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Umsatzsteuerjahreserklärung 2015 bei sehr geringem Umsatz

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    Umsatzsteuerjahreserklärung 2015 bei sehr geringem Umsatz

    Hallo zusammen,

    erst einmal muss ich sagen, dass ich neu hier bin. Falls das Thema schon aufkam und ich hier versehentlich doppelt poste, tut es mir leid.

    Nun zu meinem Anliegen:

    Ich spiele in einer Band. Wir haben im Jahr 2014 einmalig 150€ Gage bekommen. Aufgrund dessen werde ich seitdem vom Finanzamt als Kleinunternehmer geführt. Wir haben im Jahr 2015 erneut einen Auftritt gespielt und dort einmalig 238€ Gage bekommen. Da unser bzw. mein Einkommen die jährliche Einkommensgrenze von 17.500€ unterschreitet, bin ich von der Umsatzsteuervoranmeldung ausgenommen. Die Umsatzsteuerjahreserklärung muss ich aber ja nun trotzdem bis zum 31.05. einreichen.

    Nun meine Fragen:

    - Wenn ich das richtig sehe, werden seit 2011 keine Vordrucke mehr angeboten und man ist gezwungen, diese Erklärung über Elster abzuwickeln. Ist das korrekt?
    - Ich habe von Elster absolut keine Ahnung und ich bin von dem System auch eher verwirrt, als dass es mir momentan irgendwas vereinfacht - gibt es nicht irgendeine andere Lösung? Gerade im Bezug auf diesen wirklich minimalen Betrag?
    - Habe ich generell vielleicht irgendwas übersehen/falsch verstanden?

    Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße
    Daniel

    #2
    AW: Umsatzsteuerjahreserklärung 2015 bei sehr geringem Umsatz

    Wenn du keine Elster-Lösung nutzen willst, warum postest du dann hier in einem Elster-Anwenderforum?

    Frag besser dein Finanzamt!

    Warum jetzt zum Beispiel ElsterFormular, das die amtlichen Papiervordrucke nachbildet, verwirrend sein soll, kann ich nicht wirklich nachvollziehen.
    Wer damit überfordert ist, der ist das in der Regel auch bei den Papiervordrucken.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Umsatzsteuerjahreserklärung 2015 bei sehr geringem Umsatz

      Du bist natürlich verpflichtet, die Steuererklärungen elektronisch abzugeben. Wenn Du ein Windows-Betriebssystem hast dann würde ich ElsterFormular empfehlen.

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        #4
        AW: Umsatzsteuerjahreserklärung 2015 bei sehr geringem Umsatz

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Wenn du keine Elster-Lösung nutzen willst, warum postest du dann hier in einem Elster-Anwenderforum?
        -Weil ich dachte, dass gerade Elster-Anwender die Erfahrung mitbringen, mir bei meinem Anliegen weiterhelfen zu können. Wer sich bereits mit der Thematik auskennt, kennt unter Umständen auch Tricks und Kniffe, unnötige Formulararbeit zu umgehen - oder hat vielleicht einen ähnlichen Fall, wie ich ihn schilderte, bereits erlebt und kann aus eigener Erfahrung sprechen und mir helfen. Ich dachte, dafür sind solche Foren da.

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Warum jetzt zum Beispiel ElsterFormular, das die amtlichen Papiervordrucke nachbildet, verwirrend sein soll, kann ich nicht wirklich nachvollziehen. Wer damit überfordert ist, der ist das in der Regel auch bei den Papiervordrucken.
        - Dass ich ElsterFormular verwirrend finde, habe ich nie behauptet. Ich kenne ElsterFormular nämlich (noch) nicht. Ich habe mich erst gestern registriert und muss nun noch auf den Brief mit dem Aktivierungs-Code warten, damit ich mich überhaupt erst mal einloggen und einfinden/einarbeiten kann. In dieser Zeit könnte ich einen Papiervordruck allerdings auch fünfmal ausfüllen. Verwirrend finde ich die Website, wo sich bei jedem Klick ein neues Tab oder Pop-Up öffnet und für mich entscheidende Informationen - in meinen Augen - schwer zu finden sind. Die Website ist schlicht und ergreifend wenig intuitiv.

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Frag besser dein Finanzamt!
        - Das ist dann jetzt tatsächlich die einzige hilfreiche Antwort. DASS ICH DA NICHT SCHON VON ALLEINE DRAUF GEKOMMEN BIN!!!!11elf


        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Du bist natürlich verpflichtet, die Steuererklärungen elektronisch abzugeben. Wenn Du ein Windows-Betriebssystem hast dann würde ich ElsterFormular empfehlen.
        - Ich nutze leider kein Windows-Betriebssystem. Dennoch danke!

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          #5
          AW: Umsatzsteuerjahreserklärung 2015 bei sehr geringem Umsatz

          Also benutzt Du das Elsteronlineportal, was ja auch plattformunabhängig ist. Dann verschiebe ich mal ins passende Unterforum.

          Alternativ gibt es ggf. auch kommerzielle Software für Dein -bisher nicht genanntes- Betriebssystem.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Umsatzsteuerjahreserklärung 2015 bei sehr geringem Umsatz

            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
            Also benutzt Du das Elsteronlineportal, was ja auch plattformunabhängig ist. Dann verschiebe ich mal ins passende Unterforum.
            - Danke dir!

            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
            Alternativ gibt es ggf. auch kommerzielle Software für Dein -bisher nicht genanntes- Betriebssystem.
            - Ich nutze OS X El Capitan (10.11.2). Wäre diese kommerzielle Software denn dann dauerhaft nutzbar, oder müsste die jedes Jahr neu erworben werden? Es geht, wie gesagt, um 238€ Umsatz. Zurück bekomme ich nichts, da ich nichts absetzen kann. Besagte Band ist auch gar nicht mehr aktiv. Man kann sein "Kleinunternehmen" doch sicher auch wieder abmelden, oder?

            Naja. Um 13:30 Uhr ist wieder Sprechzeit beim Finanzamt. Ich hoffe, dass ich dann dort bereits Antworten auf meine Fragen bekomme Danke zusammen!

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              #7
              AW: Umsatzsteuerjahreserklärung 2015 bei sehr geringem Umsatz

              Normalerweise muss man diese Programme jedes Jahr neu kaufen. Allerdings kann man damit natürlich je nachdem auch die Einkommensteuererklärung und alles mögliche andere machen. Wenn Du das nicht möchtest dann solltest Du Dich mit ElsterOnline vertraut machen.

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                #8
                AW: Umsatzsteuerjahreserklärung 2015 bei sehr geringem Umsatz

                Die Einkommenssteuererklärung mache ich mit einer Software, die ich mir mit meiner Mutter teile. Dahingehend bin ich also ausgestattet Die Frage ist dann, ob sich der Aufwand für mich lohnt, das "Kleinunternehmen" weiter zu "führen" und dann in den nächsten Jahren Umsatzsteuererklärungen mit 0€ Einnahmen und 0€ Ausgaben einzureichen Aber ich glaube, die Frage hat sich soeben von alleine beantwortet.

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                  #9
                  AW: Umsatzsteuerjahreserklärung 2015 bei sehr geringem Umsatz

                  Man kann sein "Kleinunternehmen" doch sicher auch wieder abmelden, oder?
                  Ja, das kann man und das sollte man bei Einstellung des Betriebs auch tun!

                  Es gibt sogar Finanzämter, die bei Miniumsätzen von Kleinunternehmen auf die Einreichung einer Umsatzsteuererklärung verzichten und sich mit der Einkommensteuererklärung zufrieden geben.
                  Das scheint von Bundesland zu Bundesland allerdings unterschiedlich zu sein.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Umsatzsteuerjahreserklärung 2015 bei sehr geringem Umsatz

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Es gibt sogar Finanzämter, die bei Miniumsätzen von Kleinunternehmen auf die Einreichung einer Umsatzsteuererklärung verzichten und sich mit der Einkommensteuererklärung zufrieden geben. Das scheint von Bundesland zu Bundesland allerdings unterschiedlich zu sein.
                    - Auf so einen Hinweis habe ich gewartet, danke

                    Ich habe eben bei dem für mich zuständigen Finanzamt angerufen. Der erste Kollege wollte scheinbar nicht wirklich mit mir telefonieren, hat sich mein Anliegen angehört und sagte "Einen Moment bitte" und legte dann auf. Kollege 2 sagte mir bei meinem nächsten Versuch dann, dass keiner mehr im Haus sei (bei einer Kernarbeitszeit bis 15:00 Uhr ) und ich Montag noch mal anrufen solle. Naja. Ist halt Brückentag (in NRW)

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                      #11
                      AW: Umsatzsteuerjahreserklärung 2015 bei sehr geringem Umsatz

                      Unabhängig davon verstehe ich Dich nicht wirklich: Ich arbeite zwar mit Elsterformular und nicht mit dem Elsteronlineportal, aber letztlich kann es doch nicht so schwer sein Name und Anschrift auszufüllen, unter Gesamtumsatz 2014 150 € und unter Gesamtumsatz 2015 238 € und möglicherweise ganz zum Schluss den Umsatzsteuerüberschuss mit 0 € einzutragen. Ist das so ein Riesenproblem ?
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        AW: Umsatzsteuerjahreserklärung 2015 bei sehr geringem Umsatz

                        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                        Unabhängig davon verstehe ich Dich nicht wirklich: Ich arbeite zwar mit Elsterformular und nicht mit dem Elsteronlineportal, aber letztlich kann es doch nicht so schwer sein Name und Anschrift auszufüllen, unter Gesamtumsatz 2014 150 € und unter Gesamtumsatz 2015 238 € und möglicherweise ganz zum Schluss den Umsatzsteuerüberschuss mit 0 € einzutragen. Ist das so ein Riesenproblem ?
                        - Wie weiter oben bereits geschrieben, bin ich noch gar nicht im Elsteronlineportal angemeldet, weil mir der Aktivierungscode erst noch per Post zugeschickt werden muss. ElsterFormular kann ich nicht nutzen, da ich kein Windows User bin. Ergo kann ich kein Urteil über die Anwendungsfreundlichkeit von Portal oder Formular abgeben, da ich beides noch nicht gesehen habe. Das ist ja im Prinzip auch der Knackpunkt: Meine Verwirrtheit bezog sich auf die Nutzeroberfläche der Website (noch bevor man sich irgendwo einloggt), die für mich nicht hilfreichen FAQs sowie die Registrierungsmodalitäten (jaja, Datenschutz). Wenn es nach dem Login so easy ist, wie du beschrieben hast: umso besser. Warum sagst du das dann nicht gleich? Meine Frage(n) bezog(en) sich ja eben auf genau das: Hinweise auf einen einfachen Umgang mit oder ohne Elster. Letztendlich kann es doch nicht so schwer sein, freundlich auf gestellte Fragen zu antworten oder im Zweifel einfach gar nichts zu schreiben. Ist das so ein Riesenproblem ?

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                          #13
                          AW: Umsatzsteuerjahreserklärung 2015 bei sehr geringem Umsatz

                          Du musst Dir halt klar werden, was Du wissen möchtest. Du hast wiederholt lediglich danach gefragt, ob es andere Lösung gibt. Und darauf hast Du diverse Antworten bekommen. Da wir bei dem Sommerwetter die Glaskugel nicht überhitzen wollten und im Schrank gelassen haben, konnte bisher Niemand riechen, dass Dich auch interessiert, wie Elsteronline funktioniert. Dass Du davon zumindest eine Ahnung hast, davon war bisher auszugehen. Du hast jetzt erstmals gesagt, nachdem ich rein zufällig das nebenbei mal erwähnt habe, dass das Dein Stein der Weisen ist. Sorry, aber das kann doch Niemand ahnen.
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                            #14
                            AW: Umsatzsteuerjahreserklärung 2015 bei sehr geringem Umsatz

                            Ich finde schon, dass ich mich konkret ausgedrückt habe. Zumindest konkret genug, um eine für mich hilfreiche Antwort zu bekommen. Aus dem, was jetzt hier geschrieben wurde, konnte ich mir aber jetzt das zusammenreimen, was ich wissen wollte bzw. wo ich bei einer weiteren Recherche ansetzen musste.

                            Folgendes hätte man auch direkt und ohne Glaskugel kommunizieren können:

                            - Ja, du musst die Umsatzsteuererklärung auf jeden Fall einreichen; auch bei Kleinstbeträgen.
                            - Nein, es gibt keine Papiervordrucke und die Erklärung muss entweder per ElsterFormular oder ElsterPortal eingereicht werden.
                            - Die einzige Alternative wäre eine kommerzielle Software für (Klein)Unternehmer.
                            - Am besten aber mal beim Finanzamt anrufen, denn erfahrungsgemäß wird je nach Bundesland manchmal auf die Erklärung verzichtet, wenn der erwirtschaftete Betrag sehr gering ist. Das Finanzamt kann dir unter Umständen auch eine Verlängerung der Abgabefrist gewähren.

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                              #15
                              AW: Umsatzsteuerjahreserklärung 2015 bei sehr geringem Umsatz

                              Ganz so einfach ist es nicht, immer sofort herauszufinden, worum es einem Themenersteller wirklich geht.

                              Du hast das Thema unter Allgemein und Projekt eröffnet und und zunächst nur von Elster gesprochen.

                              Da der Begriff Elster nur ein Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen bezeichnet, wurde daraus nicht ersichtlich, mit welcher Anwendung du unterwegs bist.

                              Die ersten Antworten fallen dementsprechend sehr allgemein bzw. vage aus.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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