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Disagio

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    Disagio

    Hallo, ich habe nach diversen Suchen nichts im Netz gefunden.

    Wo trage ich in der Anlage Kap bei einem gewährten ansonsten zinslosen Privatdarlehen ein einmaliges anfängliches Disagio ein?

    Liege ich mit Zeile 14 richtig, da es sich nicht um wiederkehrende Zahlungen lt. Zeile 21 handelt.

    MfG feelgood

    #2
    AW: Disagio

    Zinsen, also auch ein Disagio, sind laufende Kapitalerträge, das Disagio ist ein vorausbezahlter Zins. NICHT laufende Kapitalerträge sind Wertzuwächse oder -verluste.

    Im Ergebnis kann bei Dir entweder Zeile 14 ODER Zeile 21 richtig sein. Entscheidend ist, ob die Erträge der Abgeltungssteuer unterliegen (= Zeile 14) oder der tariflichen Steuer (= Zeile 21). Schaue Dir mal dazu die Onlinehilfe zu Zeile 21 an und Google nach § 32d EStG und dort der Absatz 2. (Deine Erträge gehören zu § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG).
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Disagio

      Die Versuchsberechnung bringt in beiden Fällen das gleiche Ergebnis da ich durch Rentenbezug und Altersentlastungsbetrag eh unterm Grundfreibetrag bleibe.
      Unklar bleibt mir ob ich ein Disagio als Zinseinnahme auf die Laufzeit verteilen muß oder eben nur in einem Veranlagungszeitraum in Ansatz bringen darf.

      MfG feelgood

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        #4
        AW: Disagio

        Schaue Dir mal § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG und § 11 Abs. 2 Sätze 3 und 4 EStG an und sinniere etwas über die Marktüblichkeit und "mehr als 5 Jahre" nach. Da steht i.ü. "kann", d.h. wenn Du das in einem Jahr versteuern WILLST, brauchst Du nicht zu sinnieren.
        Zuletzt geändert von Picard777; 19.04.2016, 12:05. Grund: Satz ergänzt
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Disagio

          Vielen Dank, das bringt mir Licht in den Paragraphendschungel.

          Bleibt die Frage ob ich damit erklärungspflichtig werde, da ich für meine Banken bis einschließlich 2018 eine NV-Bescheinigung habe.

          MfG feelgood

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            #6
            AW: Disagio

            Bleibt die Frage ob ich damit erklärungspflichtig werde ...
            Das kannst du mit ElsterFormular selbst berechnen!

            https://dejure.org/gesetze/EStDV/56.html

            Grundfreibetrag 2015: 8.472,00 €

            Grundfreibetrag 2016: 8.652,00 €
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Disagio

              Schon klar, da bleib ich drunter. Ok, es gibt also keine automatische Erklärungspflicht bei Privatdarlehen.

              Die tritt erst wieder ein wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet, richtig?

              MfG feelgood

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                #8
                AW: Disagio

                Die tritt erst wieder ein wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet, richtig?
                Nicht richtig! Maßgeblich für die Erklärungspflicht bei Nichtarbeitnehmern ist der Gesamtbetrag der Einkünfte, nicht das zvE.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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