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Freiwilliger Beitrag zur berufsständischem Versorgungswerk

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    Freiwilliger Beitrag zur berufsständischem Versorgungswerk

    Ich sitze an meiner ersten Steuererklärung und habe eine Frage:

    Ich bin Arbeitnehmer und Mitglied in einem Versorgungswerk. 2015 Habe ich freiwillige Beiträge (direkt ans Versorgungswerk) geleistet, die in der Lohnsteuerbescheinigung für 2015 nicht auftauchen und entsprechend über das Belegabrufverfahren nicht in die Steuererklärung übernommen werden. Kann ich diese irgendwo eingeben? Habe mir die Anlage Vorsorgeaufwand angesehen, aber die ist sehr kompliziert....

    Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!

    #2
    AW: Freiwilliger Beitrag zur berufsständischem Versorgungswerk

    Wie wäre es denn mit Zeile 5 der Anlage Vorsorgeaufwand? Natürlich ohne die Beträge, die bereits aus der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 4 landen.

    Ich halte die Beschreibung zu Zeile 5 eigentlich nicht für kompliziert:

    Beiträge zu landwirtschaftlichen Alterskassen sowie zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen (abzüglich steuerfreier Zuschüsse) - ohne Beiträge, die in Zeile 4 geltend gemacht werden -

    Eigentlich müsste das Versorgungswerk die freiwilligen Beiträge doch von sich aus an das Finanzamt übermitteln? Werden die beim Belegabruf denn nicht angezeigt?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Freiwilliger Beitrag zur berufsständischem Versorgungswerk

      Der Suchbegriff Versorgungswerk in der Forensuche bringt bei mir 23 Treffer.

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        #4
        AW: Freiwilliger Beitrag zur berufsständischem Versorgungswerk

        Ok, vielen Dank! Hatte bei meiner Suche nichts Passendes gefunden (vielleicht auch zu früh aufgegeben).

        Das Versorgungswerk stellt leider keinen abrufbaren Beleg zur Verfügung.

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          #5
          AW: Freiwilliger Beitrag zur berufsständischem Versorgungswerk

          Aber einen Papierbeleg über deine Zahlungen im letzten Jahr wirst du haben. Den Betrag nimmst du, ziehst den Arbeitgeberanteil ab und trägst ihn ein.

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            #6
            AW: Freiwilliger Beitrag zur berufsständischem Versorgungswerk

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Eigentlich müsste das Versorgungswerk die freiwilligen Beiträge doch von sich aus an das Finanzamt übermitteln? Werden die beim Belegabruf denn nicht angezeigt?
            Nein, die werden nicht elektronisch übermittelt.
            Mfg

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