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    KfZ-Versicherung

    Hey,


    KfZ-Versicherungs-Rechnung im Oktober 2014 erhalten, ist für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 01.01.2016 und Zahlung ist am 01.01.2015 fällig.

    In welche Steuererklärung gehört das rein - 2015 oder 2016?

    #2
    AW: KfZ-Versicherung

    Hallo CarrieH,

    wenn die Bezahlung im Januar 2015 erfolgt ist gehört es in das Jahr der Zahlung also 2015.
    Bleibt die Frage, ob sich diese Angabe lohnt -> weil oft ist der Höchstbetrag der abzugsfähigen Aufwendungen schon mit den üblichen KV und PV usw. überschritten.

    Tschüß

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      #3
      AW: KfZ-Versicherung

      Maßgeblich ist normalerweise der Zahlungszeitpunkt. Wenn es sich um regelmäßig wiederkehrende Zahlungen handelt, gilt die 10-Tages-Regel gemäß § 11 Abs. 2, Satz 2 EStG.

      https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__11.html

      Zu 2016 gehört es aber sicher nicht und mit Elster hat die Frage auch nichts zu tun!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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