nicht finden...

    Wo finde ich diese?

    Danke
    Flözen

    #2
    AW: Elsterformular: ESt1B, Anlage G, Anlage FB

    In ElsterOnline https://www.elsteronline.de/eportal/Oeffentlich.tax wirst Du nach Login fündig werden.

    Zitat von Flözen Beitrag anzeigen
    Wir sind kein Gewerbe
    Aha. Warum dann:

    Zitat von Flözen Beitrag anzeigen
    - Anlage G - Einkünfte aus Gewerbebetrieb
    ?

    Kommentar


      #3
      AW: Elsterformular: ESt1B, Anlage G, Anlage FB

      Weil wir das schon immer so machen...

      Im Ernst, ich bin kein Steuerberater, aber so wurde uns das mal erklärt. Und als Dienstleister (GbR) müssen die Gewinne ja auch irgendwo mal auftauchen...

      Kommentar


        #4
        AW: Elsterformular: ESt1B, Anlage G, Anlage FB

        Die ESt1B - Erklärung zur Gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung steht kostenlos nur im ElsterOnline-Portal zur Verfügung!

        Zu dieser Erklärung gehört zwingend auch die Anlage FB (Angaben zu den Feststellungsbeteiligten).

        Einkünfte aus Gewerbebetrieb werden dort in in der Anlage FE1 erklärt. Grundlage dafür kann die EÜR sein.

        Die Übermittlung der Feststellungserklärung muss elektronisch erfolgen und zwar schon seit Jahren, das gilt jedenfalls bis zu einer bestimmten Zahl von Feststellungsbeteiligten. Derzeit sind das nach meiner Erinnerung 500 Beteiligte.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Elsterformular: ESt1B, Anlage G, Anlage FB

          Einfügen von Anlagen FB und FE 1

          Die für Gesellschaften erforderlichen Anlagen FB und FE sind nicht direkt zugänglich und einzutragen (was insofern Sinn macht, als ein Steuerpflichtiger an mehreren Gesellschaften beteiligt sind kann, die FB und FE müssen also untrennbar der jeweiligen Gesellschaftssteuererklärung zugeordnet sein.

          Die Formulare FB und FE sind auf dem elster-Portal leider ziemlich gut versteckt.
          Es ist wie folgt vorzugehen:
          Formular (unter „Feststellung“) gesonderte und einheitliche Feststellung ESt 1B aufrufen.
          Die Formulare Anlage FB und FE werden auch jetzt nicht angezeigt oder direkt zugänglich.

          Oberhalb des Formulars ESt 1 B erscheinen drei Reiter:
          Eintragen Prüfen Versenden

          Nach Erledigen von „Eintragen“ in ESt 1 B sollte immer der Reiter Prüfen betätigt werden.
          Sind die Anlagen FB und FE nicht ausgefüllt, dann kommt bei Prüfen eine Fehlermeldung, es seien die Beteiligten anzugeben. Es gibt aber keine Verlinkung aus dem Prüfen-Reiter zu diesen Anlagen.

          Man muss die „Prüfen“-Seite verlassen durch Anklicken des linken Reiters „Eintragen“
          Jetzt ist dort ein oranger Button zu sehen mit „Anlagen hinzufügen“, nach Klick erscheint eine Anlagenliste
          In der Anlagenliste für FB und FE Häkchen setzen, klicken.
          Hinweis: Innerhalb der Formulare FB und FE können jeweils weitere Seiten eröffnet werden je nach Zahl der Beteiligten.

          Dass dies nicht gut gelöst ist (z.B. könnte bei der Fehlermeldung "Beteiligte angeben" entweder die Verlinkung "Anlagen hinzufügen" angeboten werden oder wenigstens ein Informationsfeld abgelegt werden, wie vorzugehen ist), ist der technischen Abteilung seit Jahren bekannt.

          Nicht verdrießen lassen!

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            #6
            AW: Elsterformular: ESt1B, Anlage G, Anlage FB

            Was du hier schilderst, stimmt doch nicht!

            Die Anlage FB ist von Anfang an Bestandteil der Feststellungserklärung und nach aufklappen der Gliederungsansicht auf der linken Seite auch direkt zugänglich.

            Weitere Anlagen lassen sich über den Schalter unten links ganz normal hinzufügen, sofern benötigt.
            Angehängte Dateien
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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