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Berechnung der Höhe der zu zahlenden Steuern irreführend?

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    Berechnung der Höhe der zu zahlenden Steuern irreführend?

    Hallo im Forum,

    ich bin neu hier und möchte mich kurz (steuerlich) vorstellen.
    Ich bin Familienvater, verheiratet, habe 1,5 Steuerkinder und bin Angestellter.
    Seit vielen Jahren mache ich unsere Steuererklärung (bin mit meiner Frau gemeinsam veranlagt) selbst mit Elster und alles hat bislang immer sehr zufriedenstellend funktioniert.

    Heute sehe ich mich jedoch mit einer Situation konfrontiert, die mich irritiert und ich hoffe, dass es hier im Forum Experten gibt, die mir meine Verwirrung nehmen können.

    Folgender Sachverhalt:

    Unsere minderjährige Tochter hat im Jahr 2015 erstmals Einkünfte aus Kapitalerträgen gehabt, die oberhalb des Sparer-Pauschbetrags von 801 Euro aber deutlich unterhalb des Grundfreibetrags lagen.
    Ein Freistellungsauftrag in Höhe von 801 Euro existiert bei dem betreffenden Geldinstitut und wurde berücksichtigt, so dass nur Abgeltungssteuer für den überschreitenden Betrag abgeführt wurde.
    Da unsere Tochter aber über keine sonstigen Einkünfte verfügt und die Summe aller Einkünfte deutlich unterhalb des Grundfreibetrags liegt, bin ich davon ausgegangen, dass meine Tochter die bezahlte Abgeltungssteuer über die Einkommensteuererklärung zurück erstattet bekommt.
    Somit habe ich eine eigene Steuererklärung für unsere Tochter angelegt und Hauptvordruck sowie Anlage KAP entsprechend der Steuerbescheinigung des Geldinstituts ausgefüllt.

    Abschließend habe ich die Berechnungssimulation gestartet und stellte irritiert fest, dass die Simulation als Höhe der zu entrichtenden Steuer nicht 0 Euro sondern exakt den Betrag ausweist, den unsere Tochter an Abgeltungssteuer bereits entrichtet hat.

    Habe ich einen Fehler gemacht oder kann die Simulation einen solchen Fall nicht korrekt berechnen?

    Beste Grüße

    gerhahn
    Zuletzt geändert von gerhahn; 24.04.2016, 13:17.

    #2
    AW: Berechnung der Höhe der zu zahlenden Steuern irreführend?

    Somit habe ich eine eigene Steuererklärung für unsere Tochter angelegt und Hauptvordruck sowie Anlage KAP entsprechend der Steuerbescheinigung des Geldinstituts ausgefüllt.
    Und du hast Zeile 4 der Anlage KAP (Günstigerprüfung) auch wirklich angekreuzt?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Berechnung der Höhe der zu zahlenden Steuern irreführend?

      Wurde die Günstiger- Prüfung beantragt?

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        #4
        AW: Berechnung der Höhe der zu zahlenden Steuern irreführend?

        Zitat von gerhahn Beitrag anzeigen
        Hallo im Forum,

        ich bin neu hier und möchte mich kurz (steuerlich) vorstellen.
        Ich bin Familienvater, verheiratet, habe 1,5 Steuerkinder und bin Angestellter.
        Seit vielen Jahren mache ich unsere Steuererklärung (bin mit meiner Frau gemeinsam veranlagt) selbst mit Elster und alles hat bislang immer sehr zufriedenstellend funktioniert.

        Heute sehe ich mich jedoch mit einer Situation konfrontiert, die mich irritiert und ich hoffe, dass es hier im Forum Experten gibt, die mir meine Verwirrung nehmen können.

        Folgender Sachverhalt:

        Unsere minderjährige Tochter hat im Jahr 2015 erstmals Einkünfte aus Kapitalerträgen gehabt, die oberhalb des Sparer-Pauschbetrags von 801 Euro aber deutlich unterhalb des Grundfreibetrags lagen.
        Ein Freistellungsauftrag in Höhe von 801 Euro existiert bei dem betreffenden Geldinstitut und wurde berücksichtigt, so dass nur Abgeltungssteuer für den überschreitenden Betrag abgeführt wurde.
        Da unsere Tochter aber über keine sonstigen Einkünfte verfügt und die Summe aller Einkünfte deutlich unterhalb des Grundfreibetrags liegt, bin ich davon ausgegangen, dass meine Tochter die bezahlte Abgeltungssteuer über die Einkommensteuererklärung zurück erstattet bekommt.
        Somit habe ich eine eigene Steuererklärung für unsere Tochter angelegt und Hauptvordruck sowie Anlage KAP entsprechend der Steuerbescheinigung des Geldinstituts ausgefüllt.

        Abschließend habe ich die Berechnungssimulation gestartet und stellte irritiert fest, dass die Simulation als Höhe der zu entrichtenden Steuer nicht 0 Euro sondern exakt den Betrag ausweist, den unsere Tochter an Abgeltungssteuer bereits entrichtet hat.

        Habe ich einen Fehler gemacht oder kann die Simulation einen solchen Fall nicht korrekt berechnen?

        Beste Grüße

        gerhahn
        Nein, das ist der Sinn der Abgeltungsteuer, ein jeder zahlt, wer noch Zinsen bekommt.
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          Schau mal genau hin. Handelt es sich nicht um eine Erstattung der gesamten Kapitalertragsteuer?
          Bolletax

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            #6
            AW: Berechnung der Höhe der zu zahlenden Steuern irreführend?

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Und du hast Zeile 4 der Anlage KAP (Günstigerprüfung) auch wirklich angekreuzt?
            Zitat von neysee Beitrag anzeigen
            Wurde die Günstiger- Prüfung beantragt?
            Hallo Charlie24, hallo neysee,

            nein ich habe Zeile 5 angekreuzt. Ich kann es ja mit Zeile 4 nochmal versuchen...

            Ergebnis: Ha, jetzt kommt das erwartete Berechnungsergebnis raus: 0 Euro Steuern. Perfekt.

            Also danke für den Hinweis. Jetzt kann ich es wohl abschicken.
            Zuletzt geändert von gerhahn; 24.04.2016, 13:14.

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              #7
              AW: Berechnung der Höhe der zu zahlenden Steuern irreführend?

              Jetzt kannst du die Erklärung übermitteln und die Steuerbescheinigung der Bank an das Finanzamt schicken.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Berechnung der Höhe der zu zahlenden Steuern irreführend?

                Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                Nein, das ist der Sinn der Abgeltungsteuer, ein jeder zahlt, wer noch Zinsen bekommt.
                Es sei denn, der persönliche Steuersatz beträgt weniger als 25% - siehe Charly24, neysee und Bolletax.
                Wer glaubt, das Leben sei überschaubar, hat noch kein Steuergesetz gelesen.
                Auch ein Programm ist nicht einfacher als das Steuerrecht.
                Save often and early!

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