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Erstattung aus Einzelveranlagung bei späterer Zusammenveranlagung

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    Erstattung aus Einzelveranlagung bei späterer Zusammenveranlagung

    Moin,

    hier kommt vielleicht nicht die klügste Frage aller Zeiten. Ich gehe aber gerne auf Nummer Sicher...

    Meine Frau (Verkäuferin) und ich (Freiberuflich) sind seit Mai 2014 verheiratet.

    Ich habe dennoch 2014 jeweils einzeln veranlagt, und bekam in meinem Einzelbescheid eine Aufforderung zur Steuervorauszahlung 2015, die ich dann dementsprechend im Laufe von 2015 entrichtet habe.

    Für 2015 werde ich nun zusammen veranlagen.

    Frage: die Steuervorauszahlung, die ich in 2015 für 2015 für mich als Einzelnen geleistet habe, wird aber ganz normal verrechnet mit der zu erwartenden Steuerforderung aus der Zusammenveranlagung für 2015, oder?

    #2
    AW: Erstattung aus Einzelveranlagung bei späterer Zusammenveranlagung

    Sofern das FA keinen Fehler macht bei der Vergabe der neuen Steuernummer: JA
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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