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Hilfe zur vereinfachten EST-Erklärung 2015

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    Hilfe zur vereinfachten EST-Erklärung 2015

    Hallo,

    ich bin Student und habe von 10.2015 bis 03.2016 ein Praktikum absolviert. Nun möchte ich den gezahlen LSt. für die 3 Monate in 2015 zurückholen (Brutto gesamt weniger als der Freibetrag)

    Dabei ein paar Fragen zur vereinfachten Steuererklärung

    Zeilen 1 bis 12 schaffe ich.
    Zeilen 13 bis 20 lasse ich frei, da nicht verheiratet.
    Zeilen 21 bis 24 schaffe ich auch

    Zeile 25 : hier kommt meine eTin, eTin von Ehefrau oder Partner lasse ich frei
    Zeile 26 lasse ich auch frei (da ich ganz normaler Student bin und kein anderes Einkommen)

    Werbungskosten lasse ich auch frei, da keine.

    Nun die Frage ist wo gebe ich ein, wie viel Brutto ich bekommen habe bzw. wie viel LSt. ich gezahlt habe und die Steuerklasse?

    und noch eine noob Frage - kann ich auch die gezahlen Renten- und Krankenvers. (AN-Anteil) zurückholen? Ich glaub nicht, da ich nicht mehr als den gezahlten LSt. zurückbekommen kann?

    #2
    AW: Hilfe zur vereinfachten EST-Erklärung 2015

    Mit welcher Anwendung kann man die vereinfachte Erklärung denn elektronisch machen?

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      #3
      AW: Hilfe zur vereinfachten EST-Erklärung 2015

      Hallo,

      die Daten der Lohnsteuerbescheinigung werden elektronisch an das Finanzamt übermittelt und über die eTin (lohnsteuerliche Identifikationsnummer) dir zugeordnet und sind bei der vereinfachten Erklärung für Arbeitnehmer daher entbehrlich.

      Die Renten- und Krankenversicherungsbeträge sind Sonderausgaben und mindern letztendlich den Betrag auf den der Steuersatz angewendet wird. Da deine Einkünfte ohnehin unter dem Grundfreibetrag liegen, haben sie in diesem Jahr keine steuerliche Auswirkung. Du bekommst also wie du vermutet hast "nur" die einbehaltene Lohnsteuer zurück.

      Gruß Standers

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        #4
        AW: Hilfe zur vereinfachten EST-Erklärung 2015

        Die vereinfachte Steuererklärung muss zum Beispiel auf dem Postweg ans Finanzamt geschickt werden. Eine elektronische Übermittlung, beispielsweise per ELSTER, ist nicht möglich.

        Kommentar


          #5
          AW: Hilfe zur vereinfachten EST-Erklärung 2015

          Hallo,

          ja, ich habe das Formular vom Finanzministerium und schicke dieses per Post. Sind in diesem Fall Brutto/LSt. irgendwo anzugeben?

          Kommentar


            #6
            AW: Hilfe zur vereinfachten EST-Erklärung 2015

            Nein, du musst keine Angaben über Bruttarbeitslohn und Lohnsteuer machen.

            Der Arbeitgeber stellt nicht nur dir eine Lohnsteuerbescheinigung mit Angaben zu Bruttoarbeitsohn/Lohnsteuer usw. aus, sondern ist auch verpflichtet diese Daten der Lohnsteuerbescheinigung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Das Finanzamt hat also bereits deine Daten auf ihren Servern und ordnet sie dir, indem du deine eTin angibst, nur noch zu.

            Warum man bei der Anlage N die Werte noch eingeben muss wäre eher die Frage.

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              #7
              AW: Hilfe zur vereinfachten EST-Erklärung 2015

              Zitat von noob1992 Beitrag anzeigen
              ja, ich habe das Formular vom Finanzministerium und schicke dieses per Post. Sind in diesem Fall Brutto/LSt. irgendwo anzugeben?
              Dir ist aber schon klar, dass es in diesem Forum um die elektronische Steuererklärung und deren Probleme und Besonderheiten geht?

              Kommentar


                #8
                AW: Hilfe zur vereinfachten EST-Erklärung 2015

                Zitat von Standers Beitrag anzeigen
                Nein, du musst keine Angaben über Bruttarbeitslohn und Lohnsteuer machen.

                Der Arbeitgeber stellt nicht nur dir eine Lohnsteuerbescheinigung mit Angaben zu Bruttoarbeitsohn/Lohnsteuer usw. aus, sondern ist auch verpflichtet diese Daten der Lohnsteuerbescheinigung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Das Finanzamt hat also bereits deine Daten auf ihren Servern und ordnet sie dir, indem du deine eTin angibst, nur noch zu.

                Warum man bei der Anlage N die Werte noch eingeben muss wäre eher die Frage.
                zum Glück brauche ich diese zur Zeit nicht, aber wäre mir auch interessant!

                @neysee, ja , hab aber kein besseres Forum zum Thema Steuererklärung gefunden :P

                Danke an euch alle)

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                  #9
                  AW: Hilfe zur vereinfachten EST-Erklärung 2015

                  Zitat von Standers Beitrag anzeigen
                  Hallo,

                  die Daten der Lohnsteuerbescheinigung werden elektronisch an das Finanzamt übermittelt und über die eTin (lohnsteuerliche Identifikationsnummer) dir zugeordnet und sind bei der vereinfachten Erklärung für Arbeitnehmer daher entbehrlich.

                  Die Renten- und Krankenversicherungsbeträge sind Sonderausgaben und mindern letztendlich den Betrag auf den der Steuersatz angewendet wird. Da deine Einkünfte ohnehin unter dem Grundfreibetrag liegen, haben sie in diesem Jahr keine steuerliche Auswirkung. Du bekommst also wie du vermutet hast "nur" die einbehaltene Lohnsteuer zurück.

                  Gruß Standers
                  Um sie (die Steuer) überhaupt zurück zu bekommen, muss man bekanntlich eine Einkommensteuererklärung abgeben!
                  Und darin müssen diese Daten auch eingetragen werden und eventuell mehr.
                  Viel Spass mit Deinem Halbwissen.
                  Gruss (S)stiller
                  STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                  Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                  ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                  Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                  Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                  Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                  Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                    #10
                    AW: Hilfe zur vereinfachten EST-Erklärung 2015

                    Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                    Um sie (die Steuer) überhaupt zurück zu bekommen, muss man bekanntlich eine Einkommensteuererklärung abgeben!
                    Und darin müssen diese Daten auch eingetragen werden und eventuell mehr.
                    Viel Spass mit Deinem Halbwissen.
                    Dass eine Steuererklärung abzugeben ist, um die Lohnsteuer erstattet zu bekommen, ist mir und dem Fragensteller glaube ich klar und das habe ich auch nicht bestritten.

                    Der Fragensteller hat sich nur gewundert, dass in dem Formular zur vereinfachten Steuererklärung für Arbeitnehmer (ESt 1V) keine Felder für den Bruttoarbeitslohn, Lohnsteuer usw. vorhanden sind (,wie man es z.B aus der Anlage N kennt).

                    Dazu habe ich noch einen Auszug aus der offiziellen Anleitung zum Formular (ESt 1V) gefunden:
                    "Angaben, die in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind, werden vom Finanzamt übernommen. Sie brauchen diese nicht in die Vordrucke zu übertragen. Bitte übertragen Sie nur die sog. eTIN (sofern vorhanden) in das dafür vorgesehene weiße Feld des Vordrucks. Sie finden die eTIN auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung."

                    PS: Bevor man jemandem steuerliches Halbwissen unterstellt, sollte man vlt erst mal die bisherigen Posts genau lesen.
                    Zuletzt geändert von Standers; 21.04.2016, 21:45.

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                      #11
                      AW: Hilfe zur vereinfachten EST-Erklärung 2015

                      Hallo,

                      das wurde ja schon erwähnt -> hier geht es um Probleme rund um die elektronische Steuererklärung, Ausfüllhilfe usw.
                      Aber wenn wir uns jetzt schon mit den Papiervordrucken beschäftigen -> da bringen wir Neue die Hilfe suchen bei der elektronischen Steuererklärung noch völlig auf die falsche Fährte.

                      Tschüß

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                        #12
                        AW: Hilfe zur vereinfachten EST-Erklärung 2015

                        Zitat von Standers Beitrag anzeigen
                        Der Fragensteller hat sich nur gewundert, dass in dem Formular zur vereinfachten Steuererklärung für Arbeitnehmer (ESt 1V) keine Felder für den Bruttoarbeitslohn, Lohnsteuer usw. vorhanden sind (,wie man es z.B aus der Anlage N kennt).

                        Dazu habe ich noch einen Auszug aus der offiziellen Anleitung zum Formular (ESt 1V) gefunden:
                        "Angaben, die in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind, werden vom Finanzamt übernommen. Sie brauchen diese nicht in die Vordrucke zu übertragen. Bitte übertragen Sie nur die sog. eTIN (sofern vorhanden) in das dafür vorgesehene weiße Feld des Vordrucks. Sie finden die eTIN auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung."

                        genau (:
                        danke für den Auszug!

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