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Fehler-/Hinweismeldung nach Prüfung mit Anlage Kind

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    Fehler-/Hinweismeldung nach Prüfung mit Anlage Kind

    Hallo,

    ElsterFormular: Version: 17.2 | Berechnung: 17.2.0.0 | Revision: 19144

    Ausgangssituation:
    Lohnsteuererklärung für 2015.
    ledig, 1 Kind, leben mit der Mutter zusammen, Kindergeld & Eltergeld hat die Mutter bekommen.

    Die Plausibilität ohne Anlage Kind war erfolgreich.
    Ich habe in der Anlage Kind folgendes ausgefüllt:
    - Zeile 4-8
    - Kreuz bei 10 (02) leibliches Kind
    - Zeile 11-12; Kreuz in Zeile 12 bei leibliches Kind.

    Problem:
    Wenn ich jetzt die Plausibiltät prüfen lassen, ist diese nicht erfolgreich:
    (1) Er springt automatisch zum Hauptvorruck Seite 4 "Sonstige Angaben und Anträge" und markiert dabei die Felder in der Zeile 91 grün ein und gibt folgende Fehlermeldung aus:
    "Hinweis: Hauptvordruck: Es ist kein Elterngeld eingetragen (auch nicht auf Anlage N). Das Geburtsdatum von [Name des Kindes] deutet aber darauf hin."

    (2) Er springt zu Anlage Kind und markiert mir Zeile 6 (Geburtsdatum) gelb.


    Frage:
    Da ja ich kein Elterngeld oder dergleichen bekommen habe, frage ich mich, wo ich hier den Fehler mache?
    Was muss ich ändern?


    Vielen Dank für eure Hilfe, Hinweise und Tipps.

    #2
    AW: Fehler-/Hinweismeldung nach Prüfung mit Anlage Kind

    Ob Du Kindergeld bekommen hast, spielt doch keine Rolle. Es wird gefragt, ob Du darauf ANSPRUCH hast. Und den hast Du in Höhe des hälftigen Kindergelds, also 1.104 €.

    Wenn Du kein Elterngeld bekommen hast, sagst Du "nicht mehr prüfen" und gut ist. Die grünen Hinweise können weggeklickt werden.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Fehler-/Hinweismeldung nach Prüfung mit Anlage Kind

      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      Ob Du Kindergeld bekommen hast, spielt doch keine Rolle. Es wird gefragt, ob Du darauf ANSPRUCH hast. Und den hast Du in Höhe des hälftigen Kindergelds, also 1.104 €.
      Dessen bin ich mir bewusst, es war auch nicht die Frage nach dem Kindergeld.
      Obwohl sich mir da gleich eine andere Frage stellt:
      Gilt der von dir genannte Betrag für das ganze Jahr? Wenn das Kind aber nicht am 01.01. geboren ist, sondern im laufe des Jahres 2015, muss ich dann den entsprechenden Anteil an Monaten eintragen? Somit nicht die ganzen 1104,-€?

      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      Wenn Du kein Elterngeld bekommen hast, sagst Du "nicht mehr prüfen" und gut ist. Die grünen Hinweise können weggeklickt werden.
      OK, das wusst ich nicht, dann werde ich das mal ausprobieren.

      - - - Aktualisiert - - -

      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      Und den hast Du in Höhe des hälftigen Kindergelds, also 1.104 €.
      Müssten das nicht 1128,-€ sein, da ja das Kindergeld rückwirkend zum 01.01.2015 von 184,-€/Monat auf 188,-€/Monat erhöht wurden ist?
      Oder täusche ich mich da jetzt und bringe da etwas durcheinander?

      Kommentar


        #4
        AW: Fehler-/Hinweismeldung nach Prüfung mit Anlage Kind

        Hallo,

        Zitat: Wenn das Kind aber nicht am 01.01. geboren ist, sondern im laufe des Jahres 2015, muss ich dann den entsprechenden Anteil an Monaten eintragen? Somit nicht die ganzen 1104,-€?

        -JA- Beisp. Kind im März geboren = 10 Monate

        Zitat: Müssten das nicht 1128,-€ sein, da ja das Kindergeld rückwirkend zum 01.01.2015 von 184,-€/Monat auf 188,-€/Monat erhöht wurden ist?

        -JA- siehe Beispiel =990€

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Fehler-/Hinweismeldung nach Prüfung mit Anlage Kind

          FIGUL und du habt Recht, an die Erhöhung letztes Jahr habe ich i.ü. nicht gedacht. Dass das Kind in 2015 geboren wurde, ist aber schon eine nicht ganz unwichtige Info, auch wenn das bei dem Thema "Elterngeld" zumindest naheliegend sein kann, aber nicht muss.

          Bleibt nur noch die Geburtstagsmeldung, oder ?

          Passen die in der Zeile 8 und 11 eingegebenen Daten zum Geburtsdatum ? Wenn das Kind z.B. am 28.04.2015 geboren WÄRE, müsste es an beiden Stellen 28043112 heißen, keinesfalls 01013112.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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