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Steuererklärung rückwirkend

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    #16
    AW: Steuererklärung rückwirkend

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    ALG 1 unterliegt zwar dem sog. Progressionsvorbehalt, führt aber für sich allein nicht zu einer Belastung mit Einkommensteuer.

    Wenn du während des ALG I-Bezugs steuerpflichtige Einkünfte, z. B. aus deiner selbständigen Tätigkeit erzielt hast oder im gleichen Jahr als Arbeitnehmer Lohn erhalten hättest, wirkt sich der ALG I-Bezug auf die Höhe deines Steuersatzes aus.
    ALG II ist hingegen steuerlich nicht relevant.

    Bei deinen Angaben (falls zutreffend):



    musst du dir für die Jahre 2012 bis 2014 keine Gedanken machen und auch keine Steuererklärungen nachreichen.

    Ich hoffe, du hast dich bei deinem Nebengewerbe für die Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetzes entschieden und deine Rechnungen an Kunden auch so gestellt. Sonst hättest du nämlich bereits ein Problem.

    Wenn du deine Steuererklärungen selbst erstellen willst, musst du gewisse Grundkenntnisse im Steuerrecht haben oder dir diese Kenntnisse aneignen.

    Dieses Forum kann dir zwar beim Ausfüllen der elektronischen Erklärungen Hilfestellung leisten, aber so einen echten Grundkurs im Steuerrecht bieten wir hier nicht an.

    Ja Charlie24, danke, ich bin euch Dankbar für jede Antwort die ihr mir geben könnt. Das Wissensfeld ist zu breit.
    Es ist ein Kleinunternehmen und ich habe alles eingetragen was ich an Einkommen hatte. Was meinst du mit "Problem"?

    Ich mache dann die Steuererklärung für 2015, soll ich die seit Januar 2015 oder seit April 2015 machen, wo ich mit der Freiberuflichkeit angefangen habe?

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      #17
      AW: Steuererklärung rückwirkend

      Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Das Jahr geht immer von Januar bis Dezember.

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        #18
        AW: Steuererklärung rückwirkend

        Mal zum Verständnis:
        War Dein Ausgangsproblem nicht, ob Du für die letzten 3 Jahre nachträglich Steuererklärungen machen solltest?
        Nach allem, was ich bis jetzt gelesen habe - eher nicht.
        Wie schon von anderen erklärt, gibt es Einkommensteuer nur zurück, wenn Du welche gezahlt haben solltest.
        Darauf deutet aber nichts hin. Weder auf ALG I noch auf ALG II wird Steuer einbehalten. Und selbst wenn Du jetzt wegen
        Deiner Selbständigkeit Vorauszahlungen leisten musst (aber das soltest dann eigentlich wissen) würde Dir das für die letzten
        3 Jahre nichts bringen.
        Wer glaubt, das Leben sei überschaubar, hat noch kein Steuergesetz gelesen.
        Auch ein Programm ist nicht einfacher als das Steuerrecht.
        Save often and early!

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          #19
          AW: Steuererklärung rückwirkend

          Zitat von elsterfreundlich Beitrag anzeigen
          Ja Charlie24, danke, ich bin euch Dankbar für jede Antwort die ihr mir geben könnt. Das Wissensfeld ist zu breit.
          Es ist ein Kleinunternehmen und ich habe alles eingetragen was ich an Einkommen hatte. Was meinst du mit Problem?

          Ich mache dann die Steuererklärung für 2015, soll ich die seit Januar 2015 oder seit April 2015 machen, wo ich mit der Freiberuflichkeit angefangen habe?
          Den Eindruck, dass das Wissensfeld für dich zu breit ist, teile ich. Schon die letzte Frage in deinem Posting zeigt das.

          Mit Problem bezog Charlie sich offensichtlich auf den zweiten Halbsatz seines Satzes davor:

          Ich hoffe, du hast dich bei deinem Nebengewerbe für die Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetzes entschieden und deine Rechnungen an Kunden auch so gestellt. Sonst hättest du nämlich bereits ein Problem.
          Ich hoffe auch, dass du dich vor dem Stellen deiner Rechnungen damit beschäftigt hast, wie die bei einer Kleinunternehmerin aussehen müssen.

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